Ich will hier um Gottes Willen Niemandem aufs Pfötchen treten...

Aber was soll diese Frage mitsamt ihrer Antworten bringen?

Nach dem Motto: So, jetzt rotzen wir mal die Vorurteile raus???

Nee, da mach ich nicht mit. Sowas finde ich mehr als bedenklich und auch total daneben!

...zur Antwort

Also: Mein absoluter Favorit : Sgt. Pepper von den Beatles!!!

Up around the bend von Creedence

Another brick in the Wall von Pink Floyd

Star spangled Banner von Jimi Hendrix

Es gibt noch so viele.... Das wären meine Top-Favoriten

...zur Antwort

Also gleich vorweg: Ich bin kein Juwelier...

Ich hab mal gelesen, dass "Stempel" neben der "Reinheitsangabe" (in diesem Fall 10K) das Firmen-Emblem, das Firmenzeichen darstellen.

Damit "verewigt" sich der Juwelier auf dem Schmuckstück.

...zur Antwort

So steht es in der Bibel geschrieben :

Ich bin Jahwe, das ist mein Name. Und meine Ehre gebe ich keinem anderen noch meinen Ruhm den Götterbildern.

Jesaja 42, Vers 8

So hab ich es mal vor vieeelen Jahren im Konfirmandenunterricht gelernt.

Wichtig ist (meine Meinung), dass man Gott unseren Vater im Herzen trägt.

DA gehört er hin. Unser Glaube. Wie wir letztendlich Gott nennen, ist mMn. völlig egal.

Ob Jahwe, Gott, Allah... Der Glaube an IHN, der ist entscheidend.

Gut möglich, dass andere User dies in einer völlig anderen Perspektive sehen.

...zur Antwort

Wenn eine Person einen Betreuer zugeteilt bekommt, dann geht das zunächst gar nicht ohne einen richterlichen Beschluss.

Sollte es unabänderliche Gründe geben, dass einer Person ein Betreuer zugeteilt werden muss, so ist die Person selbstverständlich darüber zu informieren.
Denn oftmals geht damit einher, dass diese Person dann nicht mehr in vollem Umfang für die täglichen Dinge des Lebens und seine Anforderungen aufkommen kann.

Scheinbar als behindert eingestuft.... Das stelle ich mir schier unmöglich vor.
Denn einen GdB (Grad der Behinderung) bekommt man nicht mal eben so zugeteilt.

Es muss erst mal ein Antrag beim zuständigen Versorgungsamt gestellt werden.
Ärztliche Atteste werden eingefordert. Evtl ist auch eine nochmalige amtsärztliche Untersuchung notwendig, um überhaupt feststellen zu können, ob ein GdB anzuerkennen ist.

Hat die betreffende Person einen anerkannten GdB, so wird ihr dies schriftlich mitgeteilt. Wenn ihr bereits ein Betreuer zugeteilt war oder ist, so muss dieser den anerkannt Behinderten darüber informieren.

Sollte darüber hinaus ein sog. "Schwerbehindertenausweis" (ab einem GdB von 50 %) ausgestellt werden, so geht diese Entscheidung dem Behinderten ebenfalls schriftlich zu.

Um diesen ausstellen zu lassen, muss er oder sein Betreuer beim Versorgungsamt erscheinen, ein aktuelles Foto vorlegen und unterschreiben.

Also mit "angeblich als behindert eingestuft".... Da tu ich mich sehr schwer.
Wie bereits erwähnt: Sooo einfach geht das nicht.

...zur Antwort