Ab wann darf ich entscheiden, bei welchem Elternteil ich leben will?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Es tut mir leid, aber die Gründe müssen schon echt massiv speziell sein. stichwort Kindeswohlgefährdung.

Wenn du beim Jugendamt vorsprichst, wird man wohl erst versuchen, andere Lösungen zu finden z.B. Absprachen, bezüglich des Besuchs oder notfalls ein betreutes Umgangsrecht d.h. bei jedem Mal wenn du deinen Vater siehst, ist zwangsweise das Jugendamt oder ein Umgangspfleger dabei.

Wenn sich eine 12-jährige weigert zum Umgang zu gehen, dann würde in meiner Stadt weder Jugendamt noch Gericht das Mädchen dazu zwingen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sozialer Dienst (Jugendamt)

Ab 18 Jahren. Vorher hat der andere Elternteil zumindest ein Umgangsrecht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung