Kann man einen gesetzlichen betreuer wieder abbrechen?

15 Antworten

Guten Morgen, das ist schon ewig her dein Beitrag aber es hätte mich interessiert wie es mit dir weiterging. Ich habe nämlich das gleiche Problem, bin einfach nur alkoholkrank und habe durch die Willkür von Gerichten und Gutachtern eine Zwangsbetreuung auferlegt bekommen. Gruß, Annette

Etwas was vom Gericht verordnet wurde, lässt sich schwer aufheben.

Du müsstest stichhaltig darlegen können, warum die Betreuung nun nicht mehr nötig ist.

Bündle die Fakten mit Belegen die dies bestätigen und stelle den Antrag auf dem zuständigen Amt für eine neu Beurteilung deines Falles.

Je objektiver, sachlicher und stichhaltiger dein Antrag ist, desto mehr Chancen hast du, dass er angenommen wird. Also sei freundlich und klar mit belegbaren, als überprüfbaren Argumenten, die für dich sprechen.

Denn mit, ich brauche das nun nicht mehr wirst du gegen Wände rennen, da dies ja jeder sagen kann und sie darum von ihrem einst getroffenen Entscheid nicht zurück treten werden und du dies gar noch untermauern würdest, wenn du trotzig daher kommst.

Darum einsichtig, freundlich, klar, kühl, sachlich.........eventuell auf Probe beantragen, um ihnen zu beweisen, dass du nun dein Leben ohne Betreuer bewältigen kannst.

Viel Glück.

FritzMaisel  28.03.2020, 14:26

Eigentlich muss ja eher die fortführung einer betreuung begründet werden...

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Prinzessle  29.03.2020, 09:28
@FritzMaisel

Der Fragesteller möchte eine vorzeitige Beendung der Betreuung, also muss er dies belegen warum diese aufgelöst werden kann, da diese ihm vom Gericht angeordnet wurde und nicht freiwillig passierte.

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FritzMaisel  29.03.2020, 12:30
@Prinzessle

Eine Betreuung greift immer in Grundrechte ein. Der Fragesteller muss niemals begründen, warum er diesen Eingriff nicht mehr dulden will. Das gilt selbst dann, wenn der Betreuer an sich niemals im zuge der Betreuung in Grundrechte eingreifen würde

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Novosibirsk  30.03.2020, 12:16
@FritzMaisel

Der Betreuungsrichter - der sich selbst nicht ohne Grund als " das Betreuungsgericht" bezeichnet - sitzt nun Mal am längeren Hebel. In dieser privilegierten Position kann der Richter sich über alle Argumente des FS hinwegsetzen.

Er muss hierzu nur immer ständig sein "Argument" wiederholen, dass der FS nicht in der Lage sei, seine eigenen Angelegenheiten zu regeln. Dies ist aus Sicht des Richters dann die "Begründung" für die Beibehaltung der gesetzlichen Betreuung.

Denn auch bei der Beurteilung der Frage, was noch als "überzeugende Begründung" zu gelten hat, besitzt ein Richter die Deutungshohei und kann nach Gutsherrenart entscheiden. Dies ergibt sich aus der "Unabhängigkeit" des Richteramtes.

Die einzige Möglichkeit gegen derartige Willkürentscheidungen vorzugehen, besteht in der Anrufung der nächsthöheren Gerichte - hier Landgericht, Oberlandesgericht, Bundesgerichtshof, EuGH.

Aber dies wird sich der vom Betreuer mittellos gehaltene FS finanziell nicht leisten können.

Das Dilemma der gesetzlichen Betreuung besteht letztlich darin, dass der Betreuungsrichter einmal als jene Person auftritt, gegen deren übergriffiges Verhalten der FS vorgehen möchte, aber gleichzeitig auch die Aufgaben eines "unabhängigen" Richters übernimmt, der diese - eigenen - Übergriffe zu beurteilen und gegebenenfalls zu korrigieren hat.

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Novosibirsk  30.03.2020, 22:30
@FritzMaisel

Ess geht um Deine Aussage, dass eigentlich die Fortführung einer Betreuung begründet werden muss-
Um hierzu Stellung zu nehmen, muss ich die FSin nicht kennen. .

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FritzMaisel  31.03.2020, 00:56
@Novosibirsk

Nein, müssen sie nicht. Aber sie sagen, daß der Betreute, oder möglicherweise DIE Betreute so knapp bei kasse gehalten wird, daß sie sich den Gang zu höheren Instanzen nicht leisten können wird. Woher wollen sie das in diesem Fall wissen?

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Novosibirsk  31.03.2020, 10:59
@FritzMaisel

Weil der Gang durch die Instanzen nur sehr reichen Menschen ermöglicht wird. Selbst ein Herr Mollath konnte sich trotz seines Millionenvermögens keinen Anwalt leisten, weil er durch die gesetzliche Betreuung nicht nur entmündigt sondern auch entrechtet und enteignet wurde.

MERKE: Wenn man unter gesetzlicher Betreuung steht, verliert man seine Grundrechte, diese stehen nur noch auf dem Papier.

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Defuzuis  06.12.2020, 18:28
@Novosibirsk

Stimmt nicht 100% ig. Mit Beratungsschein ginge schon was. Aber weder Betreuer noch Richter sollten Dein Feind sein. Die sollen ja helfen und nicht bestrafen. Ein kurzer Einzeiler ans Gericht und die Stellungnahme des Betreuers und dann die Entscheidung abwarten.

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Hallo ich hatte gestern meinen Termin beim Amtsgericht meine Betreuung war auch für 7 Jahre festgelegt 6 davon waren dieses Jahr Rum so das Gespräch mit dem richter hat noch nicht mal 10 min gedauert Gegen deinen Willen kannst du nicht betreut werden

Solange du einsichtig und vor allem deinen willen bilden kannst

Das Urteil von meinem Richter kommt nächste Woche und dann bin ich aus dem betreuungs scheiss raus hoffe konnte dir ein wenig helfen

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Bist du mit dem Betreuer unzufrieden?

Es gibt nämlich durchaus die Möglichkeit, seine Unzufriedenheit dem Gericht vorzutragen und einen Betreuerwechsel zu beantragen.

Ich habe mal beim Betreuungsgericht gearbeitet, für einen Betreuerwechsel solltest du einen Brief ans Gericht schreiben, in dem du ausführlich begründest, warum du einen anderen Betreuer möchtest. Gründe dafür können sein: Dein Betreuer nimmt sich keine Zeit für dich, er behandelt dich ungerecht oder vielleicht gab es auch Unstimmigkeiten. Der Rechtspfleger wird dann darüber entscheiden und eine Stellungnahme vom Betreuer anfordern.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung