Kann mir jemand die Bedeutung vom Brief erklären?

3 Antworten

Strafrechtlich ist die Sache erledigt, zivilrechtlich kann noch was kommen. Du musst abwarten ob der Anzeigenerstatter motiviert ist gegen Vorkasse noch Schadensersatz einklagen zu wollen.

Du musst Strafrechtlich nichts befürchten, der Typ der dich angezeigt hat, kann über eine Zivilklage gegen dich vorgehen, was er wahrscheinlich nicht macht.
LG

Du wirst von der Staatsanwaltschaft (hier "Amtsanwältin") nicht angeklagt, weil zu geringfügig und kein öffentliches Interesse und die besseres zu tun haben.

Der Anzeigeerstatter kann dich aber trotzdem selber strafrechtlich verklagen - was aber mit Geld/Aufwand für ihn erst mal verbunden ist (sofern er nicht sicher ist zu gewinnen damit du dann eventuell die Kosten tragen musst).