Probezeit Unfall. Was passiert nun?
Hi. Ich hatte vor etwa 3 Monaten einen kleinen Autounfall in einer 30iger Zone. Der Schaden wurde bereits von der Haftpflicht übernommen. Der Unfallgegner hatte jedoch "Beschwerden" im Nacken. Das hatte dann zur Folge, dass auch eine Anklage wegen fahrlässiger Körperverletzung erhoben wurde. Da ich noch in der Probezeit bin, hat dieser Unfall Möglicherweise noch weitere Folgen. Ein Geständnis habe ich bereits unterschrieben. Ich habe die Kreuzung übersehen. Geschwindigkeitsbegrenzungen wurden jedoch eingehalten.
Ich habe bis jetzt noch nichts gehört.
Was ist, wenn das Verfahren in einem Jahr immer noch nicht geklärt wurde und ich dann theoretisch aus der Probezeit raus bin? Kann es dann sein, dass ich wieder in die Probezeit komme? Oder kann so etwas "verjähren"? Dass die Körperverletzung nicht verjährt, ist mir bewusst. Jedoch bei dem Verfahren mit den Punkten aus Flensburg bin ich mir nicht sicher.
Ist es überhaupt möglich, dass ich durch diesen Unfall eine Probezeitverlängerung bekomme?
Ein Geständnis habe ich bereits unterschrieben.
Warum denn das???
Habe eine Vorladung bekommen und musste halt den Ablauf beschreiben, was passiert ist. Also ist Geständnis vielleicht nicht das richtige Wort.
4 Antworten
Hi, ein Unfall nach einem Vorfahrtsverstoß ist bereits ein A- Verstoß. Da werden noch Probezeitmaßnahmen auf Dich zukommen.
Die Körperverletzung ist eine Straftat. Die könnte aufgrund der leichten Verletzungen eingestellt oder gegen Auflagen eigestellt werden (Zahlung an die Staatskasse oder sowas)
Hi, in so einem Fall wird normalerweise die Straftat fahrlässige Körperverletzung eingestellt, wenn die Verletzungen nur leicht sind.
Die Ordnungswidrigkeit Vorfahrt missachtet wird aber normalerweise geahndet.
Auch die zieht Probezeitmaßnahmen nach sich.
Konnte denn konkret nachgewiesen werden, dass die Nackenbeschwerden durch den Unfall kamen? Und Kreuzung übersehen ist das eine, hätte er Vorfahrt gehabt, dann kann es durchaus sein, dass du die Strafe für die KV und den Punkt und das Bußgeld für die Vorfahrt bekommst (das ggf. auch unabhängig von der KV, wenn du das in deiner Aussage zugegeben hast) da kann also noch was kommen. Eine Probezeitverlängerung kann theoretisch auch nachher kommen, denn sie geht ja bis zum letzten Tag und wenn du da Mist baust, kommt die "Quittung" da ja auch erst später
Die Aussage ohne Anwalt einfach zu unterschreiben, weil der nach 3 Monaten vielleicht für seine Nackenschmerzen noch ein bisschen Schmerzensgeld rausholen will, finde ich aber sehr leichtsinnig. Sowas war der Grund, warum ich mit der Haftpflicht direkt auch ne Verkehrs-rechtsschutzversicherung abgeschlossen habe
Für die übersehene Kreuzung darfst Du ein Seminar besuchen.
Das angebliche "Schleudertrauma" wird immer wieder gern genommen, um aus einem kleinen Unfall ein bisschen Schmerzensgeld herauszuschlagen. Weil Du das Gegenteil nicht beweisen kannst, wird die Versicherung die paar Euro bezahlen. Weil das aber eben nicht lückenlos beweisbar ist, wird man Dir auch kaum eine Körperverletzung nachsagen. Wenn doch: Ab zum Anwalt! (Theoretisch wäre es denkbar, dass der Unfallgegner Strafanzeige stellt)
Es zählt immer der Tag des Unfalls. Wenn du an dem Tag noch in der Probezeit warst, dann wird das auch so berücksichtigt.
Sorry, aber wenn ein Autofahrer eine Kreuzung "übersieht", dann ist ein Aufbauseminar wohl das Mindeste, was angebracht ist!
Es war halt eine Kreuzung bei der ich dachte, dass es nur nach links geht. Also eine T Kreuzung. Jedoch war es halt eine X Kreuzung. Der Unfallgegner hatte Vorort auch gesagt, er habe nicht nach links geschaut. Kann man da nicht theoretisch auch auf "vorrausschauendes" fahren zurückgreifen? Ich hätte ihm die Vorfahrt gewähren müssen, jedoch muss er auch links an einer Kreuzung schauen, um vorrausschauend zu fahren.
Hallo, hat es Auswirkungen auf die Probezeit wenn das Verfahren gegen Auflagen eingestellt wird und nicht ins Fahreignungsregister eingetragen wird?
LG