Abgehört Staatsanwaltschaft?
Hallo,
Ich hätte folgende Frage und zwar wurden wir als Familie mit einem Smartphone an der Haustür aufgenommen, wir wussten nichts von der Aufnahme und das ganze wurde an den Vermieter weitergeschickt.
Eine Anzeige läuft und ist auch bei der Staatsanwaltschaft die bearbeiten den ganzen Fall schon.
Es ist eindeutig das dies das der Fall war weil die Person selbst in Lärmprotokollen aufgeschrieben hat und diese auch an mehrere Personen geschickt hatte.
Jetzt streitet die Person es ab das jemald eine Aufnahme gemacht wurde und geschickt wurde.
Meine Frage ist folgende der Beamte hat mir nur gesagt sie müssen weiter nichts machen die Staatsanwaltschaft kümmert sich um den Fall.
Kann ich wenn es bewiesen wurde durch den Staatsanwalt auch eine Klage auf Schadenersatz oder Schmerzensgeld verlangen weil die Person es immer wieder abgestritten hat?
Danke
4 Antworten
Es ist lediglich eine einfache Aufnahme die verschickt wurde. Darauf sind keine sensiblen Äußerungen die derart weit verbreitet wurden, dass dadurch irgendein Schaden oder ähnliches an deinem Ruf entstanden ist.
Die einfache persönliche Unterstellung man sei ein Lügner ist nicht strafbar. Tritt diese Person allerdings mit diesen Behauptungen an die Öffentlichkeit, kann er sich der üblen Nachrede strafbar machen.
Wenn dir dabei kein bezifferbarer geldwerter Schaden entstanden ist (z.B. keine Kundschaft mehr, wenn du einen Laden hast), kannst du keinen Schadenersatz verlangen.
Schmerzensgeld kommt nur dann in Frage, wenn dein Ruf dauerhaft massiv geschädigt wurde. Das ist zum Beispiel immer dann der Fall wenn z.B. die Presse sogar die Ansichten der anderen Person verbreitet, damit aber falsch liegt. Bestes Beispiel ist da der Fall Kachelmann.
Welcher finanzieller Schaden ist Dir dadurch denn entstanden?
Also Schadensersatz wohl eher nicht.
Schmerzensgeld sehe ich hier auch nicht, wofür?
Wenn es bewiesen wird, was bestimmt nicht einfach ist, dann zahlt diese Person eine Geldstrafe, das war es dann aber auch schon.
Ich könnte mir sogar vorstellen, dass die Staatsanwaltschaft dieses Verfahren einstellt, mangels öffentlichen Interesse.
Dann kannst Du nur noch kostenpflichtig mit Deinem Anwalt aktiv werden!
Hast Du denn einen bezifferbaren Schaden oder kannst Du einen körperlichen/psychischen Schaden glaubhaft machen? Welcher Art waren denn die Schmerzen? Hast Du deswegen einen Arzt aufgesucht?
Welche Straftat soll denn mit der Weitergabe des Videomaterials an die Staatsanwaltschaft vorliegen? Solange die Aufnahmen nicht weiteren Personen
gezeigt werden, sehe ich zunächst keine Straftat.
Nope einen materiellen Schaden hast du wohl nicht, wie ich das lese. Und den immateriellen schade, sollte einer da sein, erscheint aus meiner Warte nicht erstatzfähig. Leider keine Abmeldung möglich.
War das ein Nachbar?
Naja also (noch) bin ich Laie Aber ich sehe hier unter Umstände 2 Straftat Bestände erfüllt. Zunächst könnte ein unbefugtes Betreten des Grundstückes einen Hausfriedensbruch nach §123 StGB darstellen. Des Weiteren ist ein unerlaubtes Mitschneiden eines Gespräches nicht gestattet. Hier kommt eine strafbarkeit nach §201 StGB in Betracht, weil unter Umständen die Vertraulichkeit des Wortes verletzt wurde.
Einen Anspruch auf Schadensersatz sehe ich erstmal als unwahrscheinlich an, weil ich mich frage wo hier ein Schaden entstanden sein soll.
Disclaimer : Keine rechtsberatung, spiegelt nur persönliche Meinung wieder
Ja es war der Nachbar. Das Problem ist nur das er andauernd per Email schreibt obwohl er noch keine Akteneinsicht hatte und eine Gegenanzeige wegen Verleumdung usw. machen wird und dies seinem Rechtsanwalt vorliegt.
Schaden habe ich folgende: Die Person schickt auch irgendwelche Geschichten an das Jugendamt wo wir dann zum Termin mussten wegen evtl. Kindesgefährdung.
Er macht auch mit seinen Emails an wildfremde Personen uns schlecht
Das ist ja die Sache die Person schreibt andauernd das ich ein Lügner bin und ihn mit irgendwelchen Lügen fertig machen will.