Straßenverkehrsordnung – die neusten Beiträge

Wie reagiert ihr wenn euch jemand auf der linken Spur extrem knapp auffährt?

Passiert finde ich zwar häufig aber Beispielssituation von heute morgen:

Ich fuhr auf der 2-spurigen Autobahn und erlaubt waren 130 km/h.
Rechts waren die ganzen LKW's und generell langsam fahrende Autos, die höchstens 100-110 fahren. Ist mir zu langsam, denn ich will schon 130 fahren.
Also war ich auf der linken Spur und ich mag gerne einfach auf einer Spur bleiben, ist am Gemütlichsten, am besten noch mit Tempomat.

So und ich fahr so 135-140 und hinter mir ein BMW-Fahrer der mir ständig extrem nah ankam und mit der Lichthupe blinkte. Was sollte ich denn tun?
Rechts waren die ganzen Lastwagen die total langsam fuhren. Ich fuhr eh schon schneller als erlaubt und ich weiß, dass ein paar Meter weiter vorne ein Radar kommt, also rette ich ihm den Geldbeutelarsch, wenn man es so sehen will.

Ich mach mir generell immer etwas zu viele Gedanken, was andere von mir denken und hab das daher als gute Übung gesehen, das nicht mehr zu tun. Also hab ich versucht, ohne mich auf ihn zu konzentrieren, einfach weiter meine 140 auf der linken Spur zu fahren und ihn zu ignorieren, bis einige Kilometer später dann endlich mal kein Lastwagen mehr war und ich mich wieder kurzzeitig auf die rechte Spur einordnen konnte.

Was macht ihr in so einer Situation?
Selbst wenn man ihn kurz überholen lässt und sich irgendwo zwischen die langsamen LKW reinquetscht, ein paar Meter später kommt ja wieder genau so einer und ständig zwischen links rechts wechseln will ich nicht. Warum kann ich nicht einfach meine 140 mit Tempomat beibehalten und fertig?
Wenn die es so eilig haben, warum fahren die dann nicht einfach früher los?

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Meinung des Tages: Wäre ein allgemeines Scooter-Verbot zur Unfallminimierung in Großstädten angebracht?

Oftmals praktisch, aber auch nicht ganz ungefährlich: Der E-Scooter! Während viele von uns den Scooter für den Weg in die Arbeit nutzen, verursachen andere wiederum tagein-tagaus Unfälle im Straßenverkehr. Hier stellt sich auch die Frage danach, ob ein Scooter-Verbot in Großstädten vertretbar wäre...

Diese Regeln für E-Scooter gelten im Straßenverkehr

Obgleich manch ein passionierter E-Scooter-Fahrer vielleicht denkt, mit seinem wendigen Gefährt nach Lust und Laune und natürlich überall fahren zu dürfen, gibt es auch für E-Scooter natürlich klare Regeln:

So ist das Fahren grundsätzlich nur auf Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen erlaubt. Fehlen diese, darf auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Auf dem Gehweg, in der Fußgängerzone sowie in Einbahnstraßen ist das - vor allem entgegengesetzte - Fahren mit dem E-Roller verboten.

Besonders große Hürden die für Nutzung oder das Leihen von E-Scootern gibt es zudem ebenfalls nicht; eine Mofa-Prüfbescheinigung oder ein Führerschein werden für die Nutzung des Gefährts nicht benötigt. Ebenso wenig gilt eine Helmpflicht. Das Mindestalter für E-Scooter liegt bei 14 Jahren. Allerdings gelten für alle Fahrer von E-Scootern im Straßenverkehr dieselben Alkoholgrenz- und richtwerte wie für Autofahrer. Und selbst wenn es dochr echt häufig vorkommt, dass zwei oder in manchen Fällen sogar drei Personen auf dem Scooter stehen: Elektroroller sind grundsätzlich nur für ausschließlich eine Person zugelassen.

Wenn der Scooter zum Unfallrisiko wird...

Im vorletzten Jahr ist die Zahl der E-Scooterunfälle mit Personenschaden um fast 50% gestiegen; hierbei war ein Gros der Beteiligten unter 25 Jahren und oftmals alkoholisiert. Insgesamt wurden 8260 Unfälle verzeichnet, bei denen 11 Personen ums Leben kamen, 1234 schwer und 7651 leicht verletzt worden sind. Die Zahlen für das Jahr 2023 liegen bislang nicht vor.

Ein gewichtiger Faktor für den rasanten Anstieg der Unfälle liegt in der inzwischen üppigen Verfügbarkeit von Leihscootern konkurrierender Anbieter in Großstädten sowie dem oft rigorosen Fahrverhalten der Scooter-Fahrer begründet. Häufig geschehen Unfälle zudem, da die Roller nicht ordnungsgemäß abgestellt werden und demnach Bürgersteige und Radwege blockieren. Siegfried Brockmann, Leiter der Unfallforschung der Versicherer, betonte, dass grundsätzlich zwischen Gelegenheitsfahrern und jenen unterschieden werden müsse, die einen eigenen Scooter besitzen würden; diese hielten sich weitaus häufiger an die vorherrschenden Regeln und wüssten mit ihren Fahrzeugen zudem besser umzugehen.

Wäre ein allgemeines Scooter-Verbot sinnvoll?

Da viele durch E-Scooter-Fahrer hervorgerufene Unfälle in Paris in der Vergangenheit vor allem auf Leihscooter-Fahrer zurückgeführt werden konnten, wurde der Verleih von E-Rollern in der französischen Hauptstadt im vergangenen Jahr komplett verboten. Wenngleich das Fahren im Straßenverkehr hierzulande bislang nicht verboten ist, wurde zumindest die Mitnahme in Bussen und Bahnen des Öffentlichen Nahverkehrs in Bayern jüngst untersagt. Als Gründe hierfür werden ausschließlich mögliche Sicherheitsbedenken angeführt, da es in London, Barcelona und Madrid im ÖPNV in der Vergangenheit gelegentlich zu Bränden & Explosionen, die durch mitgenommene E-Roller verursacht wurden, gekommen ist. In Deutschland wurde bislang kein derartiger Unfall verzeichnet.

Alleine das Verbot in Bus & Bahn allerdings betrifft vor allem jene, die mit dem eigenen E-Scooter auf dem Weg zur Arbeit, zur Schule, zur Uni oder zur Freizeitgestaltung sind und diesen - als Alternative zum Auto - in Kombination mit den öffentlichen Verkehrsmitteln nutzen. Einige Nutzer, die vom BR zum Thema befragt wurden, bemängelten die Entscheidung und verwiesen auf das bestehende Spannungsverhältnis zwischen der Bereitschaft mancher, auf klimaverträgliche Fortbewegung zu setzen, bei dieser im Alltag durch ein - wenig begründbares - Verbot wie dieses jedoch massiv eingeschränkt zu werden.

Unsere Fragen an Euch:

  • Würdet Ihr ein allgemeines (Leih- und Privatscooter) Verbot von E-Scootern in Großstädten befürworten?
  • Sollte ein Verbot ausschließlich für Leihscooter gelten? Welche Gründe sprechen dafür?
  • Welche Maßnahmen wären Eurer Meinung nach zur Reduzierung von Unfällen mit E-Scootern nötig?
  • Sollte es auch für Leihscooter eine Art "Führerschein"-Pflicht geben?
  • Fahrt Ihr selbst E-Scooter oder seid darauf angewiesen?
  • Welcher rechtliche / praktische Kompromiss zwischen Klimaschutz & Mobilität auf der einen und Unfallminimierung im Straßenverkehr auf der anderen Seite wäre sinnvoll?

Wir freuen uns auf Eure Antworten.

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/elektromobilitaet/e-kleinstfahrzeuge/e-scooter/

https://www.br.de/nachrichten/bayern/e-scooter-in-zuegen-erlaubt-in-der-u-bahn-nicht-warum,U93sONd

https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/escooter-elektroroller-unfaelle-100.html

https://www.tagesschau.de/ausland/europa/paris-e-scooter-verbot-101.html

Nein, ein Verbot wäre nicht sinnvoll, weil... 51%
Ja, in Großstädten sollten keine E-Scooter erlaubt sein, da... 36%
Andere Meinung und zwar... 13%
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Nachbar nervt er parkt einfach vor meinem Haus? Wo bleibt der Anzeigenhauptmeister?

Ich wohne in einem Reihenhaus. Ein Nachbar wohnt rechts von mir und einer links vor mir. Ich hab das mal bildlich festgehalten (Bitte nicht lachen). H= Haus, G=Grundstück A=Auto.
wie man sehen kann gibt es eine Hauptstraße und dort parkt man eig auch sein Auto und nicht in der Einfahrt.
Ich wohne in der Einfahrt 2 im Haus5 und mein Nachbar mit dem ich Probleme habe im Haus6. Er hat jedoch als einziger ein zusätzliches Grundstück gekauft im Gegensatz zu den anderen so, dass er quasi direkt vor seinem Haus parken kann was ziemlich cool ist, aber er hat noch ein zweites Auto und diesen parkt er einfach oft vor meiner Haustür obwohl es kein öffentlicher Parkplatz ist, aber halt auch kein privates Grundstück. Jedes Haus hat vor der Haustür noch eine 2 Meter Terasse und danach kommt die Einfahrt. Also das Auto behindert mich jetzt nicht unbedingt, aber wenn ich mit dem Fahrrad oder mit dem Motorroller oder Schubkarre etc. raus möchte wird es schon schwer.

Also ich halte auch oft vor meiner Haustüre um kurz den Einkauf abzulagern und danach fahr ich aus der Einfahrt raus und parke auf der Hauptstraße. Den ganzen Tag aber da zu parken ist so asozial und das obwohl ich schon oft darum gebeten habe nicht dort zu parken. Ich habe es ihm schon 3 mal gesagt, dass er da nicht parken soll und jetzt will ich ihn beim Ordnungsamt verpetzen so wie es der Anzeigen Hauptmeister immer macht und wollte fragen ob das überhaupt geht? Ich meinte es ist ja nicht mein privat Grundstück wo er parkt aber es ist halt trotzdem nicht erlaubt. Wo kann man das melden?

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Warum werden Mittelspurfahrer nicht sanktioniert?

Es kann doch nicht sein, dass man geblitzt wird wenn man zu schnell fährt (selbst wenn alles frei ist und man niemanden gefährdet), aber die Mittelspurschleicher auf der Autobahn, die mit ihrer Ignoranz den Verkehr behindern und auch für gefährliche Situationen sorgen, können das einfach so machen. Gestern wieder: Ich 2 Uhr Nachts, rechte Spur 200 km/h taucht ein Mittelspurschleicher mit 120 km/h auf, weit und breit keine Fahrzeuge bestimmt 1 km zum nächsten LKW. Ich musste abbremsen, bin auf die Mittelspur und hab Lichthupe gegeben damit er nach rechts wechselt. Hat ihn überhaupt nicht interessiert. Bin dann komplett auf die linke Spur, Tonhupe und ihn überholt, dann wieder nach rechts. Und dann als der Mittelspurschleicher hinter mir ist, gibt der ernsthaft eine lange Gegenlichthupe ("Lass mich gefälligst in Ruhe, die mittlere Spur ist für mich am gemütlichsten"). Wahnsinn, wie ignorant und egoistisch manche Leute sind. Dass man es einfach nicht schafft oder zu faul ist, rechts zu fahren. Warum gibt es überhaupt keine Kontrollen/Blitzer dafür? Die Mittelspurfahrer sehen sich ja oft noch im Recht, wahrscheinlich weil sie nie sanktioniert werden

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Darf man als Links-Abbieger bei grün in die Kreuzung vorfahren?

Mein Bruder wollte folgendes wissen:

Vor einer Straßen-Kreuzung ist für Geradeaus- als auch für Links-Abbieger eine Ampel.

Wenn die Ampel Grün wird, können die geradeaus Fahrenden direkt weiterfahren,

doch: wie sieht es bei den Links-Abbiegern aus, wenn diese auch Grün haben?

Der geradeaus fahrende Gegenverkehr ermöglicht es ja erst einmal nicht, direkt links abzubiegen.

Darf man bei Grün als Links-Abbieger schon (zuversichtlich, während der Grün-Phase noch abbiegen zu können) in die Kreuzung vorfahren? Oder muss man – obwohl man Grün hat – auf der Links-Abbieger-Spur bei Grün vor der Ampel warten, bis geradeaus der Gegenverkehr durch ist (und zur Not ist es halt dann wieder Rot)?

Mein Bruder hatte nämlich die Situation, dass er als Links-Abbieger bei Grün in die Kreuzung eingefahren ist – aber aufgrund der vielen Geradeaus-Fahrer NICHT während der Grün-Phase abbiegen konnte!

Der seitliche Gegen-Verkehr ist dann bei Grün einfach auf ihn zugefahren (obwohl die ja bei Rot wartend sehen konnten, dass er da noch steht und bisher nicht abbiegen konnte)! Zudem konnte er ja in der Kreuzung stehnd keine der Ampel mehr sehen.

Daher stellvertretende die Frage: durfte er trotz Grün nicht zuversichtlich zum Abbiegen vorfahren? Oder hat der Seitenverkehr bei deren nachfolgender Grün-Phase statt (kulanterweise) zu warten ihn genötigt und die beiderseitig die Vorfahrt genommen? Bzw. so lange er nicht abgebogen ist, behindert er ja die Fahrbahn.

Trotz Grün macht es jedenfalls keinen Sinn, ggf. auf sein Recht zu bestehen und beiderseits auf ein "Hindernis" loszupreschen bzw. den Fahrer zu nötigen...

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