Warum bekomme ich keine Akteneinsicht?
Ich wurde aufgefordert zu einer Sache Stellung zu nehmen, weil ich angeblich jemanden als Kinderschänder betitelt habe. Es soll sich um den Strafbestand der Verleumdung handeln. Dies soll auf einer FB Seite vom Fussballverband NR geschehen sein. Ich bekomme nun Post vom TÄTER OPFERAUSGLEICH zwecks einer aussergerichtlichen Einigung. Meine angebliche Verleumdung kann ich auf FB nicht mehr abrufen. Der Sachverhalt wurde entweder gelöscht oder ich wurde gesperrt. Ich habe die Polizei/Staatsanwaltschaft gebeten mir eine Akteneinsicht zu gewähren. Da ich dem Ganzen keine Bedeutung zuordnete habe ich keinen Ahnung was ich überhaupt geschrieben habe. Bin mir sicher dass ich nie jemanden als Kinderschänder bezeichnet habe. Da an dieser FB Unterhaltung auch viele andere teil genommen habe, habe ich mich nachdem dies ausuferte diese Seite verlasssen. Den Begriff Kinderschänder wurde von einigen anderen ins Spiel gebracht. So meine Erinnerungen. Nun erfahre ich von der Staatsanwaltschaft dass ich ohne rechtl. Beistand keinen Einblick in die Akten bekomme. Einen Anwalt kann ich mir nicht leisten. Ich liege 12 Euro über dem Schnitt um eine Prozesskostenhilfe zu bekommen. Ich kann mich doch nicht auf einen Deal einlassen, wo ich der Meinung bin nichts Unrechtes getan zu haben. Kann mir die Staatsanwaltschaft ernsthaft den Einblick verweigern? Ich bin davon ausgegangen in einem Rechtsstaat zu leben
6 Antworten
Gem. StPO muss man auch Dir Akteneinsicht gewähren. Allerdings kannst Du nicht bestimmen wann Du sie bekommst. Darüber entscheidet der Staatsanwalt wenn der Ermittlungsstand es zulässt.
Schau hier Nr 4
https://dejure.org/gesetze/StPO/475.html
aber womöglich ist jemand Schutzwürdig und man lässt dich deshalb nicht
Ich wurde aufgefordert zu einer Sache Stellung zu nehmen, weil ich angeblich jemanden als Kinderschänder betitelt habe.
Tja, das Internet ist eben kein rechtsfreier Raum. Man muss sich immer im Klaren darüber sein, dass auch dort Meinungsfreiheit endet, wo die Rechte Dritter verletzt werden.
Nun erfahre ich von der Staatsanwaltschaft dass ich ohne rechtl. Beistand keinen Einblick in die Akten bekomme.
Diese Aussage wäre zu pauschal. Auch ohne Rechtsanwalt kann ein Prozessbeteiligter Akteneinsicht erhalten, aber es ist höchst fraglich, ob dir die in diesem Fall nutzen würde. Das Recht auf Akteneinsicht ist nämlich bei Personen, die nicht Organ der Rechtspflege und somit schweigeverpflichtet sind, WIMRE auf solche Auskünfte eingeschränkt, die unmittelbar mit dem Delikt und den über den Beschuldigten selbst vorhandenen Informationen zusammenhängen. Der § 475 Abs. 4 StPO regelt das zwar explizit. Nur ist die Ermittlungsakte, die der RA einsehen kann, der Privatperson nur in denjenigen Teilen zugänglich zu machen, die nicht gegen das BDSG / die DSGVO sowie die Rechte Dritter verstoßen. Ich bezweifle, dass da in so einem Fall wie diesem noch viel übrig bliebe.
Einen Anwalt kann ich mir nicht leisten. Ich liege 12 Euro über dem Schnitt um eine Prozesskostenhilfe zu bekommen.
Dann wirst du entweder das Geld eben auftreiben müssen, oder du musst damit leben, dass dir ein Strafbefehl bzw. eine Anklage zugestellt wird.
Ich stelle grad fest dass du genau so wenig Ahnung hast wie ich.
https://www.lawblog.de/archives/2018/03/26/akteneinsicht-ohne-anwalt-wo-kommen-wir-denn-da-hin/
Das ist Unsinn seitens der Behörden.
Man braucht keinen Anwalt für Akteneinsicht.
..überwiegende schutzwürdige Interessen Dritter nicht entgegenstehen.
Bei Verleumdung in einem derart schweren Fall kann das als Begründung durchaus ausreichen. Eine derartige Behauptung kann das Leben eines Menschen nachhaltig beeinflussen und zerstören. Hier könnte der Schutz des Beschuldigten Vorrang haben.
Ohne Anwalt geht hier offensichtlich nichts.
Geh hin und höre dir an, was dein Opfer zu sagen hat. Dann kannst du dich immer noch entscheiden, ob du darauf bestehst, nichts getan zu haben, oder mannhaft zu deinem Fehler stehst und um Entschuldigung bittest.