Fenster genehmigungspflichtig?

6 Antworten

Hallo zeder,

auch wenn mehrere schreiben, das die Fenster genehmigt werden müssen, das stimmt nicht. Die Veränderung der Fenster und auch der Wand sind Verfahrensfrei, bedürfen also keiner Genehmigung.

Im Art 57 BayBo Absatz 11: Verfahrensfrei sind a)nichttragende und nichtaussteifendebauteile in baulichen Anlagen........................b) die Änderung von tragender und aussteifender Bauteile innerhalb von Wohnungen.................................d) Fenster und Türen sowie die dafür bestimmten Öffnungen.............................auch vor Fertigstellung der Anlage. Kannst du dir auch die Bay Bauordnung kaufen, oder online runter laden. Sei versichert, das das die richtige Antwort auf deine Frage ist. Der Maurermeister aus Bayern

appfenster  09.06.2012, 08:32

Ach und dass die Wand, wo hier Fenster eingebaut werden sollen, nichttragend ist, das weisst du woher?

Da hacke ich mir doch jetzt gleich mal ein 6m x 2,5m großes Loch in meine Aussenwand für eine 2-flg. PSK-Terrassentür. Passt schon, oder etwa nicht?

;)

0
appfenster  09.06.2012, 08:40
@appfenster

Oder noch besser, ich nehme die ganze Aussenwand weg und baue raumhohe Schaufenster ein, da kommt auch gleich viel mehr Licht rein. :)

Mal ehrlich, ohne die bauliche Situation zu kennen, würde ich einen Teufel tun, auf solche Empfehlung im Netz zu hören. Ein einziger Anruf beim Bauamt - die können sogar E-Mails empfangen - schafft doch 1000x mehr Sicherheit, als 100 Aussagen hier, die alle etwas anderes behaupten. :D

0
appfenster  09.06.2012, 08:40
@appfenster

Oder noch besser, ich nehme die ganze Aussenwand weg und baue raumhohe Schaufenster ein, da kommt auch gleich viel mehr Licht rein. :)

Mal ehrlich, ohne die bauliche Situation zu kennen, würde ich einen Teufel tun, auf solche Empfehlung im Netz zu hören. Ein einziger Anruf beim Bauamt - die können sogar E-Mails empfangen - schafft doch 1000x mehr Sicherheit, als 100 Aussagen hier, die alle etwas anderes behaupten. :D

0
enginmachine  10.06.2012, 12:02
@appfenster

Das mit der Wand ist eine andere Sache. selbst wenn sie tragend war, werden sie irgend einen Träger eingebaut haben. Das war aber nicht die eigentliche Frage. Vielmehr war geschrieben, das das Fenster zugemauert wurde, weil da eine neue Wand gemauert wurde. Also nichts mit alter Wand raus reissen. Richtig ist, das man in Bayern Fenster machen kann, wo man will. Und auch Türen. Dabei gibt die BayBo keine Größenordnung heraus. Also kann man sich auch eine Terrassentür mit 4Meter breite in seine Hauswand rein machen. Habe ich als selbständiger Maurermeister schon mehrmals gemacht.

Darum lasse ich mich auch nicht beirren und möchte appfenster doch bitten seine Laienhaften Kommentare zu unterlassen. Erst lesen und dann fachlich fundiert Antworten!!!!!!

0
enginmachine  10.06.2012, 12:15
@appfenster

Fenster sind vorwiegend in Außenwänden eingebaut. Diese sind selbstverständlich tragende Wände. Dazu steht auch nichts in der BayBo. Unter Art57 BayBo Abs 11b) steht, das man auch tragende und nicht tragende Wände versetzen darf.
Unter 11d) steht, das Fenster und Türen und deren dafür bestimmte Öffnungen verändert werden dürfen, und das auch schon "vor Fertigstellung der baulichen Anlage" Wer lesen kann ist klar im Vorteil.!!! Die Größe ist völlig egal. Appfenster, sie können in Bayern auch ein Fenster mit 6m x 2,5m in ihre Außenwand schlagen, falls es die Statik her gibt und kein Denkmalschutz oder anderweitige Vorschrift zugreift. Jeder hat in Bayern das Recht sein Haus zu verunstalten. Eben ein Freistaat!!!

0
Seehausen  09.06.2012, 09:41

Wenn bestehende Fenster durch neue Fenster ersetzt werden ist das in einigen Bundesländern baugenehmigungsfrei; das bedeutet aber nur, dass der Bauherr alle Vorschriften kennen und selber einhalten muss. Und wenn es ein Baudenkmal ist wird dasa Auswechseln der Fenster sowieso wieder genehmigungspflichtig!

WENN ABER WIE IM VORLIEGENDEN FALL FENSTERÖFFNUNGEN ZUGEMAUERT UND NEUE FENSTERÖFFNUNGEN EINGEBROCHEN WERDEN IST DAS AUCH IN BAYERN AUS DEN GENANNTEN GRÜNDEN BAUGENEHMIGUNGSPFLICHTIG.

Man sollte eben auch in Bayern Gesetze richtig lesen und verstehen können

0
Protif  09.06.2012, 15:25

@Enginmachine Sie haben die Ausführungen zur Bayrischen Bauornung völlig korrekt wiedergegeben. Nur würde ich Zeder empfehlen beim Bauamt zusätzlich anzurufen und sich das die Genehmigungsfreiheit bestätigen lassen.

Sicherlich wäre es dann positiv wenn die Antwort hier veröffentlicht wird.

0

Fenster Um u.Neubauten sind immer Genehmigungspflichtig,da diese die Aussenansicht des Gebäudes verändern,zusätzlich ist es ein Statischer Eingriff in die Aussenwand,desweiteren greift auch noch das Nachbarschaftsrecht,deshalb muss eine Baugenehmigung beantragt werden,wo auch die Nachbarschaft,wenn es welche gibt mit unterschreiben muss ! Ohne Genehmigung kann es zu Geldstrafe kommen und zum zwangsweisen Rückbau !

MFG Wollelan

enginmachine  10.06.2012, 17:48

Falsch, in Bayern ist es Genehmigungsfrei. Selbst bei einem Neubau kannst du die Fenster anders machen. Glaube mir, ich bin selbständiger Maurermeister und hab das auch schon des öfteren gemacht. Lies erst mal Bay Bo Art 57 Absatz 11, dann kannst du mitreden

0

Nicht nur in Bayern sind solchge Veränderungen baugenehmigungspflichtig. Und wenn nicht müssen trotzdem alle Bauvorschriftren beachtet werden als da z.B. sind:

  • Brandschutz

  • Gebäude- und Grenzabstände

  • Standsicherheit,

  • Energieeinsparverordnung,

  • örtliche Gestaltungsvorschriften und/oder Bebauungspläne

  • evtl. Denkmalschutz u.v.a.

enginmachine  09.06.2012, 06:13

Lieber Seehausen,

die BayBo Art 57 Abs11d belegt es anders. Fenster und Wände sind Genehmigungsfrei. !!!!!!!!!!!!! Das weitere Vorschriften beachtet werden müssen ist zwar richtug, aber die Fragestellung an solches war eine andere. " Ist die Veränderung der Fenster Genehmigungspflichtig?? Nein!!! Das sollte ein alter Hase auf Gute Frage aber schon wissen. MK aus Bayern

0
Seehausen  09.06.2012, 09:39
@enginmachine

Wenn bestehende Fenster durch neue Fenster ersetzt werden ist das in einigen Bundesländern baugenehmigungsfrei; das bedeutet aber nur, dass der Bauherr alle Vorschriften kennen und selber einhalten muss. Und wenn es ein Baudenkmal ist wird dasa Auswechseln der Fenster sowieso wieder genehmigungspflichtig!

WENN ABER WIE IM VORLIEGENDEN FALL FENSTERÖFFNUNGEN ZUGEMAUERT UND NEUE FENSTERÖFFNUNGEN EINGEBROCHEN WERDEN IST DAS AUCH IN BAYERN AUS DEN GENANNTEN GRÜNDEN BAUGENEHMIGUNGSPFLICHTIG.

Man sollte eben auch in Bayern Gesetze richtig lesen und verstehen können

0
enginmachine  10.06.2012, 11:51
@Seehausen

Falsch. In Bayern können die Fenster ohne Genehmigung verändert werden.

0

Sag mal, habt ihr ein Telefon oder Handy? Ja? Warum rufst du dann nicht einfach bei deiner Gemeindeverwaltung an?

Das wäre doch der schnellste und zuverlässigste Weg, als sich auf Wissen, Halbwissen und Vermutungen hier zu verlassen.

Wenn ich ssgr, es ist genehmigungsfrei, du baust daraufhin dein Haus um und in einem halben Jahr bekommst du eine Anzeige vom Bauamt mit Gebührenbescheid - was meinst du, wer das bezahlen muss? Du oder ich? ;)

Nur mal so als Gedankenanregung.

enginmachine  10.06.2012, 11:53

Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Ich habe die neueste Ausgabe der Bay Bo vorliegen und kann nur noch mal sagen, das die Fenster keinere Genehmigung bedürfen.!!!

0
appfenster  10.06.2012, 12:53
@enginmachine

Dann kannst du sicher zweifelsfrei bestätigen, dass Fenstererneuerung und offenbar auch das Versetzen von Fenstern genehmigungsfrei ist. Wie sieht es aber beim Neueinbau von Fenstern an Stellen aus, wo noch nie Fenster waren?

Ich werd mir jetzt sicher nicht die Bay. Bauordung reinziehen, denn die ist mir bei uns eigentlich Wurst. Ich würde mich hier nur eher auf ne Aussage vom Amt verlassen, als auf ne Webseite, wo die Aussagen 50/50 stehen. ;)

0
enginmachine  10.06.2012, 17:52
@appfenster

Ich mach dir in Bayern in jede Außenwand ein neues Fenster rein, ohne eine Strafe zu kassieren!!!!! ( Außer Denkmalschutz und so ) Glaube einem Maurermeister, der einen eigenen Betrieb hat und auch noch Pläne zeichnet und dann auch noch in Bayern lebt. Ungläubiger Thomas.

0
enginmachine  10.06.2012, 17:56
@appfenster

Frage, an appfenster, woher stammt deine Weisheit? Ich kann mein Wissen aus der BayBo belegen. Also lass lieber die Fachleute ran.

0
appfenster  10.06.2012, 20:31
@enginmachine

Was machst du mich an? Lies mal meine Antwort genau durch. Ich behaupte nirgendwo, dass es genehmigungspflichtig ist. Ich sage nur, dass ich in einer solchen Angelegenheit, bei der ich mir nicht sicher bin (und das scheint der Fragesteller ja wohl zu sein), eher nicht auf Antworten vertrauen würde, bei denen jeder was anderes sagt. In so einem Fall bin ich gerne ein Ungläubiger, weil ich letztlich alleine dafür grade stehen müsste. Einzig das wollte ich zu bedenken geben, zumal ein Anruf nicht weh tut. ;)

Letztlich will ich dir gerne Glauben schenken und der Fragesteller soll sich seine Fenster einbauen lassen, wo er will. So einfach kann das Leben sein. :)

0
enginmachine  11.06.2012, 22:55
@appfenster

Hallo appfenster, warum zweifelkst du meine fachlich fundierte Antwort an? Sie ist durch §§ belegt. Du willst doch nur den Fraganten verunsichern. Und mit Nett und Hoflich kann man deine Beiträge sicher auch nicht einstufen. Fakt ist auch, das ein Anruf nicht viel kostet, ABER das Amt hat keine Auskunftspflicht, und wenn es doch einer macht, dann schreibt der auch nichts raus. Da müsste der Fragant schon zu einem Architekten gehen, aber die machen dann doch ein Geschäft draus, und will dann gleich einen Plan verkaufen. Das kann man sich doch wirklich sparen. Es gibt auch Fachleute auf gutefrage.net, die Richtige Antworten geben und nichts dafür verlangen.

Gruß aus Bayern

0

Jede bauliche Veränderung an einem Haus muss genehmigt werden. Gerade bei Fenstern ist der Abstand zum Nebenhaus zu beachten, zwecks Brandgefahr.

enginmachine  09.06.2012, 06:08

Falsch!!!!!!!!!!!!!!!! Genehmigungsfrei nach Art 57 Abs 11d. Das gewisse Vorschriften eingehalten werden müssen ist schon klar, aber die Frage der Veränderung der Fenster ist Verfahrensfrei!"!!!!!!!!!!!!!!!!!!

0
Seehausen  09.06.2012, 09:40
@enginmachine

Wenn bestehende Fenster durch neue Fenster ersetzt werden ist das in einigen Bundesländern baugenehmigungsfrei; das bedeutet aber nur, dass der Bauherr alle Vorschriften kennen und selber einhalten muss. Und wenn es ein Baudenkmal ist wird dasa Auswechseln der Fenster sowieso wieder genehmigungspflichtig!

WENN ABER WIE IM VORLIEGENDEN FALL FENSTERÖFFNUNGEN ZUGEMAUERT UND NEUE FENSTERÖFFNUNGEN EINGEBROCHEN WERDEN IST DAS AUCH IN BAYERN AUS DEN GENANNTEN GRÜNDEN BAUGENEHMIGUNGSPFLICHTIG.

Man sollte eben auch in Bayern Gesetze richtig lesen und verstehen können

0
enginmachine  10.06.2012, 11:48
@Seehausen

Als praktizierender, selbständiger Maurermeister in Bayern kenne ich die BayBo sehr wohl. Anhand der angeführten Artikel ist die Sachlage klar und deutlich. Der Fragant hat nichts von Grenzabstand, Brandschutz, oder Denkmalschutz geschrieben, also gibt es da wohl nichts. Da bereits ein Fenster zugemauert wurde und daneben 2 neue Fenster entstehen werden diese Punkte wohl bedenkenlos sein. Lieber Seehausen, sie sollten sich die Bay. Bauordnung mal herunter laden. Dort steht klipp und klar, das diese Fenster genehmigungsfrei zu versetzen sind. Selbst Wände innen und außen kann man versetzen ( falls es keine Wohnraumerweiterung ist ). Ich kann richtig lesen und auch verstehen, was in Bayern erlaubt ist!!!!

0
appfenster  10.06.2012, 12:38
@enginmachine

1 Fensteröffnung wurde zugemauert und 2 neue sollen hinzukommen. Das ist für mich kein einfaches Versetzen eines Fensters, hier wird eindeutig die Fassade verändert. Ob das nach Ansicht von Herrn X nun genehmigungspflichtig, oder wie Herr Y meint, genehmigungsfrei ist, ist bei unserem Beamtendeutsch rein vom Text her sicher zweideutig auszulegen. Erfahrungsgemäß liest aber Otto Normalbürger ein Gesetz eher zu seinen Gunsten, was aber nicht richtig sein muss.

Morgen ist Montag und ein klärender Anruf beim Amt wäre in dem Fall nach wie vor mein Favorit. Warum, habe ich schon gesagt.

0