Unfall rechts vor links zu schnell?
Hallo, ich habe jemanden die Vorfahrt bei Rechts vor links genommen. Es waren 30kmh erlaubt aber mir kam es vor, dass der Unfallgegner etwas zu schnell unterwegs gewesen war. Ab wie viel km/h mehr als 30 würde der Gegner eine teilschuld bekommen ? Er hat mich rechts hinten erwischt
Danke für die Antworten jetzt schon mal
lg Robin
8 Antworten
Dann, wenn ein Gutachter ausrechnet dass es bei Einhaltung des Tempolimits gereicht hätte.
Also zum Beispiel, dass nach links eine Sichtweite war, die ein sicheres Einfahren erlaubt wenn jeder, den man noch nicht sehen kann, mit max. 30 km/h kommt. Weil es dann meinetwegen 5 Sekunden dauert, bis er um die Ecke bis an die Abzweigung gekommen ist... Wenn er dann nun mit 60 km/h um die Ecke kommt, ist er ja nach 2,5 Sekunden schon da und da stehst du noch mitten auf der Kreuzung.
Ist halt eine totale Einzelfallentscheidung. Aber sowas betreiben Versicherungen wirklich gerne, um nicht (oder weniger) zahlen zu müssen ;)
Du hast den Sinn der Anwort ganz offensichtlich nicht verstanden:
Es kommt immer auf die einzelne Situation an! Und dazu zählt ganz erheblich auch die Sichtweite!
Ein Missachten der Vorfahrt bedeutet immer Hauptschuld.
Eine Teilschuld kann der andere nur dann bekommen, wenn nachgewiesen werden kann, dass die überhöhte Geschwindigkeit wirklich stattgefunden hat und auch tatsächlich unfallursächlich war.
Wenn er zu schnell war, musst Du ihn ja gesehen haben, warum hast Du dann nicht gehalten? Wahrscheinlich die erste Frage, die die Polizei stellen würde.
Wenn er zu schnell war, musst Du ihn ja gesehen haben
Die Logik verstehe ich nicht ganz. Wenn er schneller fährt, taucht er doch später auf, ist dafür aber früher an derselben Stelle. Nur weil sich etwas schneller bewegt, heißt das noch lange nicht, dass man es besser erkennt.
Eher verstehe ich Deine Logik nicht. Wie kann man von jemandem behaupten, er sei zu schnell gefahren, wenn man ihn Deiner Meinung nach doch gar nicht gesehen hat. Und wenn man selber mit 30 an eine Kreuzung heran fährt, dann sieht man auch, wenn einer mit 50 von rechts kommt, so wie es auch an gleichrangigen Straßen ohne Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 der Fall ist.
Du verstehst aber auch, wenn der Fragesteller mit 30 an eine Kreuzung heran fährt und bremsbereit ist, dass er ein von rechts kommendes Fahrzeug sowohl mit 30 als auch mit 50 erkennt. Wie schnell der andere dabei ist, ist völlig irrelevant, wenn er nicht gerade mit 100 angeschossen kommt. Sonst würden gleichrangige Straßen ohne Geschwindigkeitsbegrenzung innerorts nämlich gar nicht funktionieren. Und nachher zu sagen, wie schnell der andere war ist einfach unmöglich. Es kann sich nach dieser Frage nur um eine Vermutung handeln, mehr nicht.
Du kommst von Thema ab. Ich habe mich auf deine Aussage bezogen, die impliziert, dass man ein Auto eher erkennt, je schneller es ankommt.
Was du schreibst, sagt lediglich aus, dass man in beiden Fällen das Auto erkennt. Mir geht es aber darum, welches man früher erkennt.
wir hatten die Polizei gerufen , die meinten wir sollten das unter uns klären
Hi, das Problem wäre, dass Du ihm die höhere Geschwindigkeit nachweisen musst. Das wird sehr schwierig werden.
Daher glaube ich nicht, dass Du um 100 % Schuld herumkommst.
Ließe es sich nachweisen, könnte er in der Tat eine Teilschuld bekommen.
Man kann es ja mit Hilfe eines Gutachtens nachweisen.
meine frage war wie viel km/h muss er zu schnell gewesem sein um eine teil schuld zu bekommen. Würde da 40kmh bei erlaubten 30 reichen ?
Schuld sind immer die anderen. In 9 von 10 Fällen sagt der Schuldige daß der andere zu schnell war. Das müßte man im Zweifel erst mal nachweisen. "Mir kam es so vor... " reicht nicht. Im Gegenteil, damit sagt man ja daß man den anderen gesehen aber nicht gehalten hat obwohl er Vorfahrt hätte. Lieber den Ball flach halten.
Also ein Unfall analytisches Gutachten würde auch nicht helfen ?
Was ist das? Wie funktioniert das? Wer sollte das auf wessen Kosten veranlassen? Es gibt keinen wirklichen Grund, die Schuldfrage ist eindeutig. Aber Du kannst Dich ja von einem RA beraten lassen. Ich weiß schon was der sagen wird...
wenn er bei erlaubten 30kmh, 45 gefahren ist würde das schon als Teil schuld ausreichen ?