Fristlos kündigen in der Probezeit?Bei Nebenjob.?
Hallo,
ich habe einen Nebenjob,bei dem ich festgestellt habe,dass es zu schwer ist für mich.
Die Probezeit begann am 1.August 2019,und endet Ende Februar 2020,also 7 Monate.
Ich habe wirklich lange gehadert mit mir,aber ich kann keine Bananenkisten,Äpfelkisten usw.auf ca.1,80 m hochstapeln.Bin w/61 J.alt u.1,58 gross.
Ich habe Schmerzen an Knochen,am ganzen Körper u.erhole mich nicht an den freien Tagen.
Zumal ich noch einem Vollzeitjob nachgehe.
Ich muss kündigen,und das sehr schnell.Laut Gesetz habe ich eine Kündigungsfrist von 4 Wochen.Bei einer Probezeit von 6 Monaten nur 2.
Doch ich kann diese Zeit nicht mehr machen,habe nachts solche Rückenschmerzen,dass ich nicht schlafen kann,und muss um 5 Uhr wieder aufstehen.
Wie komme ich sauber raus aus diesem Job,der mir eigentlich gut gefällt,aber gesundheitl. nicht gut tut.
Gruss Mayas
8 Antworten
Fristlos kündigen in der Probezeit? Bei Nebenjob?
Nein!
Die Möglicheit zur fristlosen Kündigung setzt voraus, dass Gründe vorliegen, die die Fortführung des Arbeitsverhältnisses selbst für die Dauer der Frist bei einer ordentlichen Kündigung nicht mehr zumutbar machen. Und diese Kündigung ist nur innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntsein der Gründe erlaubt.
Aber du hast eigentlich 3 andere Möglichkeiten:
Erstens kannst Du Dich, wenn Du zur Ausübung dieser Tätigkeiten - schweres Heben unter diesen körperlichen Voraussetzungen - im Nebenjob gesundheitlich nicht mehr in der Lage bist, bis zum Ende der 2-wöchigen Kündigungsfrist von Deinem Arzt arbeitsunfähig krankschreiben lassen. Diese Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung betrifft nicht Deinen Hauptjob, wenn es sich dabei um eine völlig andere Tätigkeit handelt, die von dieser Bescheinigung nicht erfasst wird.
Zweitens kannst Du versuchen (wenn eine Krankschreibung kein Weg für Dich sein sollte), Dich mit Deinem Nebenarbeitgeber über einen Aufhebungsvertrag auf eine kurzfristige oder auch sofortige Beendigung dieses Nebenjobs zu einigen. Zu einem solchen Aufhebungsvertrag muss sich der Arbeitgeber aber bereiterklären (Du kannst ihn also nicht "zwingen").
Drittens kannst Du Deinen Arbeitgeber auf seine Fürsorgepflicht hinweisen. Nach dem Arbeitsschutzgesetz ArbSchG § 3 "Grundpflichten des Arbeitgebers" Abs. 1 muss der Arbeitgeber ganz allgemein Maßnahmen zum Gesundheitsschutz des Arbeitnehmers ergreifen. Außerdem ist er nach der Gewerbeordnung GewO § 106 "Weisungsrecht des Arbeitgebers" - wonach er im Rahmen von Verträgen, Vereinbarungen und Gesetzen auch den Arbeitsinhalt bestimmen darf - zwingend verpflichtet, das nur "nach billigem Ermessen" zu tun; d.h. dass er bei seinen Arbeitsanweisungen Deine persönlichen Belange berücksichtigen und mit den betrieblichen Belangen abwägen muss. Nach diesen beiden Bestimmungen muss der Arbeitgeber also entweder Möglichkeiten beschaffen, die Dir das Arbeiten ohne gesundheitliche Beeinträchtigung erlauben, oder er muss Dir (wenn ihm das möglich und zumutbar ist) andere Tätigkeiten zuweisen, die Dich - bei Deiner eigenen körperlichen Verfassung und Fähigkeit - nicht gesundheitlich schädigen. Ist ihm das nicht möglich, kann er auch von sich aus eine ordentliche Kündigung aussprechen, gegebenenfalls personenbedingt (weil Du persönlich körperlich nicht geeignet bist für diese Tätigkeiten), oder einen Aufhebungsvertrag mit Dir vereinbaren.
In der Probezeit kannst Du doch ohne Begründung sofort kündigen, zumal es nur ein Nebenjob ist.
ohne Begründung sofort kündigen
Der Arbeitnehmer kann immer ohne Begründung ordentlich kündigen (wie auch der Arbeitgeber).
Er kann auch immer sofort ordentlich kündigen, nur eben mit Einhaltung der vereinbarten oder gesetzlichen Frist.
Und mit der Probezeit hat das alles nichts zu tun - die ist alleine von Bedeutung für die Möglichkeit zur Kündigung mit verkürzter Frist.
Ohne Begründung,ja,aber die Kündigungsfrist muss ich einhalten.
fristgerecht (lt. Vertrag) schriftlich kündigen
evtl. jetzt Feiertage zur Erholung nutzen ( gönne dir eine Massage, wenn es noch freie Termine gibt) und dann die Urlaubstage noch nehmen, dann hältst du es noch aus
Urlaub hab ich keinen mehr,der musste vor Weihnachten weg.
Arbeite im Supermarkt,Erholung ist da nicht.Massage mache ich wöchentl.auf eigene Kosten.
Aber trotzdem danke.
Ohne wirklich wichtigen Grund durch grob vertrags- / oder vertrauenswidriges Verhalten Deines Arbeitgebers kannst Du auch innerhalb (D)einer Probezeit nur mit der genannten Frist von 14 Tagen ordentlich kündigen .
Als einzige Möglichkeit einer schnelleren Vertragsauflösung könntest Du hier nur versuchen , Deinem Arbeitgeber unter Benennung Deiner Gründe ( körperliche / gesundheitliche Uneignung ) einen Aufhebungsvertrag anzubieten.
Wenn Dein Arbeitgeber dieser Möglichkeit im beiderseitigen Einvernehmen zustimmt, kann das Arbeitsverhältnis rechtskonform auch ohne Wahrung der genannten Kündigungsfristen vorzeitig gelöst werden.
Auch für einen Nebenjob gilt die Kündigungsfrist von 14 Tagen. Wenn du dort einfach nicht mehr hin gehst, kannst du schadensersatzpflichtig werden.
Wenn du es gesundheitlich nicht mehr schaffst,musst du zum Arzt und dich krank schreiben lassen.
Hallo,ich bin nicht der Typ,der da einfach nicht mehr hin geht.
Ich lebe in einer Kleinstadt,da läuft man sich über den Weg.Und ich bin jetzt 45 Jahre berufstätig,mit Anstand.
Hallo,diese Möglichkeit war mir bisher nicht bekannt.
Ich glaube das ist die saubere Lösung.
Vielen Dank.