Nebenjob – die neusten Beiträge

Sollte man sich als Jugendlicher einen Nebenjob suchen auch wenn man noch zur Schule geht?

Ich selber bin der Meinung nein, denn das kann die Schulnoten richtig zerstören.
Leider geben manche eltern ihren Kindern zu wenig Taschengeld, weswegen sie dazu gezwungen sind einen nebenjob zu machen um nicht arm zu sein. Kenne selber viele Leute denen das passiert ist. Sie mussten einen Nebenjob machen um sich sachen Leisten zu können.
Und sie haben ALLE schlechte Noten und es wird für sie jetzt schwer am ende einen Guten Beruf zu finden.
Wenn man dagegen keinen Nebenjob macht und sich auf Schule fokussiert hat man bessere Noten. Bei uns ist es so, dass die die keinen Nebenjob haben viel besser sind als die mit. Lieber arbeitet man jetzt garnicht und hat dafür später einen guten job. Statt jetzt zu arbeiten und später wegen schlechten Noten einen schlechten job zu kriegen.

Von daher bin ich gegen nebenjobs bei Schülern. Es verschlechtert nur die Schulnoten.
Die eltern sollten eher dafür sorgen, dass das Kind viel Taschengeld bekommt. Dann muss das Kind nicht an armut leiden und kann sich voll auf Schule fokussieren und am ende einen guten job bekommen.

Klar man könnte natürlich sagen, dass so ein Nebenjob erfahrungen bringt. Aber was bringen einem Erfahrungen, wenn man sowieso schlechte Noten hat? Dann kann man mit den Erfahrungen nämlich nichts anfangen, da man sowieso keinen Guten job bekommt.

Man kann auch sagen, dass man dadurch mehr geld kriegt, was ja auch stimmt. Allerdings hat man 1. später wegen schlechten noten viel weniger. Und 2. die eltern können das Kind auch einfach verwöhnen.

Stimmt ihr mir da zu?

Nein Stimme nicht zu 50%
Ja stimme zu 50%
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Babysitter - Gewerbe, Gewerbeschein und Firmenname?

Hallo,

ich bin gelernter Sozialassistent und momentan in der Ausbildung zum Erzieher.

Ich möchte gerne etwas Geld dazuverdienen, und habe auf Ebay-Kleinanzeigen eine Anzeige zur Kinderbetreuung geschaltet.

Kur darauf wurde diese gelöscht mit dem Hinweis, dass es sich um ein Gewerbe handelt und somit ein Impressum mitsamt all meiner Privaten Daten fehlt.

Ich habe darauf hin eine Beschwerde eingereicht, als Antwort kam darauf:

“Deine Anzeige wurde gelöscht, da sie nicht unseren Nutzungsbedingungen entsprach. Als Freiberufler bist du gesetzlich verpflichtet deinen Anzeigen ein vollständiges Impressum hinzuzufügen. Dieses sollte aussagekräftig sein und den vollständigen Personennamen (Vor- und Nachname), sowie die Postadresse enthalten. Bitte beachte hierbei, dass ein Postfach nicht ausreichend ist. Zusätzlich nennst du bitte für die Kontaktaufnahme eine Telefonnummer oder deine E-Mail-Adresse.”

Dann kam gerade eine weitere Antwort, die sagt:

"Deine Anzeige wurde gelöscht, da es sich bei deiner Tätigkeit um eine Dienstleistung handelt, für welches du öffentlich wirbst. Die Dienstleistung wird in deinem Fall nicht nur im Freundeskreis erbracht. Du benötigst zur Erbringung dieser Dienstleistung einen Gewerbeschein und ein aussagekräftiges Impressum, mit Firmennamen und einer ladungsfähigen Adresse. Nähere Informationen gibt dir dazu dein zuständiges Gewerbeamt."

Meine Frage ist, stimmt dies so? Muss ich für einen kleinen 10, 20€ Babysitter “Job” tatsächlich all meine Privaten Daten, meinen Nachnamen, meine Private Handynummer, meine Private Adresse, meine Private E-Mail öffentlich für jeden zugänglich und sichtbar veröffentlichen? Und damit riskieren, betrugen und belästigt zu werden? Und benötige ich tatsächlich einen Firmennamen und ein Gewerbeschein?

Nochmal zum Verständnis, es geht ums Babysitten neben Studium bzw. Ausbildung.

Kein Au-Pair, kein regelmäßige Kinderbetreuung über Jahre, Keine Kinderfrau oder ähnliches, sondern nur eine Betreuung für ein, zwei Stunden, falls Eltern mal ausgehen wollen, oder einen Termin haben.

Kinder, Geld, Nebenjob, Recht, Minijob, babysitten, Babysitter, Gewerbe, Ausbildung und Studium

Anschreiben Aushilfe Warenverräumung so gut?

Hallo,

ich möchte mich als Aushilfe für die Warenverräumug bewerben. Ich weiß leider nicht genau was ich ins Anschreiben packen soll, obwohl ich schon viel recherchiert habe und mich an die Tipps und Richtlinien auf der Seite des Unternehmens gehalten habe.
Habt ihr Tipps, wie ich mein Anschreiben verbessern kann? Ich habe noch keine Berufserfahrung (deswegen keine Beispiele die auf meine Qualifikation hinweisen...) und auf der Website stand, dass man keine persönliche Anschrift nehmen muss (deswegen Damen und Herren)

Bewerbung um eine Aushilfsstelle in der Warenverräumung

Sehr geehrte Damen und Herren,

als Studentin an der ** interessiert mich die von Ihnen ausgeschriebene Stelle als Aushilfskraft in der Warenverräumung sehr. Da hauptsächlich in den Morgen- und Abendstunden liegende Arbeitszeiten perfekt zu meinem Tagesrhythmus passen, hatte ich gezielt nach einer Stelle in der Warenverräumung gesucht. Über die Jobbörse * habe erfahren, dass Sie in genau diesem Bereich etwas frei haben – sehr zu meiner Freude, denn Ihre Filiale liegt äußert günstig zu meinem Wohnsitz. So bin ich nicht nur umso flexibler was die Arbeitszeiten vor und nach meinen Vorlesungen angeht, sondern habe ihre Filiale auch als Kunde schon sehr zu schätzen gelernt.

Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit und Offenheit sind mir sehr wichtig und so füge ich mich schnell und problemlos in jedes Team ein. Meine fehlenden Erfahrungen gleiche ich durch meine hohe Lern- und Leistungsbereitschaft, Belastbarkeit und Flexibilität aus. Da Ordnung und ein gut sortiertes Angebot meinen persönlichen Wocheneinkauf immer zu einer angenehmen Erfahrung machen, möchte ich Ihr Team gerne unterstützen und helfen, diesen Standard aufrecht zu erhalten.

Ich freue mich, wenn Sie mir die Gelegenheit geben, mich in einem persönlichen Gespräch vorzustellen.

Mit freundlichen Grüßen,

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Haupt und Minijob. Kann der AG den Beschäftigungsstatus einsehen?

Hallöchen liebe Leute!

Meine Frage ist etwas spezieller. 

Ich habe einen Haupt und Nebenjob (Mini). 

Im Hauptjob arbeite ich neuerdings 40 Std./Woche, 8 Std./Tag, Mo-Fr. 

Im Nebenjob 8 Std./Woche. 

Laut Definition im Arbeitszeitgesetzt darf ich maximal 10 Std. am Tag arbeiten d.h. zusätzlich 2 Std./Tag oder eben ganze 8 Std. am Samstag, da der Sonntag als Ruhetag gilt. 

Als ich meinen Arbeitsvertrag beim zweiten Arbeitgeber (Nebenjob) unterschrieben habe, war ich im Hauptjob als Teilzeiter (30 Std./Woche) angestellt. 

Nun ist es so, dass sich meine Stunden erhöht haben, so dass mein Status nun von Teilzeit zu Vollzeit übergegangen ist. 

Melde ich es dem zweiten Arbeitgeber, würde dies zur Folge haben, dass mich dieser nur noch am Samstag einteilen darf, da 2 Std. an einem Tag nicht realisierbar sind. Dazu ist er nicht bereit. 

Nun zu meiner Frage; 

Vorneweg, ich weiß, es verstößt gegen das Arbeitszeitgesetz und ich weiß, ich muss es melden. Das ist auch nicht die Frage. 

Ist es möglich, dass der zweite Arbeitgeber einsehen kann, dass sich mein Beschäftigungsstatus von Teilzeit zu Vollzeit geändert hat?

Die Minijob-Grenze wird eingehalten und brav auf Steuerklasse 6 abgerechnet. 

Wie wird sowas kontrolliert? Aufgrund des 450€ Jobs werden ja gegenüber dem Finanzamt keine Angaben gemacht. 

Wie sieht es aber mit der Versicherung aus? Versichert bin ich ja über meinen ersten AG. 

Hat jemand von euch eventuell Ähnliches durchgemacht?

Nachtrag:

Beide wissen voneinander. Nur weiß der Minijob Arbeitgeber nicht, dass sich meine Stunden erhöht haben.

Nebenjob, Minijob, Arbeitszeit, Geringfügige Beschäftigung, 450-Euro-Job

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