Betreuungsrecht – die neusten Beiträge

Was wurdet ihr tun im Pflegefall der Eltern

Mein Papa hat seit 1 Jahr oder sogar Länger Pflegestufe2 ,Mit Parkinson und Demenz! Oft ist es so das er Friedlich ist wen fremde da sind ist keiner da dan wird er auch mal schnell aggressiv! Und wenn er merkt damit kommt er nicht weit dann Fällt er hin!
Das ganze geht seit 2 Jahren da er noch selbst entscheiden kann können wir damit meine ich meinen Bruder der Leider noch im Haus wohnt er wollte es noch so inzwischen hat er so was Ähnliche wie Burnout Ich sehe es zumindest so! Und natürlich mich Ich wohne 70 km Entfernt und arbeite aus Gesundheitlichen gründen nur Geringfügig! Ich hab als Pflegekraft mal gearbeitet was ich wegen der Gesundheit (Rücken Kaputt) nicht mehr machen darf!
bisher hat sie meine Mutter um Papa sich gekümmert aber auch sie ist inzwischen ein Pflegefall sagen Arzte und Pfleger die die beiden Kenn.
Wir haben auch schon eine Pflegestufenantrag für Mama Gestellt sie wurde auch wegen des Anratens eines der Behandelten Ärzte auf stufe 2 anerkannt. was sie nach der Besichtigung des Pflegebegutachters wider aberkannt bekommen hatte!

Die Aberkennung war Ende November und Am 17.12 Also gestern ist sie die Treppe Runtergefallen!
Sie hatte eine Platzwunde die aufgrund der Blutverdünner nicht aufhörte zu Blutten!
Zudem hat sie 2 Rippen gebrochen das Schlüsselbein Links gebrochen und viele weitere Alte Verletzungen!
Was Wurdet ihr tun!??????

Meiner Meinung nach sollte mein Bruder Schnellstens ausziehen, und wir besorgen eine Gesetzlichen Betreuer! Und eine Pflegekraft zuhause. Die sogenannte 24St. Betreuung.

Da sie in einem Eigenhaus wohnen!

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Kann eine gesetzliche Betreuung das Bestellen im Internet gänzlich verbieten (siehe Text)?

Habe mir für nur 89 EUR ein Metallbett bestellt, da meines 10 Jahre alt war und leider defekt. Das Bett wird per DPD geliefert und daher ist ein Annahme verweigern online nicht möglich. Zumindest wüsste ich nicht wie. Eigentlich bin ich nicht verpflichtet, es mit meiner gesetzlichen Betreuung abzuklären, wenn ich was bestelle. Sie lässt mir da schon mehr Freiheiten als meine ehemalige gesetzliche Betreuung. Und ein Bett ist ja keine sinnlose Investition. Nun ist das Budget aber ein wenig knapp und das Ersparte fast weg. Allerdings kommt ja die Grundsicherung in den nächsten Tagen wieder neu aufs Konto. Ich bekomme extra Geld zum Leben. Da mein Toilettensitz auch defekt war, schon seit 1 Jahr, musste ich ihn auch heute endlich mal austauschen. Das heißt, ich habe auch mehrere Ausgaben momentan. Den Toilettensitz kann ich selber allerdings bezahlen, aber das Bett nicht. Leider habe ich erst hinterher meine Betreuung in Kenntnis gesetzt. Hoffe, sie kann das mit dem Geld irgendwie bezahlen. Meint ihr, die kann mir das Bestellen gänzlich verbieten? Normalerweise ist sie nämlich auf meiner Seite, habe ich das Gefühl zumindest und es wurde echt kein Müll bestellt. Sie hat allerdings ein Einwilligungsvorbehalt, das heißt sie kann die Sachen wieder zurückschicken oder irgendwas veranlassen. Aber kann sie mir das Bestellen auch gänzlich verbieten, davor habe ich nämlich echt Angst? Ich brauche die Sachen wirklich!!!

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Darf eine Grundsicherungsempfängerin Erbe ausschlagen?

Kind B und C sowie Mutter kaufen gemeinsam ein Haus.

Kind A will nicht mitmachen - will ungebunden sein auch aus beruflichen Gründen.

Kind A wird Pflegestufe 5 (=Wachkomma) und wird fortan in dem Haus gemeinsam von Kind A und B ohne Pflegedienst aufopfernd gepflegt.

Mutter stirbt.

Im Testament hat sie Kind B und C zu gleichen Teilen als Erbe eingesetzt. Ferner hat sie ausführlich im Testament noch erklärt, warum Kind A nichts erben soll. In der Begründung steht, das Kind B und C sonst das Haus verkaufen müssten und damit eine Pflege wie bisher für Kind A nicht mehr erbracht werden könnte.

Das heißt: Kind A würde durch Einforderung des Pflichtteiles sich selbst schaden.

Gesetzliche Betreuerin fordert Auszahlung des Pflichtteiles.

Ergänzung: Dieses Haus ist weitgehend barrierefrei

Folgende Maßnahmen wurden getätigt.

  • Kind A bekommt größtes und schönstes Zimmer da so Umgang mit Patientenlifter und andere Pflegemaßnahmen leichter sind und sie mit dem großen Panoramafenster einen Blick in die freie Natur hat.
  • Alle Pflege Hilfsmittel die man nur denken kann sind vorhanden inkl. Deckenlift im Badezimmer.
  • Schon vor dem Erbfall haben Kind B und C Klimaanlage und Notstromversorgung angeschafft.
  • Pflegeaufwand ist - laut Pflegebericht - größer als die Anzahl der Wochenstunden also größer 168 Stunden/ Woche Grund ist, dass eine 24 Stundenpflege für erforderlich erachtet wurde + einige Tätigkeiten die man nur zu zweit ausführen kann.
  • Tag- und Nachtwache sind sichergestellt
  • täglich zweimalige Mobilisierung in den Rollstuhl
  • regelmäßige Ausflüge z.B. auch zur Bundesgartenschau mindestens einmal die Woche außer im Winter aber auch da gibt es Spaziergänge nur deutlich kürzer

Kein noch so gutes Pflegeheim könnte diesen Betreuungsaufwand leisten.

Muss meine Schwester den Pflichtteil einfordern, damit das Amt für Grundsicherung diesen verwerten kann?

HILFSWEISE FRAGE:

Könnte Pflichtteil auch mit Wohnrecht ausgeglichen werden.

Da sie bereits vor dem Erbfall hier wohnte, handelt es sich doch nach dem Erbfall als selbst genutztes Wohneigentum. Damit dürfte es doch keiner Verwertung unterliegen.

Im Moment zahlt sie Miete die vom Sozialamt bestritten wird.

Da sie auf das Pflichtteil beschränkt ist, würde es im Erbfall letztlich auf einen halben Mieterlass hinauslaufen - oder sehe ich das falsch?

Finanzen, Geld, Erbrecht, Erbe, Erbschaft, Betreuung, Betreuungsrecht, Grundsicherung, Sozialamt, Bürgergeld

Könnte ein Familienmitglied mein gesetzlicher Betreuer sein, ohne dass ich davon was weiß?

Zum Kontext:

Ich bin über 25 Jahre alt, hatte in meiner Kindheit eine starke Entwicklungsverzögerung, musste eine Förderschule für geistig behinderte besuchen, habe in einer WfbM gearbeitet, habe mein Quali nachgeholt, fange bald eine Ausbildung an und lebe im Elternhaus, weil ich mir vom Lohn keine Wohnung leisten kann und ich nicht in einem Wohnheim oder betreuten Wohnen leben möchte.

Mein Hausarzt hat ein Attest augestellt, dass ich wegen meiner Behinderung dauerhaft auf Betreuung angewiesen wäre. Ich war nicht dabei, als der Attest ausgestellt wurde.

Mein Bruder verwaltet mein Bankkonto und macht meinen Papierkram, weil er mir das nicht zutraut. Allerdings würde ich gerne selber Überblick über meinen Finanzen haben und selber meinen Papierkram erledigen, da ich selbstständig ohne Betreuung leben möchte.

Könnte es möglich sein, dass mein Bruder mit diesem Attest zum Betreuungsgericht gegangen und ohne mein Wissen mein gesetzlicher Betreuer geworden ist?

Ich musste bisher nicht zum Betreuungsgericht und bisher hat niemand die Betreuung kontrolliert, falls mein Bruder mein gesetzlicher Betreuer ist.

Ich möchte keinen gesetzlichen Betreuer, da ich selber auf eigenen Beinen stehen möchte und ich der Meinung bin, dass eine gesetzliche Betreeung mein Leben sehr stark einschränkt.

Mache mir auch Sorgen, dass ich offiziell beim Betreuungsgericht als geschäftsunfähig gelte :/

Leider macht er das ganze nach seinem eigenen Kopf und spricht das ganze nicht mit mir ab. Wenn ich ihn auf dieses Thema oder auf ähnliche Themen anspreche, lässt er nicht mit sich reden und wird schnell laut...

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Was würdet ihr an meiner Stelle unternehmen/machen/tun und findet ihr das Verhalten von ihr, Betreuung, korrekt?

Hallo Leute, es ist nervlich. Habe nicht mehr viel Geld zum Leben, weil meine Betreuung alles spart. Ich dachte immer mit Grundsicherung hätte man zum Leben so 500 EUR, aber ich habe nur 300 EUR, also sehe nur die 300 EUR, aber streng genommen kriege ich das Geld immer für 8 Tage eingeteilt, d.h. ich habe für 8 Tage immer 75 EUR zur Verfügung, mehr kriege ich nicht, egal ob ich zum Friseur muss, zur Fußpflege muss oder eine Handy-Aufladekarte brauche oder das Fahrrad zur Reparatur muss. 

Anfang hieß es, sie bezahle die paar Sachen wie die Kleidung die ich bestellt habe oder den Rollator (den ich ja eigentlich benötige), doch inzwischen will sie auch das nicht mehr bezahlen. Rollator ist schon seit einiger Zeit in Benutzung und kann nicht mehr zurück geschickt werden, d.h. für mich, dass wahrscheinlich der Gerichtsvollzieher irgendwann vor der Tür steht. 😭😭😭😔😔 Ich habe so Angst, auch wenn ich eigentlich keine Wertgegenstände habe. Der nimmt bestimmt mein Fahrrad weg und dann habe ich halt Pech gehabt.

Aber ich kann es von den 300 EUR einfach nicht bezahlen, so leid es mir tut. Was hättet ihr gemacht, wenn ihr in meiner Situation wärt?

Ich bin dabei den Laptop zurückzuschicken und Sachen die man zurückschicken kann und noch unbezahlt sind. Hätte zwar für den Laptop eine längere Zahlungsfrist, aber es geht einfach nicht mehr. 

Ich weiß nicht, wann ich das nächste Mal zum Friseur kann und habe gerade gar kein Geld für meine Fußpflege. Es ist einfach nervlich. Es interessiert sie auch einen Dreck, wie es mir geht. Meine ehemalige Betreuung hat wenigstens manchmal mich verstanden bzw. versucht zu helfen. 

Ich will ja auch nicht mehr bestellen, aber die paar Sachen könnte sie von meinen ersparten Geld bezahlen. Die vorherige Betreuung hat für mich 1000 EUR gespart. 

Was hättet ihr jetzt gemacht? Ich kann auch nicht die Schulden begleichen. Es geht einfach nicht mit 75 EUR pro 8 Tage.

Das ist nicht schön 45%
Ja, finde es korrekt 36%
Naja 18%
Leben, Verhalten, Angst, Menschen, Rechte, Gesetz, Gericht, Behinderung, Betreuung, Betreuungsrecht, Erwachsene, Gerichtsvollzieher, Gesellschaft, Desinteresse

Darf mein Betreuer mich anschreien, beleidigen, usw...?

Hallo!

Ich lebe seit 2 Jahren in meinem jetzigen Heim. Ich bin jetzt 16.

Mein Teamleiter ist sehr schwer inzwischen für mich und meine Mitbewohner zu ertragen. Er schreit uns an, er beleidigt uns, demütigt uns und macht sich über uns lustig.

Ich habe einige Beispiele :

○ er sagte zu mir und zwei weiteren Mitbewohnern : ,,ihr Arschlöcher" ohne dass wir ihn irgendwie Provoziert haben. (Darf er das auch wenn wir mal frech werden?)

○er nahm mir und jemand anderem die Sexspielzeuge weg und machte sich darüber lustig

○ich war an irgendeinem Tag sehr traurig, weil ich an meinen Verstorbenen Vater denken musste und ich verkroch mich 2 Stunden im Wald (Wir waren da auf einem Heimfest) bald kam ich wieder und er fragte was los sei und ich sagte es ihm darauf hin sagte er nur : ,,Ach wenn es nur das ist." Und fing an zu lachen und zu gehen.

○ein Betreuer bekam mit wie ich sagte : ,,Ja ich hab meinem Freund einen geblasen." (Ich wurde da provoziert) und er erzählte es in der Teamsitzung. Ich kam von der Schule wollte meinem Teamleiter ganz normal Hallo sagen und er fing an diesen Satz zu rezitieren und machte sich ein Scherz daraus. Vor einigen meiner Mitbewohner.

○es kam schon mehrmals vor dass er einige von uns Anschrie oder fiese Sprüche machte. Darüber haben sich schon einige bei mir Beschwert.

○er droht sehr schnell mit einem Sofortigen Rausschmiss wenn man z.B. mal einen Termin verpasst oder sein Amt vergisst

Ich weiß dass er ein guter Mensch ist, aber diese ganzen Verhaltensweisen werden bei ihm immer schlimmer und ich fühle mich echt unwohl inzwischen und möchte dem ein Ende setzen. Ich habe natürlich selber schon mehrmals das Gespräch mit ihm gesucht, aber das wurde für mich zum starken Nachteil und ich bekam mehr von dem ganzen Mist ab. Deswegen hab ich auch nicht mehr den Mut dazu mit ihm nochmal in Ruhe zu reden. Ich will meinen Mitbewohnern und mir ein gewaltfreies "Zuhause" geben in dem wir mal waren.

Es muss doch irgendeinen Weg geben sich gegen ihn zu wehren. Kann mir bitte jemand sagen was ich tun kann und eventuell wo ich dafür hilfe suchen kann? (Was davon darf er?)

Danke fürs lesen.

Rechte, Heim, Beschwerde, Betreuer, Betreuung, Betreuungsrecht, Kinderrechte

Unzurechnungsfähig freiwillig Entmündigen lassen Psyche, schulden?

Ja, ich habe eine etwas bizarre Frage. Ich bin auf Grund meiner Spielsucht in einer Tagesklinik gewesen. Da hat sich aber noch mehr an Psychischen Krankheitsbildern gezeigt. So, ich hoffe ich kann das halbwegs Sinnvoll erklären.

Bin übrigens ü 20

Neue offizielle Diagnosen sind:

  • ADHS Mittel stark bis Stark.
  • Sozalphobie
  • Zwänge
  • Soziale Verhaltensstörung.
  • Depressionen.

Ich habe keine Arbeit, und komme auch nicht so ohne weiteres in denn Arbeitsmarkt.

Habe aber, eben weil ich was ändern will, mit einer Institution die ich über die Tagesklinik kennen gelernt habe, wohl Chancen, zumindest über die Nächsten Jahre, auf einen für "Psychisch" beeinträchtigte Menschen zugeschnittenen Arbeitsbereich zu kommen. Also, Arbeitgeber, die Speziellen Menschen, eben eine Chance geben, nicht das Gefühl zu haben, nutzlos zu sein.

Zeitgleich, ist der Plan, was in Kooperation mit der Klinik, geschehen wird, einen Betreuer an die Hand zu bekommen, der helfen soll, das Tägliche Leben auf die Reihe zu bekommen. Sprich

  • Behörden Zeugs
  • Betreutes wohnen
  • Überblicke von Rechnungen
  • Geld Management
  • Einkauf Management
  • Miete Zahlungen,
  • Halt alles was mit Geld zu tun hat.
  • Soziale Eingliederung
  • Also Raus gehen, unter leute

Auf Grund meiner Lage, und Erkrankung, habe ich natürlich Finanziell alles andere als vernünftig, Rational und nachvollziehbar gehandelt.

Was einen Recht Großen Schuldenberg, und ua. auch Pfändungen mit sich gebracht hat. Weil ich von all dem die Schnauze voll habe, und ein verhältnismäßig Normal Leben führen will, so wie es mir mal möglich wäre, ist die Frage, Wäre eine Entmündigung, auf Freiwilliger Basis, für einen bestimmten Zeitraum X möglich ?

Und eine frage nebenbei, weniger Wichtig, aber interessant zu wissen. Besteht überhaupt eine Geschäftsunfähigkeit ? Sprich, wie Groß ist überhaupt die Wahrscheinlichkeit, das ehemals geschlossene Geschäfte, die zu Schulden geführt haben, nachträglich als Nichtig erklärt werden könnten ?

Wichtig wäre evtl. zu erwähnen, das ich schon als Kind, wegen ua. diesen und Ähnlichen Psychischen Erkrankungen ua. auf Stationärer und weiter Jahrelanger nach Behandlung war. Bzw. Unterstützend Hilfe bekomme habe.

Also, meine Krankenakte ist nicht vom Himmel gefallen, um mich wo raus zu Reden.

Ich war auch noch mit ü19 ein Ausnahmefall beim Jugendamt. Und habe eine Betreuung an die Hand bekommen.

Gesundheit, Finanzen, Recht, Krankheit, Psychologie, ADHS, Betreuungsrecht, Gesundheit und Medizin, Psyche, Vormundschaft

Kann mir jemand die Vorgehensweise bei Geschäftsunfähigkeit erläutern?

Die demente Schwiegermutter soll für geschäftsunfähig erklärt werden.

Es handelt sich um eine fortgeschrittene Demenz.

Der Schwiegervater rückt nicht so recht mit Informationen heraus, was er zu tun gedenkt und wir möchten einfach in verständlichen Worten das Procedere erklärt haben.

Der Schwiegervater ist laut einfacher Vorsorgevollmacht ihr Vertreter, kann sie aufgrund des hohen Alters und der Demenz nicht mehr im Haus pflegen und das Haus ist unter anderem Beide in der derzeitigen Situation auch zu groß und nicht unbedingt behindertengerecht ausgestattet.

Der Hausarzt hat ihm wohl eine Bescheinigung ausgehändigt, womit die Geschäftsunfähigkeit attestiert wird.

Wird durch die vorliegende Vollmacht der Schwiegervater auch automatisch ihr gesetzlicher Vormund bzw. Betreuer (er ist geistig völlig fit), der dann die Immobilie verkaufen kann, um die entstehendem Pflege - und Unterkunftskosten aufzuwenden oder wird dann ein vom Gericht bestellter Betreuer eingesetzt?

Hinzufügen möchte ich noch, dass das Haus der Schwiegermutter alleine gehört, er ist nicht im Grundbuch eingetragen.

Aber es gibt in der NAchbarschaft einige Interessenten, die der Schwiegervater einfach zu blauäugig sieht und die den Preis der Immobilie schon in Gesprächen mit ihm heruntergedrückt haben. Wir wissen aufgrund der Grundstückspreise etc. , dass das Haus eine wesentlich höheren Wert hat, als man dem Schwiegervater eingeredet hat.

Jetzt bitte keine Antworten, die in Richtung Erbe abzielen, wir haben unser Auskommen, es geht uns gut, wir wollen einfach wissen, wie der Vorgang abläuft, was das Gericht veranlasst und am Ende wollen wir, dass die Schwiegereltern gut aufgehoben und versorgt sind.

Denn der Erös der Immobilie sollte bis zum Lebensende von Beiden für ein sorgenfreies Leben reichen und dazu wird jeder Cent gebraucht.

Recht, Betreuungsrecht, Geschäftsfähigkeit

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