Fahrlässige Körperverletzung wird eingestellt?

Meine Mutter,unser Hund und ich

waren unterwegs.Wir sahen irgendwann eine Mutter mit Kinderwagen und einen Kleinkinder mit einem Roller von weiten ,und sind extra nah am rechten Rand des Bürgersteiges entlang stehen geblieben .Da gibt es auch rechts einen Streifen mit Wiese neben dem Bürgersteig ,darauf sind wir extra drauf gegangen damit sie genug Platz haben.Wir hörten wie das Kind zur Mama sagte sie hat Angst vor Hunden.

Unser Hund war extra kurz gehalten und meine Mutter hielt ihn rechts nah an ihrem Bein.

Die Mutter des Kindes ging vor,obwohl das Kind ihr mehrmals sagte sie hat Angst,das Kind lief der Mutter hinter,da die Mutter ungefähr 2m entfernt vor lief. 

Unser Hund war immer noch rechts nah am Bein meiner Mutter,das Kind hatte angst an uns vorbei Zulaufen, fing an zu schreien und zu weinen und stürzte dann mit ihrem Roller auf den Bürgersteig,ohne das unser Hund sie berührte ,es gab ja auch einen geschätzten Abstand von 1,20m -1,30m zwischen unserem Hund und dem Kind. 

Meine Mutter fragte ob sie helfen kann oder etwas kaputt ist ,sie sagte ihr Kind hätte angst vor Hunden und das passiert öfter,es wäre alles ok. 

Wir gingen weiter und 1-2min später rief sie uns hinterher sie bräuchte den Namen meiner Mutter,wir fragten warum und sie sagte ihr Kind hätte schmerzen. Aber wir sagten,das wir ja nichts dafür können,wenn ihr Kind durch Angst und Panik hinfällt,und sie als Mutter einfach vor geht ohne zu schauen was mit ihrem Kind ist. Wir haben das ja nicht verursacht .

Wir gingen dann weite Richtung nach Hause waren noch 10-15min bis uns dann ein Polizei Auto anhält. Sie sagte unser Hund hätte ein Kind verletzt und meine Mutter wäre einfach weiter gegangen usw. 

Meine Mutter schilderte kurz die Situation, und ich sagte gar nichts dazu wurde aber natürlich als Zeuge aufgenommen. 

Gestern bekam nur ich Post, schriftliche Äußerungen als Zeuge gegen 

Meine Mutter da sie der fahrlässigen

Körperverletzung 229 stgb beschuldigt wird

Unsere Anwältin sagt ,aufschreiben wie es war und zurück schicken,sie geht davon aus das es eingestellt wird. Höchstens ein Bußgeld ohne Gerichtsverfahren sagt sie und dagegen würde sie dann angehend

Polizei, Menschen, Recht, Anzeige, Staatsanwaltschaft
Hausdurchsung der Kripo wegen manipulierten Amazon Fire TV-Stick?

Gestern Abend stand die Kripo vor meiner Tür mit einem Durchsungsbefehl von der Staatsanwaltschaft. Insgesamt 5 Leute. Dies weil ich vor gut 4 ein halb Jahren einen Amazon Fire TV-Stick auf Ebay gekauft habe welcher "manipuliert" war und man verdächtigt wird Sky geguckt zu haben. Laut dem Staatsanwalt. Zu mir sind sie gekommen, weil der Verkäufer vor Gericht steht. Ich möchte anmerken, dass es ein gewerblicher Verkäufer war, also etliche weitere Kunden hatte. Sie haben mich gefragt, ob ich dem Stick finden würde sonst müssten die das ganze Haus durchsuchen. Hat ein wenig gedauert aber habe diesen dann auch gefunden. Also ich habe ihn 4 Jahre nicht benutzt. Ich hab dann auch gefragt ob es nicht ein wenig lächerlich ist, dass deswegen 5 Leute von der Kripo bei mir zuhause auftauchen. Zudem waren die total Respektlos. Zum Beispiel setzt sich einer von denen einfach so auf meine Couch. Auf dem Stick war ledglich Vavoo drauf installiert. Ist ja soweit legal. Habe ea genutzt um ESPN zu gucken. Ist ein amerikanischer TV-Sender. Pay TV Sender konnte man damit auch nicht gucken. Ich hab es nur einmal versucht ob es geht, ging aber nicht. Sie haben also den Stick mitgenommen und zu rTechnick geschickt. Sie müssten es mir einmal nachweisen, dass ich es jemals geguckt habe. Geht nur schlecht wenn es 4 Jahre zurückliegt. Laut dem Staatsanwaltschaft wird mir Computerbetrug vergeworfen. Ich frag mich nur wie sie darauf kommen, wenn sie noch nichtmal den Stick hatten. Naja, ich denke das Verfahren wird eingstellt. Dennoch habe ich einen Anwalt beauftragt, der Wiederspruch dagegen einlegt.

Was ist euere Meinung zu dem ganzen?

Recht, Staatsanwaltschaft, Technologie, Kripo Polizei
Bruder Kriminell?

Mein Bruder hat im Umkreis von Rund 10 Km in verschiedenen Ortschaften und Städten Sachbeschädigungen begangen.

Kirchen/Privathäuser/Feuerwachen/Autos/Gräber/Rathäuser/Garagen - einfach alles!!! Geschätzt rund 70 Sachbeschädigungen mit rund <100.000 Euro Schaden (geschätzt)

Zudem hat er rund 20 Leute im Internet betrogen - insgesamt "nur" rund 4000 Euro. / was hingegen ein Witz erscheint. Jedoch sitzt er wegen dem Betrug in U-Haft, da dieser über ein Jahr Stattfand - und dieser von der Staatsanwaltschaft beendet werden musste (Wiederholungsgefahr) .

Von den Sachbeschädigungen weiß die Staatsanwaltschaft nur bedingt Bescheid, sofern er auch unser eigenes Haus beschmierte, um vor den geschädigten Nachbarn nicht aufzufallen.

Er ist noch Jugendlich.

Meine befürchtung ist, wenn ich der Staatsanwaltschaft Bescheid gegebe, dass er soviel kaputt gemacht hat, dass er keine Bewährung bekommt.

Sollte es hingegen "nur" bei dem Betrug bleiben, ist hingegen eine Bewährung sehr wahrscheinlich bzw. auch zu erwarten.

Hingegen bekommen die Geschädigten keinen Schadenersatz!!!

Soll ich der Staatsanwaltschaft von den vielen Sachbeschädigungen bescheid geben?

Was soll ich tun, um ein tunlichst ehrlicher und zugleich guter Mensch zu sein???

Bruder Straffällig / Schweige und sage nix 60%
Bruder ist ein Schwerverbrecher / rede mit der Staatsanwaltschaft 30%
Bruder Kriminell / begründet ob ja oder nein 10%
Familie, Recht, Kriminalität, Sachbeschädigung, Staatsanwaltschaft
Anklage wegen Fahrerflucht, Jugendstrafrecht?

Hallo ihr lieben,

ich bin gerade etwas geschockt und überfordert. Ich habe seit März meinen Führerschein, bin 19 Jahre alt. Ein paar Wochen danach habe ich einen dummer Fehler begangen, bin beim einparken gegen einen älteren Opel geratscht und ein Freund von mir meinte ich solle einfach wegfahren, ich war so geschockt in dem Zustand das ich auf ihn gehört habe und wegfahren bin. 2 Stunden später hatte ich aber so ein schlechtes Gewissen, habe mein Auto geparkt in der Nähe und mich bei der Polizei gemeldet die hat das aufgenommen und hat zu mir gesagt. Es ist keine schwere Straftat es könnte aber ein auf Aufbauseminar oder so auf mich zu kommen… Nach ein paar Wochen konnte ich dann auch bei der Polizei Stellung nehmen habe mich entschuldigt und und… Mit der Fahrzeughalterin habe ich schon kurz nach der Tat Kontakt aufgenommen, habe ihr einen Brief hinterlassen und sie hat mich angerufen und wir haben das mit unseren Versicherungen geklärt.. Nun habe ich heute auf einmal einen Brief von der Staatsanwaltschaft Düsseldorf bekommen das ich binnen 1 Woche Stellung nehmen kann und die entscheiden ob ein Verfahren zugelassen wird (Jugendrichter/ nach dem Jugendstrafgesetz) Ich bin etwas verwirrt, da ich nicht weiß was das jetzt heißen soll. Ich hatte noch nie eine Anzeige oder Ähnliches und bereue das auch und habe daraus gelernt… könnte mir das jemand erklären und mir sagen was das für mich heißt? Der Schaden ist 400€ stand im Brief, falls das hier relevant ist.
Danke im Voraus !

Polizei, Recht, Anwalt, anklage, Fahrerflucht, Gerichtsverhandlung, Jugendstrafrecht, Staatsanwaltschaft, Auto und Motorrad
Wird diese Beschwerde (Staatsanwaltschaft) Erfolg haben?

Hallo

vor einigen Tagen hatte ich Besuch von der Kriminalpolizei, wegen 184b StGb (Verbreitung kinderpornographischer Schriften).

Vorweg kann ich sagen, das ich nichts dergleichen gemacht habe. Ich war (angeblich) mit meiner alten Rufnummer in einer WhatsApp Gruppe, dort wurden im September 2019 6x kinderpornographische Bilder verschickt (nicht von meiner Rufnummer). Allerdings konnte es nicht das, dass ich die Bilder erhalten habe, da ich die Rufnummer seit August 2019 nicht mehr genutzt habe (sie war zu der Zeit allerdings noch auf WhatsApp angemeldet.

Im Durchsuchungsbeschluss stand geschrieben das nach Mobiltelefonen gesucht wird und wenn es nicht möglich ist, diese Vorort zu durchsuchen, sie beschlagnahmt werden.

Ich besitze zwei Smartphones, eines habe ich 2015 (Dezember) erworben und von diesem Zeitpunkt bis zum November 2019 genutzt (von Dezember 2015 - August 2019 auch mit der Rufnummer).

Nachdem es im November kaputt gegangen ist, habe ich mir im März 2020 ein neues Smartphone + neuer Rufnummer gekauft.

Bei der Durchsuchung gab ich dem Polizisten die PIN des neuen Smartphone, er hat es durchgeschaut und nichts verdächtiges gefunden.

Dann gab ich ihm das alte Handy, welches aber defekt ist.

Er nahm beide Handys mit aufs Kommissariat und sagte mir, er würde es sich anschauen und mich dann Mittags zur Vernehmung holen. Dazu kam es dann aber nicht, er rief an und meinte er hat beide Smartphones ins kriminaltechnische Labor übergeben, und in 3 Monaten werden sie wieder zu ihm zurückgeschickt.

Nun möchte ich wissen, kann ich beim Staatsanwalt der die Ermittlung aufgab, fordern mir das neue Smartphone wieder auszuhändigen?

Dafür wurde sprechen, dass..

  • das Handy erst 2020 erworben wurde, und man mit einem Blick sieht das die ältesten Dateien aus März 2020 (sprich gesuchtes Material da nicht drauf sein kann) (habe auch einen Nachweis wann das Handy erworben wurde)
  • ich es für schulische Zwecke benötige
  • sich die Rufnummer (also die SIM Karte) nie im neuen Handy befand (zu dem Zeitpunkt als ich das neue Handy erworben hatte war die Nummer nicht mal mehr angemeldet

Ich meine, ich finde es schon ziemlich frech was da abgezogen wurde. Ich kooperiere, gebe ihm sogar die PIN und er schickt es ins Labor?! Bei dem alten Handy verstehe ich es ja, weil es defekt ist und es nicht anders ausgewertet werden kann. Aber bei dem neuen Handy hab ich keine Worte für.

Glaubt ihr, es ist möglich, unter Rücksicht auf die anderen Punkte, dass ich das neue Handy wieder ausgehändigt bekomme?

Handy, Smartphone, Polizei, Recht, Justiz, Staatsanwaltschaft
Warum bekomme ich keine Akteneinsicht?

Ich wurde aufgefordert zu einer Sache Stellung zu nehmen, weil ich angeblich jemanden als Kinderschänder betitelt habe. Es soll sich um den Strafbestand der Verleumdung handeln. Dies soll auf einer FB Seite vom Fussballverband NR geschehen sein. Ich bekomme nun Post vom TÄTER OPFERAUSGLEICH zwecks einer aussergerichtlichen Einigung. Meine angebliche Verleumdung kann ich auf FB nicht mehr abrufen. Der Sachverhalt wurde entweder gelöscht oder ich wurde gesperrt. Ich habe die Polizei/Staatsanwaltschaft gebeten mir eine Akteneinsicht zu gewähren. Da ich dem Ganzen keine Bedeutung zuordnete habe ich keinen Ahnung was ich überhaupt geschrieben habe. Bin mir sicher dass ich nie jemanden als Kinderschänder bezeichnet habe. Da an dieser FB Unterhaltung auch viele andere teil genommen habe, habe ich mich nachdem dies ausuferte diese Seite verlasssen. Den Begriff Kinderschänder wurde von einigen anderen ins Spiel gebracht. So meine Erinnerungen. Nun erfahre ich von der Staatsanwaltschaft dass ich ohne rechtl. Beistand keinen Einblick in die Akten bekomme. Einen Anwalt kann ich mir nicht leisten. Ich liege 12 Euro über dem Schnitt um eine Prozesskostenhilfe zu bekommen. Ich kann mich doch nicht auf einen Deal einlassen, wo ich der Meinung bin nichts Unrechtes getan zu haben. Kann mir die Staatsanwaltschaft ernsthaft den Einblick verweigern? Ich bin davon ausgegangen in einem Rechtsstaat zu leben

Recht, Staatsanwaltschaft, akteneinsicht

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