Kann man einen gesetzlichen betreuer wieder abbrechen?

15 Antworten

Ich habe mal beim Betreuungsgericht gearbeitet, für einen Betreuerwechsel solltest du einen Brief ans Gericht schreiben, in dem du ausführlich begründest, warum du einen anderen Betreuer möchtest. Gründe dafür können sein: Dein Betreuer nimmt sich keine Zeit für dich, er behandelt dich ungerecht oder vielleicht gab es auch Unstimmigkeiten. Der Rechtspfleger wird dann darüber entscheiden und eine Stellungnahme vom Betreuer anfordern.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Bist du mit dem Betreuer unzufrieden?

Es gibt nämlich durchaus die Möglichkeit, seine Unzufriedenheit dem Gericht vorzutragen und einen Betreuerwechsel zu beantragen.

Hallo ich hatte gestern meinen Termin beim Amtsgericht meine Betreuung war auch für 7 Jahre festgelegt 6 davon waren dieses Jahr Rum so das Gespräch mit dem richter hat noch nicht mal 10 min gedauert Gegen deinen Willen kannst du nicht betreut werden

Solange du einsichtig und vor allem deinen willen bilden kannst

Das Urteil von meinem Richter kommt nächste Woche und dann bin ich aus dem betreuungs scheiss raus hoffe konnte dir ein wenig helfen

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Etwas was vom Gericht verordnet wurde, lässt sich schwer aufheben.

Du müsstest stichhaltig darlegen können, warum die Betreuung nun nicht mehr nötig ist.

Bündle die Fakten mit Belegen die dies bestätigen und stelle den Antrag auf dem zuständigen Amt für eine neu Beurteilung deines Falles.

Je objektiver, sachlicher und stichhaltiger dein Antrag ist, desto mehr Chancen hast du, dass er angenommen wird. Also sei freundlich und klar mit belegbaren, als überprüfbaren Argumenten, die für dich sprechen.

Denn mit, ich brauche das nun nicht mehr wirst du gegen Wände rennen, da dies ja jeder sagen kann und sie darum von ihrem einst getroffenen Entscheid nicht zurück treten werden und du dies gar noch untermauern würdest, wenn du trotzig daher kommst.

Darum einsichtig, freundlich, klar, kühl, sachlich.........eventuell auf Probe beantragen, um ihnen zu beweisen, dass du nun dein Leben ohne Betreuer bewältigen kannst.

Viel Glück.


FritzMaisel  28.03.2020, 14:26

Eigentlich muss ja eher die fortführung einer betreuung begründet werden...

Prinzessle  29.03.2020, 09:28
@FritzMaisel

Der Fragesteller möchte eine vorzeitige Beendung der Betreuung, also muss er dies belegen warum diese aufgelöst werden kann, da diese ihm vom Gericht angeordnet wurde und nicht freiwillig passierte.

FritzMaisel  29.03.2020, 12:30
@Prinzessle

Eine Betreuung greift immer in Grundrechte ein. Der Fragesteller muss niemals begründen, warum er diesen Eingriff nicht mehr dulden will. Das gilt selbst dann, wenn der Betreuer an sich niemals im zuge der Betreuung in Grundrechte eingreifen würde

Novosibirsk  30.03.2020, 12:16
@FritzMaisel

Der Betreuungsrichter - der sich selbst nicht ohne Grund als " das Betreuungsgericht" bezeichnet - sitzt nun Mal am längeren Hebel. In dieser privilegierten Position kann der Richter sich über alle Argumente des FS hinwegsetzen.

Er muss hierzu nur immer ständig sein "Argument" wiederholen, dass der FS nicht in der Lage sei, seine eigenen Angelegenheiten zu regeln. Dies ist aus Sicht des Richters dann die "Begründung" für die Beibehaltung der gesetzlichen Betreuung.

Denn auch bei der Beurteilung der Frage, was noch als "überzeugende Begründung" zu gelten hat, besitzt ein Richter die Deutungshohei und kann nach Gutsherrenart entscheiden. Dies ergibt sich aus der "Unabhängigkeit" des Richteramtes.

Die einzige Möglichkeit gegen derartige Willkürentscheidungen vorzugehen, besteht in der Anrufung der nächsthöheren Gerichte - hier Landgericht, Oberlandesgericht, Bundesgerichtshof, EuGH.

Aber dies wird sich der vom Betreuer mittellos gehaltene FS finanziell nicht leisten können.

Das Dilemma der gesetzlichen Betreuung besteht letztlich darin, dass der Betreuungsrichter einmal als jene Person auftritt, gegen deren übergriffiges Verhalten der FS vorgehen möchte, aber gleichzeitig auch die Aufgaben eines "unabhängigen" Richters übernimmt, der diese - eigenen - Übergriffe zu beurteilen und gegebenenfalls zu korrigieren hat.

Novosibirsk  30.03.2020, 22:30
@FritzMaisel

Ess geht um Deine Aussage, dass eigentlich die Fortführung einer Betreuung begründet werden muss-
Um hierzu Stellung zu nehmen, muss ich die FSin nicht kennen. .

FritzMaisel  31.03.2020, 00:56
@Novosibirsk

Nein, müssen sie nicht. Aber sie sagen, daß der Betreute, oder möglicherweise DIE Betreute so knapp bei kasse gehalten wird, daß sie sich den Gang zu höheren Instanzen nicht leisten können wird. Woher wollen sie das in diesem Fall wissen?

Novosibirsk  31.03.2020, 10:59
@FritzMaisel

Weil der Gang durch die Instanzen nur sehr reichen Menschen ermöglicht wird. Selbst ein Herr Mollath konnte sich trotz seines Millionenvermögens keinen Anwalt leisten, weil er durch die gesetzliche Betreuung nicht nur entmündigt sondern auch entrechtet und enteignet wurde.

MERKE: Wenn man unter gesetzlicher Betreuung steht, verliert man seine Grundrechte, diese stehen nur noch auf dem Papier.

Defuzuis  06.12.2020, 18:28
@Novosibirsk

Stimmt nicht 100% ig. Mit Beratungsschein ginge schon was. Aber weder Betreuer noch Richter sollten Dein Feind sein. Die sollen ja helfen und nicht bestrafen. Ein kurzer Einzeiler ans Gericht und die Stellungnahme des Betreuers und dann die Entscheidung abwarten.

Gibt es triftige Gründe, warum Du diesen Betreuer nicht mehr willst?

Warum hast Du einen gesetzlichen Betreuer?

Die Gründe weißt du sicher - wenn Du sie nennst, kann man Dich ggf. beraten.


Novosibirsk  27.03.2020, 16:57

Zitat: " Die Gründe weißt du sicher - wenn Du sie nennst, kann man Dich ggf. beraten."
Mehr Vorurteile und Parteinahme für eine mörderisches Betreuungssystem geht wohl nicht. Die Gründe sind in der Regel in der Beschäftigung von freiberuflichen Mitarbeitern wie Betreuern, Verfahrenspflegern, Gutachtern innerhalb der Betreuungsindustrie begründet.

Hayns  27.03.2020, 18:32
@Novosibirsk

Geht Dein Kommentar, "Vorurteile und Parteinahme", in meine Richtung?

Meine Frage kann sachlicher und neutraler kaum sein.

Novosibirsk  27.03.2020, 20:55
@Hayns

Solche Fragen wurden im Mittelalter von Inquisitoren gestellt, um ein ins Visier genommenes Opfer geständig zu machen.

Hayns  27.03.2020, 21:24
@Novosibirsk

Wie bist Du denn drauf!?

Deine Frage ist inhaltlich doch die gleich wie meine!

Zitat Hayns: >> Warum hast Du einen gesetzlichen Betreuer? Die Gründe weißt du sicher - wenn Du sie nennst, kann man Dich ggf. beraten<<

Zitat Novosibirsk: Um diese Frage zu beantworten, musst Du uns zunächst erst einmal erzählen, wie Du ins Visier eines Betreuungsrichters gelangt bist.

Bin mal gespannt wie hilfreich Deine aufmunternde Antwort dem Fragesteller ist.

Novosibirsk  27.03.2020, 21:36
@Hayns

Der Unterschied zwischen unseren Standpunkten besteht darin, dass Du dem FS die Schuld dafür zuweist, dass er Betreuungsopfer geworden ist, während ich ihm Möglichkeiten aufzeige, aus dieser Opferrolle auszubrechen,.

Hayns  28.03.2020, 00:32
@Novosibirsk

Du scheinst eine fehlgeleitete, gestörte Auffassungsgabe zu haben, mit keiner Silbe schreibe ich dem FS irgendetwas zu.

Ich hatte sachlich und neutral zwei Fragen gestellt und gebeten etwas zu den Umständen zu schreiben, damit man helfen kann.

DrWoggle  28.03.2020, 05:54
@Novosibirsk

was für ein Unfug. Offensichtlioch 0 Ahnung von der Materie. 0,0
Haß und FRust ist keien Qualifikation zur Beantwortung von ernsten Fragen, wirklich nicht

ZweiTassenKaffe  28.03.2020, 06:16
@Novosibirsk

Woher weißt du denn, dass der FS ein Betreuungsopfer ist? Es kann auch sein, dass die Betreuung völlig berechtigt ist. Ohne jemanden zu kennen sofort irgendetwas behaupten, weil man nach dem Bauchgefühl geht.

Ich würde mal sagen, dass du dir das abgewöhnen solltest.

Novosibirsk  28.03.2020, 14:03
@ZweiTassenKaffe

Es geht hier um die Interessen von Millionen von Betreuungsopfern, die die die leidvolle Erfahrung machen mussten, dass es sich bei der Berufsbetreuung um eine Mogelpackung handelt, bei der Berufsbetreuer alle Rechte besitzen und Betreute hinnehmen müssen, dass die wenigen Rechte, die ihnen noch verblieben sind, auch noch auf Berufsbetreuer übertragen werden.

Diese Situation führte zur Entrechtung von Betreuten und zieht insbesondere viele Glücksritter in die Betreungsbranche, die sich dort eine goldene Nase verdienen wollen.

Da zudem die Einstellung als Berufsbetreuer ohne jegliche berufliche Aus- und Vorbildung möglich ist und diese zudem ohne die bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen üblichen Kontrollen lediglich durch eine einzelne Person - hier ein Betreuungsrichter - vorgenommen wird, sind die Grundsätze des öffentlichen Dienstes gegen korrumptiertes Verhalten ausser Kraft gesetzt worden, so dass es geradezu zwangsläufig zu zahlreichen Rechtsverletzungen von Betreuungsopfern kommen musste und der Fachanwalt in Sachen Betreuungsbetrug, Prof. Dr. Thieler, das Resümee zog, dass Berufsbetreuer die Lizenz zum Abzocken haben.

Hayns  28.03.2020, 14:15
@Novosibirsk

@ Novosibirsk,

Zitat Novosibirsk: "...von Millionen von Betreuungsopfern,..."

Wenn Du in Google den Begriff "Betreuungsopfer" eingibst, so erhältst Du, Stand heute >> Ungefähr 490 Ergebnisse (0,32 Sekunden) <<

Das ist ein Wert der bei Google äußerst gering ist - vor allem vor dem Hintergund, wenn es sich wie Du schreibst, um Millionen von Betreuungsopfern handeln würde.

Du hast aber sicher eine plausible Erklärung dafür...^^ bitte keine Verschwörungstheorie.

Novosibirsk  28.03.2020, 15:25
@Hayns

Die Erklärung ist ganz einfach. Die über den Tisch gezogenenen Betreuungsopfer sind zumeist von der Aussenwelt abgeschlossen und sind zudem derart traumatisiert bzw. sogar schon tot, dass sie keine Energie mehr haben, um sich im Internet mit Dir auszutauschen.

Aber wenn Dir die unter dem Begriff "Betreuungsopfer" zu findenden Beiträge unter Google zu wenig sind, dann verwende doch einfach einen anderes Stichwort.

Hier empfehle ich die Stichworte "Betreuungsbetrug", "zwangsbetreuung", "patverfue" und "kriminelle Betreuer".

Wenn Du dann immer noch unzufrieden mit der medialen Ausbeute des Betreuungselendes sein solltest, kontaktiere unter der Website "www.zwangspsychiatrie.de" die Selbsthilfegruppen gegen Betreuungsmissbrauch.

Ich bin mir sicher, dass Dir diese bei Deinem Wahrnehmungsproblemen helfen können.

Novosibirsk  28.03.2020, 15:31
@DrWoggle

Es ist auch für Dich nicht zu spät dazuzulernen und Dich fortzubilden. Du musst es nur Wollen

Hayns  28.03.2020, 18:17
@Novosibirsk

Mir war schon klar, dass ich mit meiner Antwort eine spezielle Art Nerd gefüttert habe, aber heute werde ich Dir kein Futter mehr geben.

Wenn Du Dich dennoch weiter an mir reiben möchtest - nur zu.

Novosibirsk  28.03.2020, 18:26
@Hayns

Es geht nicht um persönliche Befindlichkeiten, sondern lediglich darum, dass Deine Beschönigungen von offensichtlichen Verbrechen von mir nicht widerspruchslos hingenommen werden.

Hayns  28.03.2020, 20:35
@Novosibirsk

Was Du da fortwährend für einen Unsinn schreibst ist völlig haltlos.

Zitiere doch die Passage, wo ich offensichtliche Verbrechen beschönige.

Da Du das nicht kannst, schweig bitte still.

Hayns  29.03.2020, 18:02
@Novosibirsk

Du kannst also Deine haltlosen bisweilen beleidigenden Vorwürfe gegen mich nicht mittels Zitat meiner Beiträge hier darlegen!

Stattdessen postest Du lediglich weiteren Unsinn. Dass der Link zur "Zwangspsychiatrie" oben an erster Stelle liegt, ist wohl kein Zufall.

Denn jemand der in jedem Helfenden einen Ausbeuter sieht, leidet wohl an einer zwanghaften Psychose.

Nicht, dass ich Dir das unterstellen möchte, doch in Deinen Auftritten in diversen Threads postulierst Du ständig, dass Betreuer per se kriminell seien.

Novosibirsk  30.03.2020, 11:01
@Hayns

Zitat: " Stattdessen postest Du lediglich weiteren Unsinn. Dass der Link zur "Zwangspsychiatrie" oben an erster Stelle liegt, ist wohl kein Zufall."

Mit diesem Tweet hast Du Dich erneut geoutet als jemand, der andere mit aus der Luft gegriffenen Verdächtigungen zu stigmatisieren versucht. Damit befindest Du Dich in guter Gesellschaft.

Genau dieses Vorgehen ist Grundlage des Geschäftsmodells vieler von Dir so wertgeschätzten gesetzlichen Berufsbetreuer.

Hayns  30.03.2020, 11:43
@Novosibirsk

@Novosibirsk

Du kannst also Deine haltlosen bisweilen beleidigenden Vorwürfe gegen mich nicht mittels Zitat aus meinen Beiträgen hier darlegen!

Und zu Deinem erneuten Unsinn, dass ich ´Geschäftsmodelle gesetzlicher Berufsbetreuer wertschätze´, gibt es ebenfalls an keiner Stelle etwas, was Du von mir zitieren kannst.

Ich habe stets neutrale Fragen gestellt - nicht mehr und nicht weniger.

Mit jedem weiteren haltlosen Vorwurf disqualifizierst Du Dich erneut als eine spezielle Art Nerd. Ab sofort gilt für mich: Trolle nicht füttern.

sonni19595  27.05.2020, 18:13

Wie Recht Sie haben. Man merkt, dass Sie Erfahrung haben.