Darf ich eine Garage als überdachte Sitzmöglichkeit/Wintergarten nutzen?

3 Antworten

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Der sogenannte Bauwich, also die Abstandsfläche zwischen Wohnhaus und Grenze, darf nicht bebaut werden!

Ausnahme: Nebengebäude, also Gebäude ohne Aufenthaltsräume, wie Garagen oder Carports. Ein als Garage genehmigtes Bauwerk dient ausschließlich dem Zweck, ein Fahrzeug unterzustellen und darf nicht anderweitig genutzt werden, auch nicht als Geräte- oder Abstellraum. Äußeres Kennzeichen: das Garagentor und eine geeignete Zufahrt.

Geräte oder Abstellräume sind je nach Bundesland größenabhängig erlaubt,

Freisitze, Wintergärten etc. sind genehmigungspflichtig, da Nachbarrechte beachtet und das Einverständnis der Nachbarn eingeholt werden müssen. Navajo

Leider ist die Antwort von findesificle total falsch. Was du vorhast ist eine totale Umnutzung einer Garage in einen Wohnraum, was grundsätzlich Genehmigungspflichtig ist. Durch den Rasen und die Terrassentür werden Fakten geschaffen, das die Garage nun Wohnraum ist. Also eine Wohnraumerweiterung. Evtl sind die GRZ und GFZ damit auch überschritten und  man braucht eine Sondergenehmigung , was wohl schwierig sein wird. Ohne Baugenehmigung müsst ihr wieder Rückbauen. Also lieber einen Bauantrag stellen.

Ihr Maurermeister 

Selbstverständlich darfst Du - egal welches Bundesland. Ob Du in deine Garage mit sanitärer Einrichtungen, ner Miniküche einbaust, eine Schlafcouch aufstellst, oder die Front verglasen läßt  - ist dein Bier! Theoretische baurechtliche Probleme könnte es lediglich geben, wenn Du es als ständigen Wohnraum benutzt: Aber das wird dir niemals nachgewiesen werden können - da können die boshaften Nachbarn anzinken, wie sie wollen!

Allerdings wirst Du die Garage, da zu viele Außenwände, nicht wirtschaftlich heizen können! Dazu reicht eine von 5 Seitenwänden als Glas nicht als Wintergarten. Für die meisten Pflanzen zu wenig Licht zum Überwintern!   

RobTop96  24.11.2015, 09:51

Völliger Blödsinn!

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findesciecle  25.11.2015, 01:52
@RobTop96

Huh - jetzt hast Du mir aber gegeben! 

Hör mal, ich habe längst eingesehen, dass meine Meinung kein guter Rat war. Bitte aber, dröseln wir es noch mal auf: 

Ich kenne einige Leute die das gemacht haben - bis auf die Glasfront - und nie Probleme mit den Behörden hatten. 

1. Scheinbar lest ihr alle nicht gründlich genug! Ich habe nie behauptet, dass die Umnutzung legal wäre! Ich habe gesagt: Man darf in die Garage Wasser, Abwasser legen, eine Glasfront einbauen und in die Garage auch Möbel stellen.....

Bitte Robtop96 widerlege diese Aussagen mit Angabe von Gesetzen, Verordnungen oder Satzungen! (Wenn ich falsch liege, freue ich mich, dazugelernt zu haben!) 

Natürlich habt ihr alle Recht: Es stellt dann eine baurechtliche- und für viele andere relevante Rechtsbereiche Umnutzung dar!  

a) bloß, ich habe nie das Gegenteil behauptet!!! 

b) Ohne boshaften Nachbarn oder Sicht auf die Straße: Wie will man ihm jemals die Umnutzung nachweisen können????        

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