Unfall zu fahrlässige Körperverletzung?
Hallo, es geht um folgendes und zwar hatte ich am 16.01.2018 einen Unfall während der Arbeitszeit. Mit Firmen Sprinter in der Spur versehen und einen BMW mit ca 40 kmh erwischt .
Anzeige wegen fahrlässiger Körper Verletzung wurde eingeleitet.
Außer der Ladung zur Polizei kahm nie wieder irgendwas. Weder eine Einstellung seitens StA noch das Bußgeld der Stadt.
Kann es denn sein das sowas 2 Jahre dauert.?, Oder ist da irgendwas untergegangen?
Ich würd ja gerne mal anfragen bei StA hab aber Angst schlafende Hunde zu wecken.
Danke für eure Mühe
2 Antworten
Fahrlässige Körperverletzung gem § 229 StGB
https://dejure.org/gesetze/StGB/229.html
Dieses ist ein Antragsdelikt gem § 230 StGB
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__230.html
Dieser Antrag muss innerhalb von 3 Monaten nach Kenntnis der Tat (16.01.2018) gestellt werden.
Fristablauf somit 17.04.2018
Da kein Antrag diesbezüglich gestellt wurde, kommt da auch nichts mehr.
Die Anzeige wurde von Amts wegen hair eingeleitet, die Ladung zur Polizei kam auch. Nur danach eben nichts mehr
Iat zwar schon etwas ungewöhnlich lange, vielerorts ist die Justiz aber völlig überlastet und so etwas kommt vor. Die Verjährungsfrist beträgt hier fünf Jahre, sodass du da noch nicht raus bist. Bei einem eindeutigen Sachverhalt kommt da irgendwann auf jeden Fall noch was, egal ob du nachfragst oder nicht.
na ja, eindeutig war der Sachverhalt ja, hat das Einfluss auf den verfahrensablauf wenn gegebenenfalls Kranken Behandlungen oder der ganze versicherungsfall noch nicht abgeschlossen ist?
oder hat das eine mit dem anderen nichts zu tun dass eine Strafrecht das andere Zivil und Schadensersatzrecht