Welche Stelle steht noch über der Staatsanwaltschaft?
Also wessen Weisungen ist sie unterlegen?
4 Antworten
Die Staatsanwaltschaft ist als Organ der Exekutive von den Gerichten unabhängig und den Richtern weder übergeordnet noch unterstellt. Sie ist, im Gegensatz zu den Gerichten, mit Beamten besetzt und hierarchisch gegliedert. An ihrer Spitze steht auf Landesebene an den Landgerichten ein Leitender Oberstaatsanwalt. Die Leitenden Oberstaatsanwälte der einzelnen Staatsanwaltschaften sind einem Generalstaatsanwalt an den Oberlandesgerichten unterstellt. Für die Dienstaufsicht und sämtliche Verwaltungsangelegenheiten im Bereich der Staatsanwaltschaften ist der jeweilige Landesjustizminister zuständig. Innerhalb dieser Hierarchie bestehen von unten nach oben Berichtspflichten sowie von oben nach unten Weisungsbefugnisse.[2] Dabei ist der Weisungsgebende nicht an die Schriftform gebunden. https://de.wikipedia.org/wiki/Staatsanwaltschaft_(Deutschland)#Weisungsrecht
An oberster Stelle steht ein leitender Oberstaatsanwalt, der wiederum einem Generalstaatsanwalt unterstellt ist.
Ganz oben in der Hierarchie steht dann der Bundesjustizminister.
die Generalstaatsanwaltschaft
Und die untersteht wem?