Gilt das Beichtgeheimnis auch bei einem angekündigten Verbrechen?

Ich habe letztens mit einem Freund diskutiert, wie es sich bei folgendem Sachverhalt verhält:

Gilt das Beichtgeheimnis der katholischen Kirche auch bei Ankündigung eines Verbrechens? Ein Beispiel: Ein Mann geht zu seinem Beichtvater und erzählt ihm während des Beichtgesprächs (Der Mann beichtet in diesem auch schwerwiegende vergangene Taten), dass er vorhat direkt im Anschluss mehrere Menschen umzubringen. Es wird jetzt noch angenommen, dass der Beichtvater den Mann gut kennt und deshalb aufgrund irgendwelcher Umstände (Der Mann hat bereits mehrere Morde begangen, oder ist psychisch in irgendeiner Form gestört) davon ausgehen muss, dass der Mann das Angekündigte auf jeden Fall umsetzten wird, falls er nicht aufgehalten wird. Ist der Beichtvater nun vom Kirchenrecht aus gesehen berechtigt, sich wegen des angekündigten Verbrechens z.B. an die Polizei zu wenden um den Mann aufzuhalten?

Hier meine Ansicht; Ich weiß bereits, dass das Beichtgeheimnis absolut ist; Der Beichtvater darf also unter keinen Umständen die ihm in der Beichte anvertrauten vergangenen Verbrechen preisgeben. Wie verhält es sich nun aber mit angekündigten Verbrechen, so wie oben geschildert? Assoziiert das Wort Beichte nicht bereits, dass es sich dabei nur um bereits verübte Taten handelt, die einem vergeben werden können? Meiner Meinung nach wäre der Beichtvater also kirchenrechtlich dazu berechtigt einzugreifen und den Mann zu stoppen, da das Ankündigen einer Straftat in meinen Augen keine Beichte sein kann.

Wie seht ihr das Ganze? Ich freue mich auf eure Antworten!

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Ist es heutzutage noch problematisch, wenn ein Protestant in der kath. Kirche die Hostie annimmt?

Also folgendes: Ein befreundetes Pärchen (sie katholisch, er evangelisch) besucht gelegentlich evangelische und katholische Gottesdienste. Normalerweise dürfen Protestanten in der katholischen Kirche ja nicht mit nach vorne gehen und die Hostie empfangen, sondern müssen auf dem Platz bleiben. Nun ist es aber so, dass sie gerne möchte, dass ihr Freund auch mit nach vorne kommt und die Hostie empfängt, was er daher auch in der Regel macht, obwohl er ja evangelisch ist. Er hat damit kein Problem (das Verbot geht ja von der kath. Kirche aus), zumal ja weder Pfarrer noch andere Gottesdienstbesucher von seiner Konfession wissen.

Jetzt sind die beiden nach dem Gottesdienst von einer Frau, die Mitglied im Kirchenvorstand ist, angesprochen worden, ob sie neu in der Gegend sind und es entwickelte sich ein nettes Gespräch. Im Rahmen dieses Gespräches haben sie auch erzählt, dass er evangelisch ist. Daraufhin meinte die Frau sofort, dass das ja ganz egal ist und jeder in der Kirche willkommen ist.

Trotzdem hat er natürlich jetzt Angst, dass es sich dort irgendwie rumspricht, dass er evangelisch ist und dann bei den Verantwortlichen sauer aufstößt. Ist diese Angst berechtigt? Ich habe ihm gesagt, er soll sich da keinen Kopf machen. Wie seht Ihr das? Habt Ihr schon mal erlebt, dass ein Pfarrer bei der Hostienausgabe was gesagt hat oder nachgefragt hat, weil jemand nicht katholisch war?

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