Meinung des Tages: Legasthenie-Vermerk im Abschlusszeugnis - transparent oder diskriminierend?

Das Bundesverfassungsgericht urteilt heute darüber, ob ein Legasthenie-Vermerk im Abschlusszeugnis mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Dabei geht es auch um die Frage, ob etwaige Einträge für Transparenz oder Diskriminierung sorgen...

Das Krankheitsbild Legasthenie

Im Gegensatz zu leichteren Lese- und Rechtschreibdefiziten bei Kindern, die i.d.R. mit zunehmendem Alter wieder ausgeglichen werden, handelt es sich bei der tatsächlichen Legasthenie um eine schwere Lese- und Rechtschreibstörung sowie diagnostizierbare Krankheit, die sehr häufig mit psychischen Problemen einhergeht. Die Probleme entstehen oftmals dadurch, dass die Betroffenen Angst vor der Schule sowie den Prüfungen entwickeln und sich aufgrund dessen zurückziehen. Einer Legasthenie kann in gewissen Punkten zwar entgegengewirkt werden, dennoch behält man diese Krankheit ein Leben lang. Alleine in Bayern gelten ca. 10.000 Schüler als Legastheniker.

Ein Fall für das Bundesverfassungsgericht

Das Bundesverfassungsgericht wird sich heute mit der Frage beschäftigen, ob der Vermerk "Aufgrund einer Legasthenie wurden Rechtschreibleistungen nicht bewertet" im Abiturzeugnis diskriminierend ist und, da Legasthenie juristisch als Behinderung klassifiziert wird, damit gegen das Grundgesetz verstößt. Geklagt haben drei ehemalige bayerische Abiturienten, die den Eintrag als massiv stigmatisierend erachten.

Größtmögliche Transparenz oder Diskriminierung?

Der bayerische Staatsminister für Unterricht und Kultus, Michael Piazolo, betrachtet den Vermerk als nicht diskriminierend. Er denkt, dass ein Verweis darauf, dass die Rechtschreibleistungen von Schülern mit Legasthenie anders oder gar nicht bewertet werden, auch transparent im Zeugnis stehen müsse. Schließlich wird seitens der Korrektoren bei der Bewertung des Abiturs von den ansonsten allgemeingültigen und objektiven Bewertungskriterien abgewichen. Zudem gehe es nicht darum, Behinderungen zu dokumentieren, sondern um die größtmögliche Transparenz in Zeugnissen.

Der Rechtsanwalt Thomas Schneider, der die drei Kläger vertritt, verweist klar auf das Grundgesetz, nach welchem niemand angesichts seiner Behinderung benachteiligt werden darf. Der Jurist denkt, dass sich derartige Einträge im Abschlusszeugnis negativ auf das Bewerbungsverfahren für eine Ausbildungsstelle oder einen Universitätsplatz auswirken, da entsprechende Kandidaten oftmals schon im Vorfeld aussortiert werden.

Unsere Fragen an Euch: Sorgt ein solcher Vermerk für Transparenz oder ist dieser eher diskriminierend? Welche Vor- und Nachteile könnten für Bewerber und Arbeitgeber entstehen? Sollte der Staat das Recht haben, derartige Bemerkungen über Prüfungserleichterungen ins Zeugnis schreiben dürfen? Ist der Vermerk Eurer Meinung nach mit dem Grundgesetz vereinbar?

Wir freuen uns auf Eure Antworten

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/legasthenie-zeugnisse-100.html

https://www.bvl-legasthenie.de/legasthenie.html

Ich finde solche Vermerke in Ordnung, da... 68%
Ich finde einen solchen Vermerk diskriminierend, weil... 21%
Ich habe eine andere Meinung und zwar... 11%
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Studienplatz Lehramt Uni Bremen derzeit Platz 128 Zulassungsbeschränkung- warten oder lieber Uni Oldenburg sicherer Studienplatz und dort immatrikulieren?

Hallo zusammen,

ich habe gestern die Absage für meine Bewerbung auf Bachelor Lehramt bekommen (Zusage für 1 Fach, Absage für Englisch). Ich bin auf Platz 128. Seit gestern gab es 21 Absagen. Es sind laut Hochschulstart.de 78 Plätze für Englisch vorgesehen. Gibt es da noch eine realistische Chance soweit aufzurücken (also 29 Plätze aufrücken, wenn ich das System verstanden habe 🤔) oder ist es sinnlos darauf zu warten? Ich hätte irgendwie wahnsinnig gerne in Bremen studiert :-/ .

Jetzt habe ich schon mal nach Alternativen gesucht und herausgefunden, dass meine Fächerkombi an der Uni Oldenburg als Zulassungsfrei gilt und ich somit bei Bewerbung auf jeden Fall einen Platz erhalte. Wenn ich mich da einschreibe und dann später doch noch die Zusage von Bremen bekomme - wie würde das laufen? Ist das überhaupt gestattet oder gibt das Ärger sich dann in Oldenburg wieder zu exmatrikulieren?

Wer hat Erfahrungen mit der Uni Oldenburg? Wie ist sie und wie ist es in Oldenburg als Student zu leben? Wäre es eine gute Alternative zu Bremen?

Könnte man eventuell auch dann nochmal nach einem Jahr die Uni wechseln und sich nochmals in Bremen bewerben? Es ist einfach so ärgerlich, da ich mein Abi mit 2,0 gemacht habe und in den letzten Jahren der NC immer zwischen 3,5 und 2,5 lag für Englisch….war mir so sicher:-(

Danke für Tipps für weiteres Vorgehen, denn ich bin grad durch den Wind…

viele Grüße

Paulina

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Seit 2 Semestern Absagen von der Uni, so ist das Leben?

Hey,

Ich habe im Jahrgang 21 mein Abitur gemacht und habe mich direkt darauf für das Wintersemester 21/22 beworben. Leider kamen von den Unis, an denen ich mich beworben habe, nur Absagen. Nun habe ich mich wieder beworben, und es war wieder dasselbe (Obwohl mein Abitur mit einem Schnitt von 2,1 eigentlich okay ist, dachte ich zumindest).

Ich habe mich ausschließlich für Unis in meinem Umkreis beworben (3), da ich von Zuhause nicht wegziehen will. Ich kenne mich in der Hinsicht eigentlich ziemlich gut und weiß, dass ich es in einer WG oder einem Studentenwohnheim einfach nicht aushalten könnte. Theoretisch kann man ja nach einem Jahr die Stadt wechseln, aber ich könnte ein Jahr nicht aushalten. Vielleicht bin ich auch einfach zu "verwöhnt" oder so, ich weiß es nicht.

Ich weiß, man muss damit rechnen, dass man nicht sofort genommen wird und dass das Leben nach der Schule erst richtig beginnt (Höhnen und Tiefen blablabla)

Ich fühle mich irgendwie schuldig gegenüber meinen Eltern, dass ich gerade nicht studiere, obwohl es ja (denke ich) nicht meine Schuld ist. Meine Eltern vermitteln mir zwar nicht das Gefühl, dennoch denke ich, ich bin zurzeit eine Art Loser ohne Lebenssinn (was auch Teils stimmt denke ich)

Dennoch denke ich, dass alles im Leben einen Sinn/Grund hat und alles seine Zeit hat (hoffe ich zumindest).

Nun plane ich mir einen Teilzeit-Job zu suchen und meinen bereits angefangenen Führerschein zu Ende zu machen.

Ich bin 18 Jahre alt und fühle mich bereits so, als hätte ich Zuviel Zeit meines Lebens verschwendet.

Ich weiß, so eine Lücke macht sich auch im Lebenslauf nicht gut, aber irgendwie tut mir die Pause auch gut, da ich viele mentale Probleme habe und einfach eine Pause gebraucht habe und einen neuen Lebenswillen schöpfen musste.

Es ist quasi ein Zusammenspiel aus Schuldgefühlen und eine Art Genuss der Auszeit.

Meine Freunde scheinen alles im Griff zu haben und ich falle aus dem System.

Wie seht ihr das? Übertreibe ich vielleicht?

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6-Monate FSJ im Rettungsdienst?

Hallo! Ich würde mich sehr gerne auf einen Medizinstudienplatz bewerben, parallel aber ein FSJ im Rettungsdienst starten (da ich gerne neben dem Studium als RettSan arbeiten würde + nicht damit rechne direkt einen Platz zu bekommen).

Die Ausbildung zum RettSan + C1 würden dann ungefähr 4 Monate dauern, sodass dann anschließend mein FSJ beginnen würde.
Wenn ich nun (sehr unwahrscheinlicherweise) theoretisch bei meinem zweiten Anlauf einen Studienplatz bekomme, den RettSan + C1 schon hätte und nur 2 Monate im FSJ tätig wäre, könnte ich das FSJ dann frühzeitig abbrechen?

(Es würde mir dann natürlich ziemlich leid tun, dass die Orga mir das Ganze bezahlt und ich sie dann einfach alleine lasse. Aber sry, für ein Medizinstudienplatz würde ich auch so etwas tun :/. Vielleicht kann ich ja dann „später“ als ehrenamtlicher Notarzt meine Helferstunden wieder gut machen 😉)

Wäre meine Ausbildung zum RettSan trotzdem noch gültig, sodass ich dann als Nebenjob neben dem Studium tätig werden könnte?

Müsste ich in der Bewerbung zum FSJ mein Paralleles Bemühen um einen Studienplatz erwähnen? (würden Sie mich dann nicht direkt ablehnen?)

Werde ich irgendeine Art von „Arbeitsvertrag“ unterschreiben müssen, der mich verpflichtet dieses Jahr bei ihnen zu bleiben?

Danke für alle Antworten :)

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