Wann wird man polizeilich gesucht?
Hey mein Freund hat sich gestern mit seiner Mutter gestritten dabei hat er sie gegen einen Schrank geschuppt und diese Behauptet jetzt erhätte sie mit einem geschlagen . Die Polizei war da und dann hiess es die Staatsanwaltschaft würde entscheiden ob ermittelt wird . Heisst das jetzt das er in Deutschland gesucht wird ?
8 Antworten
Er wird nicht gesucht. Es kann passieren, dass er eine Anzeige bekommt, weil die gelogen hat.
Die entscheidende Frage ist hier dann schon, ob Du dabei als Zeuge warst? Letztendlich steht hier Aussage gegen Aussage, aber durchaus möglich, dass Dein Freund schon öfters gewalttätig war... Anscheinend hat er ja auch mit dem Alkohol bzw. wohl eher ohne seine Probleme...
https://www.gutefrage.net/frage/ist-der-alkohol-schuld
Ermittelt wird auf jeden Fall und er muss zur Tat aussagen...
Was danach passiert, können wir allerdings nur erahnen...
Wenn Dein Freund minderjährig ist und abhaut, wird er sowieso nach 48h offiziell gesucht.
Natürlich nicht, aber ein Ermittlungsverfahren wird eingeleitet. Die Staatsanwaltschaft entscheidet über den Ausgang.
Heisst das jetzt das er in Deutschland gesucht wird ?
Nein, heisst es nicht.
Die Staatsanwaltschaft wird erstmal eine Weile abwarten, denn benn bei Fällen häuslicher Gewalt, kommt in uber 80 % der Fälle später ein Rücknahme des Strafantrags. Aber selbst wenn, so dürfte es nicht so aussehen das die Staatsanwaltschaft gleich einen Haftbefehl beantragt. Denn erst wenn ein Richter einen Haftbefehl erlässt wird gefahndet.