Fahrerlaubnisbehörde Akteneinsicht?
Hey,
wie lange dauert es in der Regel bis die Fahrerlaubnisbehörde die Akten von der Staatsanwaltschaft bekommen hat und diese eingesehen hat?
3 Antworten
Was soll die Fahrerlaubnisbehörde mit einer Akteneinsicht?
Sie bekommt von der Staatsanwaltschaft eine enstprechende Nachricht, z. B. das man bei Dir 10 g Cannabist sichergestellt hat und fertig.
Das kann nicht sein! Das geht ja in der Regel recht fix. Ein Procedere, wie du es beschreibst, würde ja Monate dauern!
Relativ richtig.. allerdings wird da nichts stichprobenartig nachgeschaut, sondern jeder Fahrerlaubniserwerber wird überprüft (KBA) und Sachen wie schwarz fahren, Körperverletzungen, Drogen .. werden generell bei der Führerscheinstelle hinterlegt. Gibt man den Namen ein, ploppt da gleich was aus.
Zwischen 1-8 Wochen .. sehr unterschiedlich wie schnell eine Behörde arbeitet. Wann wurde das Urteil gesprochen?
Höchstens könnte es 1 oder 2 Wochen dauern bis sie dir Führerschein und Zulassen schicken. Erfahrung von Verwandten, Freunden usw.
Ich gehe aber mal davon aus das es auch nur 1 Woche, am besten 3 Tage dauern kann. Hoffe ich konnte dir helfen!
Da wirst Du auch noch was warten müssen. Und Du wirst feststellen, dass ich recht habe.
Sorry, aber das ist nicht korrekt .. der User hat 13 Anzeigen wegen Nötigung bekommen und offenbar schon einmal den Führerschein verloren. Diese Sachen liegen der Führerscheinstelle vor .. und es wird jetzt erstmal geschaut ob er vielleicht zur MPU muss. Das dauert länger als 1-2 Wochen und ist mit einer normalen Bearbeitung nicht zu vergleichen
Das ist falsch.
Die Fahrerlaubnisbehörde stellt bei einer Neuerteilung einer Fahrerlaubnis, manchmal stichprobenartig auch bei einer Ersterteilung einer Fahrerlaubnis, eine Erkenntnisanfrage bei der Polizeibehörde, ob Erkenntnisse vorliegen, die der Erteilung einer Faherlaubnis entgegen stehen.
Die Polizeibehörde teilt dann dem Straßenverkehrsamt die Delikte und das staatsanwaktschaftliche Aktenzeichen mit. Einzelheiten zu den begangenen Straftaten werden dem SVA erst mal nicht mitgeteilt.
Mit dem staatsanwaltschaftlichen Aktenzeichen werden dann die jeweiligen Ermittlungsakten durch das SVA bei der Staatsanwaltschaft angefordert und eingesehen.
Nach dieser Aktenlage entscheidet dann das SVA, ob die Fahrerlaubnis erteilt wird oder nicht.