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Wird diese Beschwerde (Staatsanwaltschaft) Erfolg haben?

Hallo

vor einigen Tagen hatte ich Besuch von der Kriminalpolizei, wegen 184b StGb (Verbreitung kinderpornographischer Schriften).

Vorweg kann ich sagen, das ich nichts dergleichen gemacht habe. Ich war (angeblich) mit meiner alten Rufnummer in einer WhatsApp Gruppe, dort wurden im September 2019 6x kinderpornographische Bilder verschickt (nicht von meiner Rufnummer). Allerdings konnte es nicht das, dass ich die Bilder erhalten habe, da ich die Rufnummer seit August 2019 nicht mehr genutzt habe (sie war zu der Zeit allerdings noch auf WhatsApp angemeldet.

Im Durchsuchungsbeschluss stand geschrieben das nach Mobiltelefonen gesucht wird und wenn es nicht möglich ist, diese Vorort zu durchsuchen, sie beschlagnahmt werden.

Ich besitze zwei Smartphones, eines habe ich 2015 (Dezember) erworben und von diesem Zeitpunkt bis zum November 2019 genutzt (von Dezember 2015 - August 2019 auch mit der Rufnummer).

Nachdem es im November kaputt gegangen ist, habe ich mir im März 2020 ein neues Smartphone + neuer Rufnummer gekauft.

Bei der Durchsuchung gab ich dem Polizisten die PIN des neuen Smartphone, er hat es durchgeschaut und nichts verdächtiges gefunden.

Dann gab ich ihm das alte Handy, welches aber defekt ist.

Er nahm beide Handys mit aufs Kommissariat und sagte mir, er würde es sich anschauen und mich dann Mittags zur Vernehmung holen. Dazu kam es dann aber nicht, er rief an und meinte er hat beide Smartphones ins kriminaltechnische Labor übergeben, und in 3 Monaten werden sie wieder zu ihm zurückgeschickt.

Nun möchte ich wissen, kann ich beim Staatsanwalt der die Ermittlung aufgab, fordern mir das neue Smartphone wieder auszuhändigen?

Dafür wurde sprechen, dass..

  • das Handy erst 2020 erworben wurde, und man mit einem Blick sieht das die ältesten Dateien aus März 2020 (sprich gesuchtes Material da nicht drauf sein kann) (habe auch einen Nachweis wann das Handy erworben wurde)
  • ich es für schulische Zwecke benötige
  • sich die Rufnummer (also die SIM Karte) nie im neuen Handy befand (zu dem Zeitpunkt als ich das neue Handy erworben hatte war die Nummer nicht mal mehr angemeldet

Ich meine, ich finde es schon ziemlich frech was da abgezogen wurde. Ich kooperiere, gebe ihm sogar die PIN und er schickt es ins Labor?! Bei dem alten Handy verstehe ich es ja, weil es defekt ist und es nicht anders ausgewertet werden kann. Aber bei dem neuen Handy hab ich keine Worte für.

Glaubt ihr, es ist möglich, unter Rücksicht auf die anderen Punkte, dass ich das neue Handy wieder ausgehändigt bekomme?

Handy, Smartphone, Polizei, Recht, Justiz, Staatsanwaltschaft

Warum bekomme ich keine Akteneinsicht?

Ich wurde aufgefordert zu einer Sache Stellung zu nehmen, weil ich angeblich jemanden als Kinderschänder betitelt habe. Es soll sich um den Strafbestand der Verleumdung handeln. Dies soll auf einer FB Seite vom Fussballverband NR geschehen sein. Ich bekomme nun Post vom TÄTER OPFERAUSGLEICH zwecks einer aussergerichtlichen Einigung. Meine angebliche Verleumdung kann ich auf FB nicht mehr abrufen. Der Sachverhalt wurde entweder gelöscht oder ich wurde gesperrt. Ich habe die Polizei/Staatsanwaltschaft gebeten mir eine Akteneinsicht zu gewähren. Da ich dem Ganzen keine Bedeutung zuordnete habe ich keinen Ahnung was ich überhaupt geschrieben habe. Bin mir sicher dass ich nie jemanden als Kinderschänder bezeichnet habe. Da an dieser FB Unterhaltung auch viele andere teil genommen habe, habe ich mich nachdem dies ausuferte diese Seite verlasssen. Den Begriff Kinderschänder wurde von einigen anderen ins Spiel gebracht. So meine Erinnerungen. Nun erfahre ich von der Staatsanwaltschaft dass ich ohne rechtl. Beistand keinen Einblick in die Akten bekomme. Einen Anwalt kann ich mir nicht leisten. Ich liege 12 Euro über dem Schnitt um eine Prozesskostenhilfe zu bekommen. Ich kann mich doch nicht auf einen Deal einlassen, wo ich der Meinung bin nichts Unrechtes getan zu haben. Kann mir die Staatsanwaltschaft ernsthaft den Einblick verweigern? Ich bin davon ausgegangen in einem Rechtsstaat zu leben

Recht, Staatsanwaltschaft, akteneinsicht

Erfahrungen Rechtspfleger vs Jura?

Ich bin aktuell noch in einer Ausbildung zum Industriekaufmann bis Januar 2021, nur leider gefällt dies mir von Zeit zu Zeit immer immer schlechter. Ich habe mich einfach fachlich vergriffen und mir fehlt der Kontakt zu Menschen extrem.

Bei meinen aktuellen Nebenjob im Einzelhandel habe ich diesen Kontakt mit Menschen und das fasziniert mich, die Zeit verfliegt dort. Durch meine Ausbildung muss ich mich nur noch durchquälen, ich habe dauernde Schlafstörungen und Stimmungsschwankungen gepaart mit Selbstzweifeln. Ich habe oft nichts zu tun und die theoretischen Inhalte muss ich mir nuur noch reinzwingen, um Sie dann in den Prüfungen wieder auszukotzen.

Da bei mir auch während der Ausbildung das Interesse an rechtlichen Inhalten gewachsen ist, möchte ich direkt nach dem Ausbildungsende in die Justiz gehen.

Hat hier jemand Erfahrungen mit dem dualem Studium Rechtspfleger und oder dem Jura Studium?

Ich tendiere eher zum Rechtspfleger-Studium, jedoch habe ich Angst, dass mir nach dem dualen Studium die Aufstiegsmöglichkeiten fehlen und dass ich nur dem Zuarbeiter von den Richtern und Staatsanwälten sein werde. Aus diesem Grund stellt sich die Frage, ob ich nicht direkt Jura studieren sollte. Recht begeistert mich und sollte ich einmal Richter sein, dann würde tatsächlich ein Traum für mich in Erfüllung gehen. Aber ich weiß nicht, ob ich das Studium packen würde und geschweige denn, wie ich dieses über die lange Zeit finanzieren sollte. Bafög würde ich wegen dem zu hohen Verdienst meines Vaters nicht bekommen. Unterstützen würde er mich sicher, aber ob er mir über 10 Jahre 1000 Euro im Monat zuschiebt, stelle ich stark in Frage.

Über Erfahrungsberichte zu beiden Berufsbildern wäre ich sehr dankbar.

Schule, Jura, Justiz, Richter, Staatsanwaltschaft, rechtspfleger, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro

Wer kann mir ein Schreiben an die Staatsanwaltschaft richtig formulieren?

Guten Tag zusammen.

Ich hab vor kurzem ein Schreiben von der Staatsanwaltschaft bekommen und muss eine Antwort zurück schicken. Kann den Text aber nicht richtig formulieren deswegen brauche ich eine Hilfe von euch. Hab selbst eins geschrieben und würdet ihr den vielleicht korrigieren oder anderes formulieren ?

Es geht darum dass mir ein Leistungskreditbetrug wegen nicht bezahlte Rechnung vorgeworfen wird. Die Rechnung stammte von eunem Rechtsanwalt den ich schon mal beauftragt habe mich zu verteidigen.

Sehr geehrte Damen und Herren

Hiermit teile ich Ihnen mit, dass ich die Rechnung nicht absichtlich nicht bezahlt habe. Nachdem meine Rechtsschutzversicherung die Kosten für den Rechtsanwalt nicht übernommen hat, habe ich die Rechnung per Post nach Hause bekommen. Aufgrund meiner wirtschaftliche Situation konnte ich die Rechnung nicht direkt bezahlen und nach paar Wochen sind mir alle Unterlagen verloren gegangen. Hab dann gewartet bis ich die Rechnung noch mal mit Mshnkosten bekomme. Bin auch mal zwischen durch umgezogen, hab bei meiner Freundin gewohnt und kann auch sein dass ich die Rechnung noch mal bekommen habe und einfach übersehen, oder vielleicht auch nicht bekommen habe. Ich bin bereit die Rechnung so schnell wie möglich komplett zu begleichen und bitte um Entschuldigung.

Mit freundlichen Grüßen

Wie findet ihr den Text? Vielleicht noch dazu schreiben ?

Recht, Briefeschreiben, Rechtschreibung, Staatsanwaltschaft

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