Rechtslage bei schwerer Krankheit eines Kindes?

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Die Eltern oder auch nur ein Elternteil lehnt eine Behandlung

"Eine Behandlung" kann man pauschal gar nicht ablehnen. In Absprache mit dem Palliativteam können einzelne Maßnahmen ausgeschlossen werden.

Bei Kindswohlgefährdung kann das Jugendamt eingeschaltet werden.

Oder was würde passieren, wenn das Kind stirbt, weil die Eltern gar nicht erst zum Arzt gefahren wären?

Wenn Kinder sterben wird sehr oft eine genaue Untersuchung der Todesursache durchgeführt und überprüft, ob die Eltern alles richtig gemacht haben.

Unter Umständen kann dies Konsequenzen nach sich ziehen. Die Eltern können ja dann das Argument "Das wollten wir nicht!" erwähnen und schauen, wie weit sie damit kommen.

Das wäre Kindeswohlgefährdung.

Das hier sagt die Sekten-Info NRW dazu:

Verweigerung medizinischer Versorgung

Bestimmte religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen können dazu führen, dass medizinische Behandlungen abgelehnt werden. Dies kann von der Ablehnung empfohlener Schutzimpfungen über die Behandlungsablehnung von psychischen Erkrankungen bis hin zur Verweigerung lebensnotwendiger Operationen reichen. Zwar haben die Eltern als Inhaber der elterlichen Sorge auch bei medizinischen Fragen einen gewissen Spielraum. Die Entscheidung hat sich aber immer an den Kindes­interessen zu orientieren und nicht an den eigenen religiösen oder weltanschaulichen Prinzipien. Bei einer lebensbedrohlichen Erkrankung stellt das Unterlassen einer aussichtsreichen Behandlung daher regelmäßig eine Kindeswohlgefährdung dar. Dazu gehört auch, was die Rechtsprechung im Zusammenhang mit den Zeugen Jehovas bereits mehrfach beschäftigt hat, dass erforderliche Bluttransfusionen nicht aus Glaubensgründen verweigert werden dürfen.[16]

Das Familiengericht kann in solchen Fällen nach § 1666 Absatz 3 BGB die Einwilligung der Eltern ersetzen, so dass die notwendigen Maßnahmen zum Schutz des Kindes durchgeführt werden können. Die gleichen Grundsätze gelten natürlich auch, wenn Eltern auf alternative oder sogenannte „Wunderheilverfahren“ vertrauen und die notwendige medizinische Behandlung ihres Kindes unterlassen.

Besonderes Konfliktpotential besteht auch beim Thema „Impfen“. Hierzu liegen inzwischen zahlreiche gerichtliche Entscheidungen vor, bei welchen sich die sorge­berechtigten Eltern in der Frage über die Notwendigkeit von Schutzimpfungen für das Kind nicht einigen konnten. Der Bundesgerichtshof hat dazu jüngst ein wichtiges Urteil gesprochen.[17] Danach ist bei Uneinigkeit der Eltern über die Durchführung von Schutzimpfungen, die Entscheidungsbefugnis demjenigen Elternteil zu übertragen, der die Durchführung der Impfung entsprechend den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission beim Robert-Koch-Institut (SITKO) befürwortet. Im Hinblick auf das Kindeswohl sei es angesichts gravierender, zum Teil nicht behandelbarer Erkran­kungen geboten, Impfungen nach dem allgemeinen Stand der medizinischen Wissen­schaft vorzunehmen. Dies entbindet selbstverständlich nicht davon - auch darauf wurde in der Entscheidung hingewiesen - im Einzelfall zu prüfen, ob bei dem betreffenden Kind möglicherweise individuelle Impfrisiken bestehen, wie z. B. Unverträglichkeit bestimmter Impfstoffe oder sonstige Gegenindikationen. Vor dem Hintergrund steigender Masernerkrankungen und der seit Jahren geführten Diskussion zwischen Impfgegnern und Impfbefürwortern, sorgt der Bundesgerichtshof mit dieser Entscheidung für Rechtsklarheit. Insbesondere wird deutlich, dass es im familiengerichtlichen Verfahren nicht um die Klärung weltanschaulicher Fragen oder allgemeiner Befürchtungen geht, sondern allein um das Wohl des konkret beteiligten Kindes.[18]

Bei einer lebensbedrohlichen Erkrankung stellt das Unterlassen einer
aussichtsreichen Behandlung daher regelmäßig eine Kindeswohlgefährdung dar.

Das Sorgerecht kann in solchen Fällen durch das Jugendamt entzogen werden. Dann entscheidet das Gericht über die Behandlung des Kindes.

maxundmogli 
Fragesteller
 22.02.2024, 12:58

Wenn dein 3 Monate altes Kind im Gesicht rot angeschwollen ist und Essen, Trinken alles erbricht .. was bleibt denn da sonst als sofort einen Arzt zu rufen?

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Ein Arzt muss dann erst mal versuchen, den Elternteil zu überzeugen, denn bei allen schwer wiegenden Dingen braucht er das Einverständnis beider Sorgeberechtigter. Notfalls müsste er über das Vormundschaftsgericht das Sorgerecht der Eltern/des Elternteils einschränken lassen, bezüglich der Therapie.

Wenn Eltern gar nicht erst zum Arzt gehen, kann ihnen das Sorgerecht sogar komplett entzogen werden, wegen Kindeswohlgefährdung.

Das Kind kann auch gegen den Willen der Eltern behandelt werden. Die Ärzte müssen sich dafür eine richterliche Erlaubnis einholen.

Wenn es um die eigene Gesundheit geht, kann jeder machen, was er will. Aber bei einem Kind müssen die Eltern alles tun, damit es gesund wird.