Steht mir wegen Hausfriedensbruch meine Beamtenlaufbahn im Weg?
Hallo zusammen,
vor zwei Monate haben meine Freunde und ich was sehr dummes getan. Wir sind in einem lost Place eingedrungen und wurden von der Polizei erwischt. Wir haben es akzeptiert und waren auch vernünftig. Haben uns nicht gewehrt und offen mit der Polizei kommuniziert.
Am 01.09.2025 fange ich beim Finanzamt am. Ein duales Studium.
Ich habe noch keine Post von der Staatsanwaltschaft bekommen. Mein Rechtsanwalt meint, da es meine erste Tat war, wo ich negativ aufgefallen bin und Einsicht gezeigt, kann die fallen gelassen werden.
Wenn die Staatsanwaltschaft nun Klage erheben sollte, steht das im polizeilichen- und/ oder erweiterten Führungszeugnis?
Kann das Finanzamt verweigern, mich im Beamtenverhältnis zu übernehmen?
Danke im Voraus
4 Antworten
Wahrscheinlich wird das für ne kleine Geldbuße fallen gelassen. und selbst wenn nicht. Unter 90 Tagessätze gibts da keinen Eintrag oder so. und so viel wirds bestimmt nicht werden
Danke. Aber viele gehen davon aus, dass die fallen gelassen wird, da wir da nichts kaputt gemacht haben o. Ä.
- Tatbestand: Hausfriedensbruch, § 123 StGB
- **Eingedrungen in „lost place“*, also kein besonders gefährliches oder gewalttätiges Delikt
- Erstes Mal auffällig, kooperativ gegenüber der Polizei
Das spricht für eine Einstellung nach § 153 oder § 153a StPO durch die Staatsanwaltschaft – also ohne Gerichtsverfahren und ohne Eintragung im Führungszeugnis.
2. Führungszeugnis – was taucht auf?
Zeugnisart Eintrag bei Hausfriedensbruch?
Einfaches Führungszeugnis (§ 30 BZRG)
Nein, wenn Verfahren eingestellt oder Geldstrafe ≤ 90 Tagessätze
Erweitertes Führungszeugnis (§ 30a BZRG)
Ebenfalls nein, da § 123 StGB nicht unter die einschlägigen Sexual- oder Kinderschutzdelikte fällt
Behördliches Führungszeugnis (§ 31 BZRG)
Ja, wenn es zu einer Verurteilung kommt (auch < 90 Tagessätze) – denn es enthält alle Einträge, solange nicht getilgt
Für Beamtenanwärter wird regelmäßig ein behördliches Führungszeugnis eingeholt – also kann das Finanzamt davon erfahren wenn es zu einer Verurteilung kommt.
3. Auswirkungen auf Beamtenlaufbahn
- Kein Problem, wenn das Verfahren eingestellt wird (→ keine Verurteilung, kein Eintrag, keine Auswirkung)
- Mögliches Problem, wenn du verurteilt wirst, auch nur zu einer kleinen Geldstrafe → Vertrauenswürdigkeit, charakterliche Eignung kann dann in Zweifel gezogen werden
- Bei dualem Studium: Man wird zunächst im Beamtenverhältnis auf Widerruf eingestellt → da sind die Anforderungen an „charakterliche Eignung“ streng, aber man berücksichtigt auch Jugend, Reue und Kontext
Fazit:
- Wenn das Verfahren eingestellt wird (was sehr wahrscheinlich ist): Keine Eintragung, keine Auswirkung.
- Wenn es zu einer Verurteilung kommt: Mögliche Probleme, aber bei kleiner Geldstrafe, Ersttat, Reue und Kooperation bestehen immer noch Chancen – ggf. über ein Gespräch, Stellungnahme oder Eignungsprüfung.
Was du jetzt tun kannst:
- Warten, ob das Verfahren eingestellt wird – dein Anwalt ist da dein bester Ansprechpartner.
- Nicht selbst beim Finanzamt melden, solange es keine offizielle Eintragung gibt.
- Falls doch eine Verurteilung kommt:
- Formulierung einer Stellungnahme
- Prüfung, ob und wann du vorzeitige Löschung beantragen kannst (§ 39 BZRG) – das hab ich bei anderem Beitrag ausführlich beantwortet
- Strategiegespräch für das Auswahlverfahren
Nein, das ist nicht so wild.
Wenn die Staatsanwaltschaft nun Klage erheben sollte, steht das im polizeilichen- und/ oder erweiterten Führungszeugnis?
Im Führungszeugnis stehen nur Strafen von 90 Tagessätzen und mehr.
Allerdings ...Schau mal hier