Was würde passieren, wenn die Eltern eines Minderjährigen sterben?

3 Antworten

Bei einem Elternteil lebt er dann halt beim anderen, bei Beiden bei anderen Verwandten. Meistens Großeltern oder Tante/Onkel.

Wenn nur ein Elternteil stirbt, bleibt das Kind beim anderen. Wenn beide sterben, schaut das Jugendamt, ob es Verwandte, z. B. Oma und Opa gibt oder Tante/Onkel, die es aufnehmen können. Wenn gar keiner da ist, dann Kinderheim oder Pflegefamilie mit evtl. Adoptionsaussicht.

wenn ein Elternteil stirbt ist das Andere zuständig, es sei denn es hatte kein Sorgerecht. Wenn beide Elternteile sterben ist zunächst das Jugendamt zuständig einen Wohnort und einen Vormund für das Kind zu finden. Primär wäre dann Verwandtschaftspflege, aber wenn die nicht möglich ist kommt ein Kind in eine Pflegefamilie oder in eine Wohngruppe.