Falscher Name im Taufschein

8 Antworten

So. Ich hab die ganz offizelle Antwort vom zuständigen Bistum.

Die Änderungen des Taufscheines ist natürlich möglich und es muss auch geändert werden. Solange man die gültige Geburtsurkunde vom Standesamt vorlegt. Damit wird der Taufschein der Geburtsurkunde angepasst. Was zum Zeitpunkt der Taufe war, ist völlig egal. Da der Taufname ja dennoch bleibt und nichts mit Familiennamen ect zu tun hat.

Wozu braucht den der Arbeitgeber einen "Taufschein" ???

und wenn ist der so wie er damals ausgestelt wurde ... den kann man nicht nachträglich ändern, d.h, Namen ändern Personen wegsteichen etc.

die Erklärungen warum jetzt alles anders ist, musst du schon liefern ...

Weil mein Arbeitgeber ein katholischer Träger ist und diesen eben braucht. Hab ich kein Problem mit. Warum und wieso steht in der Frage und MEHR braucht das Internet nicht zu wissen.

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Der Taufschein (ganz amtlich heißt er "Auszug aus dem Taufregister") bescheinigt das, was im Register steht. Registeränderungen sind nur insofern zulässig, als das man die veränderten Verhältnisse dort einträgt. Das es wie es scheint schnell gehen muss rate ich zu einer telefonischen oder persönlichen Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Pfarramt und der Bitte, einfach nur die Taufe zu bescheinigen: "Hiermit bestätigen wir, dass XY am soundosovielten in St. NN, Kaff, getauft wurde." Das könnte der schnellste Weg sein.

Nein, als Du getauft wurdest, war das eben so. Gib die Kopie über die Namensänderung mit ab, dann ist es klar.

Aber natürlich! Ich würde mich an deiner Stelle an die Gemeinde wenden, in der du getauft wurdest, vermutlich haben die einfach die aktuellenInformationen nicht?

Viel Glück!