Kann ich eine Holzhütte auf mein Gartenland stellen?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn eine bauliche Anlage ein Dach hat ist es nach baurechtlicher Definition ein Gebäude, auch ohne Fundamente und egal aus welchen Baumaterialien.

Diese Gebäude unterliegen dem öffentlichen Baurecht, das von Bund, Ländern und Gemeinden festgelegt wird.

Wenn das Grundstück kein Baugebiet ist darf darauf nichts Gebaut werden, in dem man wohnen kann. Gartenhütten sind bis zu gewissen Größen zulässig, wenn das Grundstück als Gartenland planungsrechtlich ausgewiesen ist und die Hütte nur zum Abstellen von Gartengeräten oder zum Unterstellen bei Regen genutzt wird, Grenzabstände eingehalten werden und die Gemeinde zustimmt.

Diese Regelungen gelten auch, wenn die Hütte so klein ist, dass sie nicht unter das formelle Baurecht fällt. Denn durch Baugenehmigungsfreiheit wird das öffentliche Baurecht nicht aufgehoben.

Wenn also das Grundstück nicht planungsrechtlich als "Gartenland" ausgewiesen ist darfst Du im Außenbereich nichts errichten.

BEAFEE  03.07.2013, 13:10

Da magst Du recht haben.............es ist als Waldgrundstück ausgewiesen........

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Seehausen  03.07.2013, 13:22
@BEAFEE

Es ist nicht ausgewiesen, sondern im FNP als Waldfläche dargestellt. Damit widerspricht der öffentliche Belang FNP der Nutzung insgesamt und der Errichtung eines Gartenhauses; die Hütte ist also nach § 35 BauGB unzulässig.

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Frage noch mal an. Oft gibt es Grenzen von der Größe her, die man ohne Genehmigung aufstellen kann. Ob einfach hingestellt oder gebaut, das spielt da aber keine Rolle.

Bei Waldfläche sehe ich da aber eher dunkelgrau.

Seehausen  03.07.2013, 13:07

Baugenehmigungsfreiheit entbindet nicht von der Einhaltung aller Vorschriften des öffentlichen Rechts! Und diese verhindern im vorliegenden Fall jegliches Gebäude!

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Wenn das Holzhaus eine bestimmte Größe nicht überschreitet, brauchst Du meines Wissens noch nicht mal eine Genehmigung.

Mag aber auch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein........google einfach mal

Seehausen  03.07.2013, 13:04

Völlig falsche, irreführende und für den Antragsteller gefährliche Antwort!

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mariannelund  13.02.2015, 16:42
@Schuwidu

30qm ist ein Haus

nehme mal an das es 30 cbm heißen sollte

in hessen sind 38 cbm umbauter raum erlaubt

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Ich ürde noch einmal präzise und schriftlich nachfragen.