Fahrlässige Körperverletzung - Einstellung gegen Geldauflage?

Hallo liebe Leute,

Da ich leider noch keine Rechtschutzversicherung habe, kann ich nicht so einfach einen Anwalt fragen und hoffe hier Hilfe zu erhalten.

Kurz zur Sache:

Ich hatte vor 14 Tagen einen Verkehrsunfall bei dem die Beifahrerin des Unfallgegners eine Prellung abbekommen hat. Ansonsten nur materieller Schaden. Die Schuld am Unfall trage zu 100% ich, da ich den Gegner beim Abbiegen übersehen habe. Ich habe mich auch mehrfach entschuldigt etc. Nach ein paar Telefonaten habe ich folgende Dinge herausgefunden: die Unfallgegner stellen laut Polizei keine Strafanzeige und die Schadensregulierung wurde bereits durch meine Versicherung durchgeführt.

Allerdings habe ich noch einen 3 seitigen Brief der Polizei zuhause, bei dem ich gebeten wurde diesen bitte schnellstens auszufüllen. Dann wird entschieden wie es weitergeht. Ich habe gelesen, dass wenn kein Straftantrag gestellt wird sowas meistens fallen gelassen wird da kein öffentliches Interesse besteht. Ich kann allerdings auf dem Bogen der Polizei ankreuzen, dass ich einverstanden bin, dass das Verfahren gegen Geldauflage eingestellt wird. Was kann passieren wenn ich das ankreuze? bekomme ich dann definitiv eine Geldauflage oder kann das Verfahren dann immer noch regulär eingestellt werden und ich muss nur die 35 € Bußgeld zahlen? Ich habe sorge, dass ich dann unnötiger Weise zur Kasse gebeten werden, obwohl das Verfahren höchstwahrscheinlich eingestellt wird. Falls es allerdings zu einem Verfahren kommen sollte (warum auch immer) wäre mir natürlich eine Geldauflage lieber. Aber halt eben nur dann, wenn es zu einem Verfahren kommt. Will mir mit dem Kreuz nicht mein eigenes Grab schaufeln.

Kann mir da jemand einen Tipp oder Hilfe anbieten?

Vielen Dank im Voraus !!

Verkehrsunfall, Recht, Anwalt, Verkehrsrecht, Fahrlässige Körperverletzung
Versicherungsbetrug bei Verkehrsunfall?

Liebes Gute-Frage-Forum,

ich bin fest davon überzeugt, Opfer eines Versicherungsbetruges geworden zu sein.

Ich stand mit meinem Auto (mit Beifahrer) hinter zwei anderen Autos. Nachdem das vorderste Auto links abgebogen ist, hat das Auto dahinter beschleunigt und kurz darauf völlig grundlos eine Vollbremsung durchgeführt. Ich habe zwar gebremst, aber das vordere Auto dennoch mit etwa 3-4 km/h berührt. Das vordere Auto hatte absolut keine sichtbaren Schaden (keine Kratzer, Beulen etc.).

Die Frau aus dem vorderen Auto ist daraufhin völlig routiniert und entspannt aus dem Auto gestiegen und hat gesagt, dass ein Kollege gleich um die Ecke kommt, um sich den Schaden anzusehen. Tatsächlich kam 2 Minuten später ein Mann, der zusammen mit der Frau darauf bestanden hat die Polizei zu rufen. Während der Wartezeit haben beide Personen kein Wort mit mir gesprochen und mich ignoriert, obwohl ich beispielsweise nur wissen wollte, ob bei der Frau alles in Ordnung ist.

Ich habe bei der Unfallaufnahme darauf verzichtet das Verwarnungsgeld zu bezahlen, da ich meiner Meinung nach nicht Schuld an dem Unfall war und der Unfall geplant war. Nach der Unfallaufnahme ist die Frau zudem in die entgegengesetzte Richtung gefahren, was mir komisch vorkam. Was den Verdacht des Versicherungsbetruges erhärtet ist die Tatsache, dass das vordere Auto ein etwa 20 Jahre alter VW Polo ist, der einen Wert von etwa 200€ hat. Bei der Schätzung des Schadens haben die Polizisten den Schaden auf 700€ geschätzt, was für mich völlig unverständlich ist.

Ich habe nun einen Brief von der Polizei bekommen, in dem mir die fahrlässige Körperverletzung bei einem Verkehrsunfall vorgeworfen wird. Nachdem ich den zuständigen Polizisten angerufen habe, hat mir dieser mitgeteilt, dass die Frau nach dem Unfall zum Arzt gefahren ist und über Nackenschmerzen geklagt hat. Es liegt ein ärztlicher Befund vor, der allerdings leicht zu bekommen ist. Die Frau kann nämlich keine Nackenschmerzen wegen des Unfalls bekommen haben, da die Geschwindigkeit viel zu gering war. Ich soll mich jetzt innerhalb einer Woche angeben, ob ich mich dazu äußern möchte, die Straftat zugebe, die Straftat nicht zugebe, bei der Polizei vernommen werden möchte oder einen Rechtsanwalt beauftragen möchte.

Was passiert, wenn ich die Straftat nicht zugebe?

Was ich noch gerne ergänzen möchte ist die Tatsache, dass ich zwar keine Rechtsschutzversicherung habe, aber ich möchte, dass solche Taten bestraft werden. Deshalb stellt sich die Frage, welche Maßnahme die beste für mich ist.

Vielen Dank für Eure Antworten!

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Arglistige Täuschung bei privaten Autokauf (eBay)

Hallo, bitte um Hilfe. Habe einen Gebrauchtwagen Bj.97 ersteigert, der als sicheres und sehr gepflegt angepriesen wurde. In der Maske wo man Grundangaben zum Fzg macht, ist angegeben, dass der Wagen 133000km gelaufen ist. In der Beschreibung steht dann, dass der Tacho in Meilen und Kilometer ist. da oben bereits die Angabe auf Kilometer gemacht wurde, kann ich doch davon ausgehen, dass es km und keine Meilen sind. Gestern (08.03.13) bei der Abholung wurde der Wagen dann als Mangelfrei übergeben. Als ich dann losfuhr, merkte man nicht gleich dass was nicht stimmte. Erst ab 50km/h kann man nicht mehr richtig Bremsen. Das ganze Auto wackelt und vibriert wie verrückt. Das Armaturenbrett meint man, hebt sich beim Bremsen aus der Verschraubung. Gleichzeitig fiel die komplette Elektrik aus. Konnte weder einen Blinker setzen und auch nicht die Geschwindigkeit ablesen da das gesamte Kombiinstrument ausgefallen ist. sofort kehrte ich zurück und wollte den Herren zur rede stellen. War keiner mehr Zuhause. Habe dann per eMail die Rückgabe angefragt mit der Begründung der arglistigen Täuschung. Abgelehnt mit der Begründung, dass er nur auf der eBay Plattform der Verkäufer war und der Wagen aber von seinem Bruder übergeben wurde. Einen Kaufvertrag gibt es nicht, da der Herausgeber sagte, es sei bereits ein gültiger Vertrag mit dem Kauf auf eBay zustande gekommen. Was kann ich jetzt tun?

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