Kann ich eine Holzhütte auf mein Gartenland stellen?
Hallo liebe Gartenfreunde.
Habe einen Garten (Flächennutzungsplan sagt Waldfläche), den ich gern als Wochenendgrundstück nutzen möchte. Habe bei der Stadt angefragt, ob ich ein Fertig - Holzhaus ( wie sie vor den Baumärkten stehen) draufstellen darf. Die Beamte war nicht zuständig, wollte die Frage aber weiterleiten. Wochen später erhielt ich eine Email vom Sachbearbeiter, in der stand, dass darauf nix gebaut werden darf. Das wusste ich auch aber ich will ja gar nichts bauen. Vielleicht hat die Dame ihm das nur nicht richtig übermittelt. Ich möchte nur die Bude dort abstellen und fertig. Kein Fundament, keine Unterkellerung, Kein Beton - nichts. Nur das Holzhaus draufstellen. Das ist doch kein bauen, oder doch? Mein Nachbar scheint das selbe Problem gehabt zu haben und sich einen Wohnwagen draufgestellt. Aber das ist doch bis auf die Räder grundsätzlich nichts anderes als mein Holzhäuschen!?
Wer Erfahrungen mit so etwas hat oder sachkundig ist, bitte Antworten. Vielen Dank im Vorraus.
5 Antworten
Wenn eine bauliche Anlage ein Dach hat ist es nach baurechtlicher Definition ein Gebäude, auch ohne Fundamente und egal aus welchen Baumaterialien.
Diese Gebäude unterliegen dem öffentlichen Baurecht, das von Bund, Ländern und Gemeinden festgelegt wird.
Wenn das Grundstück kein Baugebiet ist darf darauf nichts Gebaut werden, in dem man wohnen kann. Gartenhütten sind bis zu gewissen Größen zulässig, wenn das Grundstück als Gartenland planungsrechtlich ausgewiesen ist und die Hütte nur zum Abstellen von Gartengeräten oder zum Unterstellen bei Regen genutzt wird, Grenzabstände eingehalten werden und die Gemeinde zustimmt.
Diese Regelungen gelten auch, wenn die Hütte so klein ist, dass sie nicht unter das formelle Baurecht fällt. Denn durch Baugenehmigungsfreiheit wird das öffentliche Baurecht nicht aufgehoben.
Wenn also das Grundstück nicht planungsrechtlich als "Gartenland" ausgewiesen ist darfst Du im Außenbereich nichts errichten.
Frage noch mal an. Oft gibt es Grenzen von der Größe her, die man ohne Genehmigung aufstellen kann. Ob einfach hingestellt oder gebaut, das spielt da aber keine Rolle.
Bei Waldfläche sehe ich da aber eher dunkelgrau.
Baugenehmigungsfreiheit entbindet nicht von der Einhaltung aller Vorschriften des öffentlichen Rechts! Und diese verhindern im vorliegenden Fall jegliches Gebäude!
Wenn das Holzhaus eine bestimmte Größe nicht überschreitet, brauchst Du meines Wissens noch nicht mal eine Genehmigung.
Mag aber auch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein........google einfach mal
Völlig falsche, irreführende und für den Antragsteller gefährliche Antwort!
30qm ist ein Haus
nehme mal an das es 30 cbm heißen sollte
in hessen sind 38 cbm umbauter raum erlaubt
Das ist Werbung, keine rechtsverbindliche Auskunft. Schon gar nicht für ein Gelände, dass im Außenbereich liegt und als "Wald" im FNP dargestellt ist!!!
Ich ürde noch einmal präzise und schriftlich nachfragen.
Da magst Du recht haben.............es ist als Waldgrundstück ausgewiesen........