Unzurechnungsfähig freiwillig Entmündigen lassen Psyche, schulden?
Ja, ich habe eine etwas bizarre Frage. Ich bin auf Grund meiner Spielsucht in einer Tagesklinik gewesen. Da hat sich aber noch mehr an Psychischen Krankheitsbildern gezeigt. So, ich hoffe ich kann das halbwegs Sinnvoll erklären.
Bin übrigens ü 20
Neue offizielle Diagnosen sind:
- ADHS Mittel stark bis Stark.
- Sozalphobie
- Zwänge
- Soziale Verhaltensstörung.
- Depressionen.
Ich habe keine Arbeit, und komme auch nicht so ohne weiteres in denn Arbeitsmarkt.
Habe aber, eben weil ich was ändern will, mit einer Institution die ich über die Tagesklinik kennen gelernt habe, wohl Chancen, zumindest über die Nächsten Jahre, auf einen für "Psychisch" beeinträchtigte Menschen zugeschnittenen Arbeitsbereich zu kommen. Also, Arbeitgeber, die Speziellen Menschen, eben eine Chance geben, nicht das Gefühl zu haben, nutzlos zu sein.
Zeitgleich, ist der Plan, was in Kooperation mit der Klinik, geschehen wird, einen Betreuer an die Hand zu bekommen, der helfen soll, das Tägliche Leben auf die Reihe zu bekommen. Sprich
- Behörden Zeugs
- Betreutes wohnen
- Überblicke von Rechnungen
- Geld Management
- Einkauf Management
- Miete Zahlungen,
- Halt alles was mit Geld zu tun hat.
- Soziale Eingliederung
- Also Raus gehen, unter leute
Auf Grund meiner Lage, und Erkrankung, habe ich natürlich Finanziell alles andere als vernünftig, Rational und nachvollziehbar gehandelt.
Was einen Recht Großen Schuldenberg, und ua. auch Pfändungen mit sich gebracht hat. Weil ich von all dem die Schnauze voll habe, und ein verhältnismäßig Normal Leben führen will, so wie es mir mal möglich wäre, ist die Frage, Wäre eine Entmündigung, auf Freiwilliger Basis, für einen bestimmten Zeitraum X möglich ?
Und eine frage nebenbei, weniger Wichtig, aber interessant zu wissen. Besteht überhaupt eine Geschäftsunfähigkeit ? Sprich, wie Groß ist überhaupt die Wahrscheinlichkeit, das ehemals geschlossene Geschäfte, die zu Schulden geführt haben, nachträglich als Nichtig erklärt werden könnten ?
Wichtig wäre evtl. zu erwähnen, das ich schon als Kind, wegen ua. diesen und Ähnlichen Psychischen Erkrankungen ua. auf Stationärer und weiter Jahrelanger nach Behandlung war. Bzw. Unterstützend Hilfe bekomme habe.
Also, meine Krankenakte ist nicht vom Himmel gefallen, um mich wo raus zu Reden.
Ich war auch noch mit ü19 ein Ausnahmefall beim Jugendamt. Und habe eine Betreuung an die Hand bekommen.
4 Antworten
Die gerichtliche Betreuung kann Deine finanziellen Angelegenheiten übernehmen. Ehemals geschlossene Geschäfte können kaum rückgängig gemacht werden. Gerade wenn Du die Spielsucht ansprichst, wird es kaum möglich sein, die Geschäfte (=Automaten bespielt o.ä.) nachträglich zu erfassen.
Sofern Dir Deine mutmaßliche Geschäftsunfähigkeit nicht sichtbar anzumerken gewesen ist, trifft den Verkäufer auch gar keine Schuld. Woher hätte er es denn wissen können?
Die Vergangenheit wirst Du nur mit einem Insolvenzverfahren bereinigen können. Da Du offenbar nichts hast und auch nichts verdienst, würde Dich das finanziell nicht belasten.
Eine Entmündigung gibt es nicht mehr. Eine Geschäftsznfähigkeit sehe ich als unwahrscheinlich an.
Wenn du einen Betreuer hast, dann kann ein Zustimmungsvorbehalt eingerichtet werden, damit bist du dann für die Zukunft nicht mehr geschäftsfähig. Sehr wohl aber strafmündig.
Anspnsten bleibt wohl nur der Gang in die Insolvenz um am Ende schuldenfrei da zu stehen.
Dein Betreuer wird vieles für Dich regeln, so dass Du Dich ganz auf Deine Erkrankung konzentrieren kannst mit dem Ziel einer Genesung bis hin zur Arbeitsfähigkeit.
Gute Besserung.
Die Geschäfte werden nicht für erklärt, denn sie konnten ja nicht davon ausgehen, dass du geschäftsunfähig bist .
Du wirst in die Insolvenz gehen müssen.