Wer hat Schuld am Hangrutsch?
Hallo meine Frage ist folgende:
Ich hab ein Grundstück mit Hang, meine Kellerbaufirma hatte die Baggerungskosten mit im Vertrag, diese jedoch haben eine Subfirma für den Aushub beauftragt um gemeinsam die Höhe abzugraben. 2Wochen passierte nichts auf der Baustelle bis es sehr viel regnete und der Hang 5-6Meter vom Nachbarn runter kam. Es wurde falsch abgebaggert und zu wenig abgeschrägt Wer ist hierbei Schuld und muss die Wiederherstellung bzw. Hangsicherung bezahlen?
4 Antworten
Wenn erkennbar war, dass der Hang bei Regen runterkommt, dann ist es der ausführende Baggerbetrieb. Es ist immer der Handelnde, der die primäre Haftung trägt. Dann gibt es Umstände, welche die Haftung die Kette hoch drücken zur Firma, welche du beauftragt hast und wenn für sie nicht erkennbar war, dass der Hang rutschen könnte, dann haftest du aufgrund der Bauherrenhaftung. Du hättest vor Auftragserteilung einen Geologen beiziehen müssen, aber nur, wenn der Hangrutsch nicht erkennbar war.
DU, da die Firmen in deinem Auftrag arbeiten
Ok da der Fehler aber bei den Firmen liegt, kann ich ihnen dann die Rechnung dafür Schicken? Weil sonnst wäre ja immer nur der Bauheer der Schuldige oder?
Das wird ein Sachverständiger entscheiden müssen.
Hier kann das keiner!
Dem betroffenen Nachbarn gegenüber haftest du als Bauherr und Eigentümer des Grundstücks.
Du hast aber gegen die bauausführende Firma einen Schadensersatzanspruch, da du mit ihr einen Vertrag hast. Dass die Firma einen Subunternehmer beauftragte, muss dich nicht interessieren, da du mit diesem in keinem Vertragsverhältnis stehst.