Wenn eine Person einen Betreuer zugeteilt bekommt, dann geht das zunächst gar nicht ohne einen richterlichen Beschluss.
Sollte es unabänderliche Gründe geben, dass einer Person ein Betreuer zugeteilt werden muss, so ist die Person selbstverständlich darüber zu informieren.
Denn oftmals geht damit einher, dass diese Person dann nicht mehr in vollem Umfang für die täglichen Dinge des Lebens und seine Anforderungen aufkommen kann.
Scheinbar als behindert eingestuft.... Das stelle ich mir schier unmöglich vor.
Denn einen GdB (Grad der Behinderung) bekommt man nicht mal eben so zugeteilt.
Es muss erst mal ein Antrag beim zuständigen Versorgungsamt gestellt werden.
Ärztliche Atteste werden eingefordert. Evtl ist auch eine nochmalige amtsärztliche Untersuchung notwendig, um überhaupt feststellen zu können, ob ein GdB anzuerkennen ist.
Hat die betreffende Person einen anerkannten GdB, so wird ihr dies schriftlich mitgeteilt. Wenn ihr bereits ein Betreuer zugeteilt war oder ist, so muss dieser den anerkannt Behinderten darüber informieren.
Sollte darüber hinaus ein sog. "Schwerbehindertenausweis" (ab einem GdB von 50 %) ausgestellt werden, so geht diese Entscheidung dem Behinderten ebenfalls schriftlich zu.
Um diesen ausstellen zu lassen, muss er oder sein Betreuer beim Versorgungsamt erscheinen, ein aktuelles Foto vorlegen und unterschreiben.
Also mit "angeblich als behindert eingestuft".... Da tu ich mich sehr schwer.
Wie bereits erwähnt: Sooo einfach geht das nicht.