Haftbefehl wegen geldstrafe. Muss die Bearbeitungsgebühr sofort beglichen werden?
Hallo Community,
leider habe ich es total versäumt meine Geldstrafe (Straftat) zu begleichen. Ich habe damals einen Dauerauftrag gehabt und habe die Bank gewechselt und nun halt vergessen. Ist nun eigenverschulden.
Meine frage ist, muss die Bearbeitungsgebühr auch sofort gezahlt werden? Bei der Polizei steht zumindesten Haftbefehl a die Tage pro Tagessatz. Danach stehen die Bearbeitungsgebühren.
Die Polizei meinte das sie alles möchten und mir haben einige sowie das Internet verraten das die Bearbeitungsgebühr eine extra Angelegenheit wäre.
Die Geldstrafe kann ich sofort begleichen aber die Bearbeitungsgebühr kann ich definitiv nicht sofort begleichen.
vielen dank für eure Antworten.
3 Antworten
Um der Haftstrafe zu entgehen, mußt Du beim Gericht vorerst die gesamte Geldstrafe bezahlen. Die entstandenen Kosten kannst Du nach Vereinbarung sicher auch etwas später zahlen.
Du kannst trotzdem die Geldstrafe noch zahlen, um nicht in Haft zu kommen, sogar noch in dem Moment, wo Du die Haftanstalt betrittst. Besorg Dir das Bargeld und übergib es den Polizisten, wenn sie Dich zum Haftantritt holen wollen.
Ersatz haft gibt es nur für die Strafe; Anzahl der Tagessätze X Tagessatz. Wegen Rest gibt es keine Haft.
wenn du kein pfändbares Einkommen hast, dann nicht. Wenn du ne Haftersatzstrafe gekriegt hast, dann gehst du in den Bau, wenn du nicht zahlst bzw nicht die Sozialstunden abarbeitest.
der Haftbefehl ist eine „Haftersatzstrafe“ aber die Geldstrafe kann ich bezahlen jedoch die Bearbeitungsgebühr nicht.
die Bearbeitungsgebühr steht mit auf dem Haftbefehl.
Problem an der Sache ist das der Haftbefehl bei der Polizei liegt. Die Polizei führt sozusagen diesen Auftrag SOFORT durch. Doch ich bin sozusagen leider schon per du mit der Polizei und habe sozusagen bis morgen Zeit die Geldstrafe zu zahlen.