Muss ich wirklich zahlen (Strafverfahren)?
Guten Tag,
vor rund einem Jahr war ich in eine Straftat mit beidseitiger Körperverletzung verwickelt. Das Verfahren wurde schon kurz danach aufgrund von Mangel an Beweisen eingestellt.
Ich habe heute Post eines Inkassounternehmens bekommen, welches für die Krankenkasse des Anderen rund 200€ fordert, für die damalige Behandlung.
Ich habe vor darauf nicht zu reagieren, weil ja nichts bewiesen ist, oder ähnliches. Warum sollte ich für die entstandene Behandlung aufkommen?
Wie soll ich darauf reagieren? :D
Danke und schönes Wochenende
13 Stimmen
14 Antworten
Ignorieren ist immer ganz schlecht, damit löst sich ds Problem nicht von alleine.
Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast dann geh zu einem Anwalt.
Wenn nicht dann antworte ihnen dass es keinerlei rechtliche Grundlage gibt für diese Forderung, du dieser nicht nachkommen wirst und wenn sie dich nochmal nerven rechtliche Schritte gegen sie einleiten wirst. ggf ist dann Ruhe.
Der Kläger kann über das Zivilgericht Schmerzensgeld einfordern
Die Tatsache dass das Strafverfahren eingestellt wurde bedeutet längst nicht, das Du als Verursacher der Verletzung entsprechend in der Haftung stehst. Zivilrecht hat mit Strafrecht eben nichts zu tun.
Allerdings ist es sehr seltsam dass sich gleich eine Inkassobude meldet und Du vorher von der Krankenkasse nichts bekommen hast. Ist das wirklich so?
Dann kannst Du immerhin noch die Gebühren abziehen die der Laden verlangt.
Selbstverständlich mahnen die Kk bei derartigen Fällen nicht selber an, die beauftragen Inkasso-Unternehmen. Ein ganz normaler bürokratische Vorgang.
Zivilrecht - du hast das Opfer, also zahlst du die Behandlung.
Selbstverständlich mahnen die Kk bei derartigen Fällen nicht selber an
Das muessen sie auch nicht.
Der Fragesteller schreibt aber er habe von der KK kein Schreiben erhalten, also auch kein Schreiben in dem die forderung geltend gemacht wurde. Das waere allerdings zunaechst erforderlich gewesen, der Fragesteller kann ja nicht hellsehen.
Du hast aber den Schaden verursacht.
Du sagst doch selbst: gegenseitige Körperverletzung. Damit gibst du es doch hier zu.
Da du der Schädiger bist, musst du zahlen. Allerdings scheinst du dann Schreiben der Krankenkasse ingnoriert zu haben. Fakt ist, du hats jemanden geschädigt, verletzt, was eine ärztliche Behandlung erforderlich machte.
Hättest du ihn nicht geschädigt, wären diese Kosten nicht entstanden.
Keiner aus der Solidargemeinschaft muss dafür aufkommen, dass du dich jemanden geschädigt hast, einzig du.
Die Anspruchsgrundlage, aus der sich ein Anspruch auf Schadensersatz für eine Körperverletzung ergibt, ist § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches (kurz: BGB). Die Norm besagt, dass derjenige, der in vorsätzlicher oder fahrlässiger Weise Leben, Körper, Gesundheit oder ein sonstiges Rechtsgut verletzt, zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet ist.Der Anspruch auf Schadensersatz wegen einer Körperverletzung geht auf die Krankenversicherung über, sofern diese die Behandlungskosten übernimmt. Dies ergibt sich aus § 116 Absatz 1 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch – Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz (kurz: SGB X). Der Anspruch der Krankenkasse ist dabei übrigens nicht von einer tatsächlichen strafrechtlichen Verurteilung abhängig.
Ja, ich habe nur Post von dem Inkassounternehmen bekommen. Ich finde es genauso komisch.