Dürfen Minderjährige einer ärztlichen Behandlung widersprechen?

3 Antworten

Als Kind im Sinne des Jugendschutzgesetzes der BRD gilt ein Mensch, der noch keine 14 Jahre alt ist. Jugendliche sind Menschen, die zwischen 14 und 18 Jahre alt sind.

Widersprechen dürfen die Kinder schon, aber ob es etwas nützen wird ist eine andere Frage. Bei der Verweigerung einer lebendsnotwendigen Behandlung können die Ärzte per Gericht eine solche auch gegen den Willen der Eltern durchführen. Im Prinzip könnte der Arzt auch die Behandlung auf Grund des Willen des Kindes verweigern. Ein Arzt ist prinzipiell nicht gezwungen eine bestimmte Behandlung durchzuführen.

Bei Jugendlichen entscheidet im Konfliktfall das vom Arzt oder von den Eltern oder von dem Jugendlichen angerufene Gericht.

P.S: In Praxis dürfte es kaum ein Arzt riskieren, ohne Gerichtsentscheid einen Jugendlichen gegen dessen ausdrücklichen Willen einer medizinischen Behandlung (z.B. einer Operation) zu unterziehen. Er muß mit einer Klage mit ungewissem Ausgang wegen Körperverletzung und/oder Entschädigung rechnen. Ein solcher Gerichtsentscheid würde auch nur die Zulässigkeit der Maßnahme ergeben. Einen Zwang für den Arzt würde dies allein nicht darstellen.

Das Umgekehrte, ob ein Jugendlicher von einem Arzt eine bestimmte Behandlung gegen den ausgesprochenen Willen der Eltern bekommt, dürfte viel schwieriger sein.

Ranzino  23.03.2024, 16:03

Bei Jugendlichen entscheidet im Konfliktfall das vom Arzt oder von den Eltern oder von dem Jugendlichen angerufene Gericht.

nein, da gilt der Wllle des Jugendlichen.

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Littlethought  23.03.2024, 16:09
@Ranzino

Hierfür gibt es keine ganz eindeutige gesetzliche Regelungen. In Praxis wird ein Gericht die formelle Entscheidung treffen müssen. Ob diese dann auch vollzogen werden kann, steht auf einem anderen Blatt.

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1hannah1  23.03.2024, 16:11
@Ranzino

im notfall entscheidet ein gericht. die meisten jugendlichen können ihre entscheidungen meist noch nicht überschauen

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Minderjährige dürfen eine Behandlung ablehnen - auch gegen den Willen ihrer Eltern. Ggfs muss dann das Familien-/Vormundschaftsgericht entscheiden ob die Behandlung so wichtig ist, daß sie gegen den Willen des Kindes erfolgen muß oder eben nicht.

Minderjährige Mädchen dürfen mit 15 ja beispielsweise auch über eine Abtreibung gegen den Willen der Eltern entscheiden - das gilt auch für andere medizinische Behandlungen soweit es nicht akut lebensbedrohlich ist.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
JeepCherokee262 
Fragesteller
 23.03.2024, 15:54

Wie wird es dann gehandhabt? Wird das Kind dann 8-Punkt fixiert oder wie ? 😳

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needlewitch  23.03.2024, 16:24
@JeepCherokee262

Wenn das Kind eine normale Behandlung ablehnt dann wird die eben nicht gemacht - es wird sicher nicht gefesselt.

Wenn es aber um Leben und Tod geht, dann bekommt man ggfs eine Vollnarkose oder eine Beruhigungsspritze.

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Littlethought  23.03.2024, 15:56

Ein 15-jähriges Mädchen gilt nicht als Kind sondern als Jugendliche. Da gelten andere Regeln.

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needlewitch  23.03.2024, 16:41
@Littlethought

Im Medizinrecht gibt es keine festen Altersgrenzen, da geht es immer um den Einzelfall und was aus medizinischer Sicht notwendig ist.

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Littlethought  23.03.2024, 20:38
@needlewitch

Im lebendsbedrohenden Fall ist das klar. Problematisch wird es, wenn es unterschiedliche Behandlungsmöglichkeiten oder auch den (vorläufigen) Verzicht auf eine Behandlung gibt. Oder anders ausgedrückt wenn es kein eindeutiges medizinisches Argument gibt.

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1hannah1  23.03.2024, 16:14

minderjährige mädchen dürfen schon vor 15 über ihren körper selbst bestimmen bzgl. für oder wieder einer abtreibung

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Was du Glück nennst ist meistens Verweigerung der Verantwortung und Dummheit.

Es gibt sicher schon früh Dinge die man Kinder nach und nach selber entscheiden lassen kann. Nämlich über das was seinem Entwicklungsstand entspricht und keinen Schaden anrichtet oder gegen keine Regeln verstösst.

Littlethought  23.03.2024, 20:40

Das , was du Dummheit nennst, bezeichnen manche als ihre religiöse Überzeugung.

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Littlethought  23.03.2024, 21:11
@Goodnight

Es könnte gefährlich sein dies so zu bezeichnen. Als Lehrer eines Kreationisten dürfte ich das nicht tun. Ich hatte eine Schülerin im Grundkurs Relativitätstheorie, die mir sagte, dass sie meine Ausführungen auf Grund der religiösen Überzeugungen ihrer Familie nicht glauben dürfte. Gleiches galt für sie auch für die Evolution der Arten im Fach Biologie.

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Littlethought  23.03.2024, 21:38
@Goodnight

So einfach ist es nicht. Wer den Glauben an den Energieerhaltungssatz oder an das Kausalitätsprinzip hat, begeht den gleichen Fehler.

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