Dachfenster Genehmigungspflicht Austausch
Hallo Leute, Wir haben nun ernsthafte Probleme und wir wissen nicht weiter. Wir haben vor 3 Jahren unser Dach vom Mittelreihenhaus in Niedersachsen erneuert und in dem Zuge Wärme gedämmt mit einer Aufsparrendämmung da das OG (Bad) teilweise schrägen hat. Unsere Treppenaufgang liegt neben den Aufgang von unseren Nachbarn und in diesen Treppenaufgang sind/waren 6 Lichtpfannen eingesetzt die wir bei der Modernisierung ausgetauscht haben gegen ein 5 Star Dachschwingfenster von Velux. Nun war die Nachbarin beim Bauamt und hat sich beschwert, Bauamt hat sich bei uns gemeldet und um sofortigen Rückbau gebeten wegen Schwarzbau, Brandschutz und weil das Fenster zu Nah am Nachbarn Grenzt. Wir hatten einen Bauleiter der den Umbau begleitet hat und uns sogar sagte das wir dort die Lichtpfannen gegen ein Fenster tauschen müssten wegen der Förderungen. Nun zur Frage, ist es rechtens das wir Lichtpfannen haben dürfen aber kein Dachfenster? Das hätte aber doch der Bauleiter der auch Architekt ist wissen müssen?
Wir verstehen die Welt im Moment nicht
5 Antworten
Kommt drauf an, wie umfänglich ihr den Bauleiter beauftragt habt. Wenn er "nur" für die Durchführung der Arbeiten geordert wurde, kann es sich darauf beziehen, dass er davon ausging, dass die behördlichen Genehmigungen zuvor eingeholt worden sind. Ansonsten hättet ihr ihm das im Vorfeld sagen müssen, dass er diese ebenfalls mit einzuholen hat.
Ich fürchte in eurem Fall könnt ihr nur versuchen den Schaden zu minimieren, indem ihr versucht mit den beiden anderen Parteien (Nachbar und Stadtverwaltung) einen Kompromiss zu finden.
Wurde das Fenster denn tatsächlich "schwarz" eingebaut? Schwer vorstellbar, wenn du doch andeutest das ihr für diese Maßnahme Fördergelder bekommen habt?!
Also ist es kein Schwarzbau?! Dann besteht nur der Punkt des Brandschutzes. Evtl. gibt's da eine Möglichkeit etwas nachzurüsten. Frag doch mal beim Amt, Feuerwehr oder Bauleiter nach. Dann fragst du noch beim Nachbarn nach ob sie euch für die zu geringe Entfernung nicht eine Duldung aussprechen können.
Wenn das alles nichts hilft, wird wohl leider nur der Rückbau helfen - Problem dann dürfte auch werden, was mit den KfW-Fördergeldern passiert, da der geförderte Umbau ja dann nicht mehr existiert.
wir hatten einen Brandschutzexperten da gehabt und der sieht keine Beanstandungen. Allerdings sagt er das man zu den Nachbarn 1,25m Abstand hätte einhalten müssen. Nur da ist ja kein Treppenhaus mehr :( Er war der Meinung das es der Buleiter hätte wissen müssen, nur hilft es uns nicht weiter im Moment. Wie gesagt es waren ja Lichtpfannen vorhanden die wir nur ersetzt haben gegen ein Fenster Und zum Thema Schwarzbau, eigentlich muss man Wärmedämmung nicht genehmigen lassen laut Bauamt aber wir haben ein Fenster eingebaut dadurch Schwarzbau wenn ich das so alles richtig verstanden habe
Tja, leider ist man als Endverbraucher oft der Doofe bei sowas. Das der Bauleiter das im Zuge seiner Betriebshaftpflicht regeln lässt ist sicherlich auch nicht denkbar? Er hat ja scheinbar bei Ausführung seiner Arbeit einen gravierenden Fehler gemacht, den afaik seine Versicherung abdecken würde...
Wir haben den Bauleiter jetzt erstmal außen vor gelassen auf Rat des Anwaltes. Der Anwalt vermutet das es wohl einfach nur ums Geld geht, aber was ja frech ist und doch unnormal für das Deutsche Recht das die sich erpressen lassen müssen von Nachbarn die es einen nicht Gönnen.
Normalerweise sind Fenster auch nicht genehmigungspflichtig, es sind aber die Bauvorschriften zu beachten und dazu gehört auch der Brandschutz.
Bei euch gibt es eine Satzung, oder einen Bebauungsplan. In den zeichnerischen und textlichen Festsetzungen sollte es drin stehen. Ansonsten geht es nach Landesbauordnung.
Dein erster Schritt sollte jetzt sein mit nem Architekt/Statiker Nachträglich eine Baugenehmigung zu erhalten. Evtl geht das schon. Der rest ist der Neid der besitzlosen die es einem einfach nicht gönnen
Der Bauleiter kümmert sich um den Bau, nicht um die rechtlichen Gegebenheiten.
Der Fehler liegt darin, daß anscheinend ohne Genehmigung gebaut wurde.
Entweder Rückbau oder Widerspruch durch Anwalt.
Das ist so wohl nicht richtig, der der Bauleiter darf ja keine Arbeiten ausführen wenn keine Genehmigung vorliegt. Und er hat uns immer gesagt das wir keine Baugenehmigung benötigen. Also wen soll man denn Glauben als unwissender, den Handwerker ? Bauamt ? Bauamt waren wir allerdings auch vorher um uns schlau zu machen, man bekommt allerdings keine verbindliche Antworten von denen.
Diese Lichtpfannen hatten Bestandsschutz. Wenn ihr nun das Dach erneuert müssen die neuen Bauvorschriften eingehalten werden. Bei Dachflächenfenstern ist das meines Wissens nach 1,50 m zum Nachbarn oder Alternativ eine Brandwand die entsprechend über die Dacheindeckung reicht.
Einen Tritt dahin wo es am meisten weh tut, sollte der "Bauleiter" für meine Begriffe schon von euch bekommen...
Ja so ähnlich hab ich es auch verstanden, aber ein Fenster ist doch nix anderes wie so blöde Pfannen
Da gebe ich dir Recht :-). Allerdings möchte das Bauamt - wenn ihr schonmal am Umbauen/Renovieren seid - dass ihr es dann auch so macht, wie die Bauvorschriften HEUTE sind. Ist eben so...
Ja wir haben über die KfW Förderungen erhalten, und am Anfang wurde alles in einen Gruppen Gespräch Handwerker,Bauleiter und Uns besprochen wo uns der Bauleiter hingewiesen hat das wir eine Genehmigung vom Bauamt für die Farbe der Dachziegeln benötigen.