Gesetzliche Betreuung Vermögenssorge Definition?

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Ohne Einwilligungsvorbehalt heißt: Der Betreute darf selbst seine Finanzgeschäfte noch so regeln wie er es für richtig hält OHNE Einschränkungen seitens des Betreuers zu akzeptieren. Er darf eigenständig Konten eröffnen, Kredite beantragen usw. Es darf ihm auch vom Betreuer nicht verboten werden

(entsprechend ist eine Information über Betreuung nur notwendig wenn der Betreuer z.B. Konteneinsicht haben möchte).

muecke44  17.07.2020, 21:57

eigenständig ja, er benötigt aber die Genehmigung des Betreuers, so war es jedenfalls bei uns

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Der Betreute darf generell alles selbst erledigen, sofern er geschäftsfähig ist und es keinen Einwilligungsvorbehalt gibt. Der Betreuer wird ja schließlich bestellt, wenn der zu Betreuende seine Angelegenheiten nicht selbst besorgen kann. Gegen den freien Willen des Betreuten darf keine Betreuung eingerichtet werden.

Bei der Vermögensvorsorge muss jede Kontoneueröffnung von der Bank vom Mandatsträger genehmigt werden auch wird jeder Kredit genehmigungspflichtig