Eine Taufpatin muss eine Reihe von Bedingungen erfüllen (kirchliches Gesetzbuch CIC c. 874):

  1. Sie muss gefragt werden (das setze ich voraus).
  2. Sie muss mindestens 16 sein (ist gegeben).
  3. Sie muss katholisch sein, Erstkommunion und Firmung empfangen haben und eine Leben führen, das dem Glauben entspricht. (das ist das Problem - es fehlt die Firmung!)
  4. Sie darf keiner kanonischen Strafe unterliegen (auch davon ist auszugehen).
  5. Sie darf nicht Mutter des Täuflings sein (auch nicht gegeben).

Bleibt die fehlende Firmung - sprecht frühzeitig mit dem taufenden Priester, er hat hier durchaus einen gewissen Ermessensspielraum, den könnte er ausschöpfen.

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Der Taufschein (ganz amtlich heißt er "Auszug aus dem Taufregister") bescheinigt das, was im Register steht. Registeränderungen sind nur insofern zulässig, als das man die veränderten Verhältnisse dort einträgt. Das es wie es scheint schnell gehen muss rate ich zu einer telefonischen oder persönlichen Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Pfarramt und der Bitte, einfach nur die Taufe zu bescheinigen: "Hiermit bestätigen wir, dass XY am soundosovielten in St. NN, Kaff, getauft wurde." Das könnte der schnellste Weg sein.

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Soweit es sich um eine katholische Trauung handeln soll, kann ich keine grundsätzlichen Hindernisse entdecken, es wird aber sinnvoll sein, dies frühzeitig mit den Beteiligten (Pfarrer und Standesbeamte) abzuklären - zumal mW nicht in allen Bundesländern überall zivil geheiratet werden kann.

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Das ist eine sehr fachspezifische Frage - in der Theologie und einer Hauptseminararbeit würde man es nur dann angeben, wenn es auf die genau Ausgabe ankommt, in anderen Fächern und Studiensituationen kann es auch anders gefordert sein - frage den Dozenten!

Aber bitte in keinem Fall: Luther, Martin, Die Bibel, Woauchimmer, 2010. Und man gibt nie Seitenzahlen an, immer Buch, Kapitel, Vers.

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