Wie berechnet man AWF (Außenwandflächen) und IWF (Innenwandflächen) (300er Kosten)?
Hallo zusammen,
die Frage klingt dumm, aber ich möchte gerne von euch wissen wie man IWF und AWF berechnet. Ich arbeite gerade mit einer Partnerin an einer Aufgabe aus unserem Innenarchitektur Studium, wo wir eine Kostenschätzung machen.
Jetzt geht es darum, dass ich der Meinung bin, dass wir für die Berechnung von AWF und IWF die Länge x die Höhe der Wände nehmen müssen, schließlich geht es um die Flächen der vertikalen Baukonstruktionen. Sie ist der Meinung, dass wir die Stärke/ Tiefe der Wand x die Länge der Wand nehmen müssen.
Durch Recherche im Internet konnte ich jetzt auch nicht schlauer werden.
Über Antworten wäre ich sehr dankbar!!
2 Antworten
Grundsätzlich hast du natürlich Recht, bei den Wandflächen geht es primär um Länge × Höhe.
Allerdings ist die Wandstärke natürlich auch kostenrelevant. Je nachdem, welche Genauigkeit gefordert ist, könntet Ihr z.B. unterschiedlich dicke Wände also in separaten Positionen erfassen.
So garnicht.
Die Kostenschätzung gemäß DIN 277 dürft ihr nicht mit der Kostenberechnung oder dem Kostenanschlag verwechseln.
Die Kostenschätzung gründet lediglich auf der Kubatur. Suche im Netz nach BRI (Bruttorauminhalt) wie der berechnet wird, denn das ist wichtig.
Dann die m³ x dem derzeit gültigen Bauindex (wird 4x jährlich vom statistischen Bundesamt herausgegeben (deshalb auch immer der lästige Erhebungsbogen beim Bauantrag :-) ) und den kann man kaufen (von sehr preiswert bis teuer) und schon hat man den Gesamtpreis.
Dieser wird dann noch unterteilt nach Lohn-, Materialanteil und Eigenleistung. Hier gibt es glaube ich, nix festes Kaufbares. Ich habe zumindest mal noch nie was gefunden. Jeder Planer zimmert sich da wohl seine Excel-Tabelle selber. Die ganz alten Planer machen das meist noch mit pi x Doppeldaumen...
Die Prozentzahlen der einzelnen Aufteilungspositionen habe ich persönlich von einer bekannten Bausparkasse übernommen.
Wichtig zu wissen ist: Die Kostenschätzung darf um 30% vom realen Baupreis abweichen. Hat schon manchen Planer vor einem Haftpflichtschaden bewahrt! :-)))