Arbeitssuchende werden als behindert eingestuft?

11 Antworten

Eine Betreuung wird durch ein Gericht angeordnet und nicht automatisch dem JC mit geteilt. Diese Meldung erfolgt nur, weil dem Gericht vom Betreuten mitgeteilt wird, dass er ohne Arbeit ist und deshalb Leistungen vom JC bekommt.

Da du ja wohl sehr gut über deinen Bekannten Bescheid weißt, dann ist dir sicher auch bekannt, dass er Hartz4 bezieht. Auch weißt du, warum er nicht arbeiten geht. Gerade wenn er erfolgreich ein Studium abgeschlossen hat, dann findet er auch einen Job.

Das JC (und deren Mitarbeiter) sind nicht gerade erpicht darauf, dass d jemand unter Betreuung steht. Das bedeutet dass es hier einen großen Mehraufwand gibt und er wird auch in einer extra "Abteilung" geführt. Die Mitarbeiter sind nochmals anders geschult.

Ich habe manchmal in einem Spiel teilgenommen, was Behinderungen als Thema hatte. Dort war auch eine Karte:

Du hast einen Betreuer bekommen. Frage deine Mitspieler, ob du würfeln darfst! (Zwei Runde). (Meinung einer Heilpädagogikstudentin über Betreuung.)

Nein, so einfach kann man keinen Betreuer bekommen. Ausser wenn man ihn beantragt. Dann wird man betreut, auch wenn er kerngesund ist.

Es kann sein, dass er weggezogen ist, oder eine temporäre Wohnung hat, aber er hat vergessen, die Behörden zu informieren. So werden alle Briefe zu alte Adresse geschickt, aber nicht gesucht. Behörderliche Briefe haben ihre Folgerungen auch wenn sie ungelesen sind.

So wurde ein Brief ausgeschickt, dass er den Amt aufsuchen muss, um über Betreuung zu sprechen, aber er hat das nicht gelesen.

So wurde ein Brief ausgeschickt, dass er den ausgewählten Psychiater aufsuchen muss, aber er hat das nicht gelesen.

So wurde ein Brief ausgeschickt, dass er seine Wohnung den Menschen des Amtes zeigen muss, aber er hat das nicht gelesen.

Der Amt denkt daran, dass er sicher so schwer behindert ist, dass er die Briefe nicht gelesen hat, oder in Koma liegt. So wurde ein Brief zum Gericht ausgeschickt, dass er nicht mitwirkt, und sie haben eine dicke Akte darüber gemacht. Und das Gericht hat einen temporären Betreuer genannt. Dann wurde das Prozess begonnen. Temporäre Betreuer sind nicht aktiv. Es kann sein, dass er ihn nachsucht. Er hat die alte Telefonnummer aufgerufen, aber jemand anders hat geantwortet. Es kann sein, dass der Betreuer ihn gefunden wird, und dann wird der eigentliche Prozess begonnen.

Novosibirsk  26.12.2019, 23:30

Zitat: " Dann wird man betreut, auch wenn er kerngesund ist."

Dies ist nicht richtig. Unter gesetzlicher Betreuung wird nur jemand gestellt werden, bei dem dies aus gesundheitlichen Gründen erforderlich ist.

Allerdings kommt es oft vor, dass kerngesunden Menschen eine psychische Krankheit angedichtet wird, um diese per Betreuungsbeschluss zu entmündigen.

Nutznießer dieses Geschäftsmodells sind Berufsbetreuer, psychiatrische Gutachter, Verfahrenspfleger, Immobilienmakler und psychiatrische Anstalten, die ihre "Leistungen" allesamt als selbstständige Unternehmen abrechnen können.

Besonders gefährdet, um als Betreuungsopfers zu enden, sind ältere, alleinstehend Personen mit Immobilienbesitz, die diesen im Rahmen der Betreuung weggenommen wird.

Diese Menschen sind ihren "Helfern" wehrlos ausgeliefert, denn sie können nicht mehr über ihr Vermögen verfügen, was dazu führt, dass sie sich auch keinen Rechtsanwalt leisten können, der sie aus dieser Betreuungsfalle herausholt.

Sie sind ihren Peiniger vollkommen ausgeliefert und sterben dann auch meistens schon nach kurzer Zeit vot Gram.

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Wenn eine Person einen Betreuer zugeteilt bekommt, dann geht das zunächst gar nicht ohne einen richterlichen Beschluss.

Sollte es unabänderliche Gründe geben, dass einer Person ein Betreuer zugeteilt werden muss, so ist die Person selbstverständlich darüber zu informieren.
Denn oftmals geht damit einher, dass diese Person dann nicht mehr in vollem Umfang für die täglichen Dinge des Lebens und seine Anforderungen aufkommen kann.

Scheinbar als behindert eingestuft.... Das stelle ich mir schier unmöglich vor.
Denn einen GdB (Grad der Behinderung) bekommt man nicht mal eben so zugeteilt.

Es muss erst mal ein Antrag beim zuständigen Versorgungsamt gestellt werden.
Ärztliche Atteste werden eingefordert. Evtl ist auch eine nochmalige amtsärztliche Untersuchung notwendig, um überhaupt feststellen zu können, ob ein GdB anzuerkennen ist.

Hat die betreffende Person einen anerkannten GdB, so wird ihr dies schriftlich mitgeteilt. Wenn ihr bereits ein Betreuer zugeteilt war oder ist, so muss dieser den anerkannt Behinderten darüber informieren.

Sollte darüber hinaus ein sog. "Schwerbehindertenausweis" (ab einem GdB von 50 %) ausgestellt werden, so geht diese Entscheidung dem Behinderten ebenfalls schriftlich zu.

Um diesen ausstellen zu lassen, muss er oder sein Betreuer beim Versorgungsamt erscheinen, ein aktuelles Foto vorlegen und unterschreiben.

Also mit "angeblich als behindert eingestuft".... Da tu ich mich sehr schwer.
Wie bereits erwähnt: Sooo einfach geht das nicht.

Useruser454 
Fragesteller
 26.12.2019, 19:19

Ich meine nicht vom Amtsarzt aus, sondern als Eintrag im PC ohne Feststellung der Behinderung und ohne Wissen der betroffenen Person. Das sind zwei versch. Schuhe.

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Nein, arbeitsuchende werden nicht einfach als behindert betrachtet und bekommen einen Betreuer.

Dieses Muss ein Gericht feststellen, ob man einen Betreuer braucht.

Ein Betreuer kostet auch Geld und so einfach geht das nicht. Dein Bekannter hat dir da nicht alles erzählt.

Klar sprechen JC Mitarbeiter auch darüber, wenn eine Betreuung vorliegt. Er kann dann unter Umständen nicht jeden Job machen. Schon deshalb wird es angesprochen.

Useruser454 
Fragesteller
 26.12.2019, 19:16

es kann abe auch "aus versehen" ein hacken im pc gesetzt werden... was will man da dann machen?

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webya  26.12.2019, 19:19
@Useruser454

Einen Hacken aus versehen??? Nein, das geht nicht so aus versehen.

Dazu müssen Daten/Unterlagen in die E-Akte eingelesen werden.

Auch gibt das JC Auskunft, ob es eine Betreuung gibt. Er soll sonst mal danach fragen. Aber wahrscheinlich weiß er auch genau, dass er einen Betreuer hat.

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Useruser454 
Fragesteller
 26.12.2019, 19:22
@webya

Wie läuft das mit dem Eintrag genau ab? Kann man da einen Hacken setzen? Ist es zwingend nötig etwas einzulesen und wie genau funktioniert der Vorgang? Kannst Du ihn beschreiben? Welche Schritte sind dazu nötig?

Kann man Akteneinsicht bekommen? Was muss man dazu tun?

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webya  26.12.2019, 19:39
@Useruser454

Akteneinsicht kannst du als Betroffener (also nicht Jedermann) bzw. dein Anwalt.

Ansonsten musst du angeben, dass da eine Behinderung bzw. auch eine Betreuung vorliegt. Diese Betreuung muss auch noch genauer erläutert werden. Dazu werden noch Fragen gestellt. Nur ein einzelner Haken reicht da nicht aus.

Dann wird der Beschluß vom Gericht zum Einscannen gegeben. Da erfolgt dann auch nochmal die richtige Zuordnung.

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Das, was der Jobcenter hier mit Deinem Bekannten macht, entspricht dem klassischen Modell der Psychiatrisierung, welches im öffentlichen Dienst sehr verbreitet ist.

Es dient dazu, sowohl Mitarbeiter als auch Arbeitssuchende aus ihrem Leben zu katapultieren, so dass diese allenfalls nur noch als Karteileichen weiterhin zu berücksichtigen sind.

Das Jobcenter sitzt nun mal am längeren Hebel und kann sich allerhand an Begründungen ausdenken, um seine Maßnahmen zur Psychiatrisierung zu rechtfertigen.
HIerbei ist es vollkommen unerheblich, ob dieses Amt auf der Karteikarte das Wort "Betreuer" eingetragen hat. Justiziabel sind nur die tatsächlich erfolgten schriftlichen Mitteilungen an den Betreffenden, gegen die dann wieder rechtliche Schritte unternommen werden können.

Ein beliebter perfider Trick von Jobcentern ist es, die Betreffenden - deren Selbstwertgefühl nach jahrelangen Schikanen am Boden liegt - zu „Behinderten“ zu machen, sie zu verdächtigen wegen angeblicher „Schwachsinnigkeit“ bzw. „psychischer Beeinträchtigung“ nicht mehr dem normalen Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen.

Um dies festzustellen zu dürfen, bedarf es keiner umfangreichen medizinischen Untersuchungen und Gutachten.

Das Jobcenter ordnet es einfach an und die meisten Betroffenen werden sich nicht hiergegen wehren.

Mit dieser Strategie verfolgen Jobcenter gleich zwei Ziele: Einerseits reduziert sich die zukünftige Vermittlungsarbeit, denn diese wird zukünftig durch eine Behindertenwerkstatt geregelt werden. Und zum anderen fällt der Betreffende aus der Statistik der zu Vermittelnden heraus.

Um diesen unterstellten Verdacht einer Behinderung zu erhärten, stellt das Jobcenter Arbeitslose unter Zugzwang und dokumentiert in deren Akten, dass sie verhaltensauffällig gewesen seien und wegen dieser psychischen Beeinträchtigung dem Arbeitsmarkt nicht bzw. nur sehr eingeschränkt zur Verfügung ständen und aus diesem Grund eine Beschäftigung in einer beschützenden Werkstatt anzustreben sei.

vgl.

https://www.youtube.com/watch?v=1hf5U0RR710

oder

https://www.youtube.com/watch?v=s-SOCQc7QCg

Diese Behauptungen müssen zwar nicht der Wahrheit entsprechen, sind jedoch erlaubt und geeignet, die Betreffenden zu stigmatisieren und einen sogenannten Aktenwurm zu installieren, der niemals mehr aus der Akte verschwinden wird und im weiteren Verlauf des Verfahrens immer wieder aufs Neue als „Beweis“ zitiert werden kann.
Betroffene, die dann einen Strafantrag stellen wegen Beleidigng und übler Nachrede, werden feststellen, dass diesen Vorwürfen nicht nachgegangen werden wird und sie sich diese Anzeige hätten sparen können..

Auch nützt es nichts, wenn die Betreffenden ihre "geistige Beeinträchtigung" bestreiten und als Intrige bezeichnen. Dieses Verhalten wird dann allenfalls noch als erneuter Beweis für die Uneinsichtigkeit des psychisch auffälligen Probanden herhalten müssen.

Zur rechtlichen Absicherung dieser "Entmündigung" kann - aber muss nicht - das Jobcenter für den Betreffenden dann noch beim nächsten Amtsgericht eine gesetzliche Betreuung anregen. Aus dem Arbeitslosen wird dann mit diesem Verwaltungsakt automatisch ein Patient, den es gesetzlich zu betreuen und - im Rahmen seiner Möglichkeiten - zu beschäftigen gilt.

Als Patient gerät dieser dann in die Mühlen der gesetzlichen Betreuungsindustrie und letztlich in die Hände eines Berufsbetreuers, der ihm fortan alle Entscheidungen abnimmt und ihn in eine beschützende Werkstatt zum Stundenlohn von einem EURO vermittelt.

Damit der entsprechende amtsgerichtliche Betreuungsbeschluss zur "Entmündigung" des Betreffenden nicht angefochten werden kann, wird selbstverständlich noch ein gerichtlich bestelltes "psychiatrisches Gutachten" angefertigt werden, in dem dann nachzulesen ist, dass diese Maßnahme zum Wohle des Betroffenen unbedingt erforderlich gewesen sei..

Gleichzeitig lässt es sich dieser Betreuer nicht nehmen, seinen Patienten in eine betreute Wohngruppe anzumelden, dessen Bankkonto zu kontrollieren, ihm das Taschengeld zuzuordnen und für ihn eine Grundsicherung zu beantragen.

Und wenn der Betreute aufmuckt und sich dies nicht Gefallen lassen möchte, dann hat der Betreuer ein probates Mittel, um den Betreuten zur Einsicht zu bringen.
Er verweigert ihm jegliche Geldzahlung und lässt ihn hungern. Da auf einen Betreuungsrichtet bis zu 2000 Betreute kommen, hat ein Betreungsrichter keine Zeit, sich mit derartigen Lapalien zu beschäftigte.
Der Betreute ist seinem Betreuer ausgeliefert und wenn der Betreute keine Ruhe gibt, erstellt der Betreuer einen Bericht für das Betreuungsgericht mit einer erfundenen Pistolengeschichte über den Betreuten und berichtet hierin, dass er Angst vor dem Betreuten habe und nicht auszuschließen sei, dass dieser gegen sich und /oder andere gewaltätig werden könnte.
Diese Mitteilung wird dann vom Betreuungsgericht gerne aufgegriffen, ungeprüft übernommen und der Betreffende wird dann letztlich in einer geshlossenen Psychiatrie landen.
vgl .hierzu https://www.youtube.com/watch?v=K8-VAKOrDa4

Für seine "Leistungen" darf der Betreuer vom Konto des Betreuten jeden Monat einen Geldbetrag von mindestens 138 EURO abbuchen. Dies ist der Betrag für einen Berufsbetreuer, der selbst keinerlei Ausbildung besitzt. Falls dieser eine Ausbildung – gleich welcher Art – nachweisen kann, ist dieser Betrag dann noch höher.

Damit Dein Bekannter nicht als Psychiatrisierungsopfer endet, sollte er das Heft des Handelns in die Hand nehmen und die Mitarbeiter des Jobcenters zur Reds stellen.

Gleichzeitig wäre es sinnvoll, sich mit Hilfe eines sachkundigen Anwaltes gegen diese Psychiatrisierung zu wehren.

Damit er jedoch nicht vom Regen in die Traufe kommt, sollte es sich bei diesem Anwalt nicht um jemanden handeln, der in diesem Amtsgericht ein- und ausgeht und womöglich noch gleichzeitig von diesem als Berufsbetreuer eingesetzt wird und mit dem Betreuungsgericht gemeinsame Sache macht.

Auf der sicheren Seite ist Dein Bekannter erst, wenn er einen renommierten bundeweit tätigen Rechtsanwalt für Betreuungsbetrug beauftragt, Die Erfahrung hat gezeigt, das Betreuungsgerichte nur In diesem Fall den nötigen Respekt haben und von ihren Betreuungsopfern ablassen..

Derartige Rechtsanwälte haben jedoch zwei Nachteile. Einerseits sind sie ausgebucht und zum anderen sehr teuer, so dass Dein Bekannter sich einen derartigen Anwalt wohl kaum leisten kann.

Aber nur mit Hilfe eines geeigneten Anwaltes wird es möglich sein,

a) dass Jobcenter von seinem perfiden Plan der Psychiatrisierung abzubringen und

b) die Verantwortlichen an den Rechtskosten zu beteiligen.

Allerdings wird dies viel Geld kosten, so dass dies nicht ohne einen Sponsor möglich sein wird.

Von den jährlich neu hinzukommenden hunderttausenden Betreuungsopfern ist es tatsächlich nur zwei Personen gelungen, die Justiz in ihrer Unzulänglichkeit und Willkürherrschaft der Öffentlichkeit vorzuführen und für sich erhebliche Schmerzensgeldzahlungen zu erstreiten.

Hierbei handelt es sich einmal um Gustel Mollath und zum anderen um Frau Vera Stein, die beide großzügige Sponsoren hatten, die ihnen diees Rechtstreitigkeiten finanzierten.

Im Falle von Frau Stein entschied der EuGH für Menschenrechte in Straßburg nach einem 20 Jahre andauernden Rechtstreit, dass die BRD ihr eine Schmerzensgeldzahlung in Höhe von 75.000 EURO zu zahlen hat, weil es dieser nach dem Kriege immer noch nicht gelungen ist, ein Rechtssystem aufzubauen, dass die Menschen vor den mit Folter und Psychiatrisierungen verbundenen und zu verantwortenden Übergriffen der Justiz in Schutz nimmt.

Wohlgemerkt, nur die BRD - d.h. konket der Steuerzahler - musste zahlen; der Betreuer, die Richter und die Psychiater, die diese Menschenrechtsverletzungen zu verantwortetn hatten, sind nie belangt worden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Novosibirsk  27.12.2019, 15:35

P. S.
Und nun möchte ich noch Deine zweite Frage beantworten:

Selbstverständlich hat Dein Bekannter - u.a. gemäß Datenschutzverordnung - ein Recht auf Akteneinsicht und ein Recht, das hinter dessen Rücken gesponnene Netz zwischen den Ämtern aufzudecken.

Allerdings ist es diesen Ämtern auch nicht verboten sich quer zu stellen, zu querulieren und diese Auskünfte zu verweigern. Sie verfügen über unendlich große Finanzierungsmöglichkeiten und Ressourcen, um in langen gerichtlichen Verfahren dieses Rechte durch juristische Verzögerungstaktiken auszuhebeln.

Diese Ämter sitzen nun mal am längeren Hebel und können nur mit langen, aufwändigen, teuren Gerichtsverfahren dazu gezwungen werden, diese Informationen preiszugeben. Dies gilt insbesondere auch für die beim Amtsgericht geführte Betreuungsakte.

Ungeachtet dessen, ist es sinnvoll derartige Anträge auf Akteneinsicht zu stellen. Denn ansonsten können die Ämter mit Fug und Recht behaupten, dass von Seiten Deines Bekannten kein Interesse an einer Akteneinsicht bestanden habe.

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