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Antwort
Der Antrag wird ja dann beim Betreuungsgericht gestellt. Wenn Sie dort klar und deutlich Ihre Argumente vorbringen, dass Sie das machen möchten, sollte es keine Probleme geben. Fallstricke würde ich nicht unbedingt sehen, Sie sorgen ja dann für Ihren Sohn. Bei der Auswahl des Betreuers ist das eine andere Sache, man weiß nicht, mit wem man es zu tun hat!