Gilt das Beichtgeheimnis auch bei einem angekündigten Verbrechen?

10 Antworten

Das Beichtgeheimnis darf in keinem Fall gebrochen werden.

Die Beichte ist eins der 7 Sakramente. Sakramente sollen unauflöslich sein. Wer sie löst, verstößt gegen Gottes Gebot.

In dem von dir beschriebenen Fall ist von dem Sünder keine ordentliche Buße erfolgt. Die Beichte umfasst 5 Schritte. Dazu gehört auch, dass man die Tat bereut und verspricht, dass man sich bessert. Also die Sünde in Zukunft unterlässt.

Daher hat der potenzielle Mörder den Sinn der Beichte nicht verstanden. Der Priester kann auch nicht die Absolution erteielen, weil der Sünder keine Reue zeigt.

Wer in zur Beichte geht, beschäftigt sich üblicherweise mit seinem schlechten Verhalten und will sich auch bessern und ganz einfach eben Vergebung erhalten.

Das ist in deinem Fall nicht so. Trotzdem darf der Priester unter keinen Umständen etwas weitererzählen. Der Prister dienst bei dem Sakrament der Beichte (wie bei allen anderen auch) nur als Sprachrohr Gottes. Der Sünder trägt also nicht seine Sünden vor den Priester, sondern vor Gott. Gott spendet das Sakrament durch den Prister, wenn der Sünder Reue und guten Vorsatz zeigt.

Gannymed 
Fragesteller
 18.06.2014, 14:41

Zu deinem letzten Absatz und um auch die Antwort von FGO65 mit einzubeziehen:

Es ist also bereits das Ankündigen des Verbrechens eine Sünde, die unter das Beichtgeheimnis fällt? ODER: Einfach alles - also nicht nur Sünden - was dem Beichtvater anvertraut wird muss von diesem unbedingt geheim gehalten werden?

Zu dem davor: Das ist sehr interessant. Spielt etwas davon eine Rolle ob geheim gehalten werden muss oder nicht.? (Diese Frage ist nach Beantwortung von obigem möglicherweise überflüssig)

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Ich1995Ich  18.06.2014, 15:14
@Gannymed

Das Ankündigen des Verbrechens ist tatsächlich eine Sünde. Es besteht ja der Vorsatzt etwas zu tun. Also ist es eine schwere Sünde.

Das Beichtgespräch beginnt, sobald der Sünder den Beichtstuhl / raum betritt. Daher darf der Beichtvater nicht einmal die Ankündigung weitererzählen. Er muss es unbedingt geheim halten.

Allerdings wird dem Beichtenden in deinem Fall die Absolution sicher nicht erteilt. Aber darum geht es ja eigentlich auch nicht in der Frage.

Ich finde es auch sehr interessant :D Kirchenrecht im allgemeinen

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Waldem  18.06.2014, 17:02
Wer sie löst, verstößt gegen Gottes Gebot.

Ist das das wirklich ein Gebot Gottes oder ein von Menschen gemachtes Gebot? Wo steht denn das in der Bibel? Wurde die geheime Beichte nicht eher als Instrument gebraucht, um die Vergehen der Menschen zu erfahren und sie dann in der hand zu haben? Ein Verbrechen muss immer den staatlichen Organen gemeldet werden. Es ist eine unglaubliche Anmassung, dass Priester die Verbrechen nicht an die zuständigen staatlichen Stellen melden sollen und ein Mörder weiter frei herumlaufen kann. Damit machen sie sich selbst strafbar.!

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Ich1995Ich  18.06.2014, 22:39
@Waldem

Es steht nicht in der Bibel "Du darfst das Beichtgeheimnis nicht brechen"

Wie ich schon sagte, wird die Sünde vor Gott getragen, nicht vor den Priester. Somit - und auch überhaupt - hat nur Gott das Recht über den Sünder zu richten. Wenn der Priester die Sünde weitererzählen würde, dann würde er jemand anderem das Recht dazu übertragen und somit eine Sünde begehen.

Der Priester ist im übrigen auch dazu verpflichtet dem Beichtenden nach der Beichte gegenüber zu schweigen. Er darf ihn nicht ansprechen auf das im Beichtstuhl geschehene Gespräch. Nur der Beichtende darf das, wenn er will. Wenn dieses Beichtgeheimnis gebrochen wird, kann man sich als Betroffener an höherer Positionen in der Kirche richten. Der Priester wird dann exkommuniziert.

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Tetzel verkaufte Ablassbriefe. Als er gefragt wurde, ob er auch für künftige Sünden Ablassbriefe verkauft antwortete er mit "JA". Daraufhin kaufte sein Kunde und schlug ihn im Elm (Wald bei Schöningen und Königslutter) Tod. Da kann man noch sein Denkmal sehen. Allerdings ist die Vergebung durch Menschen nicht zu bekommen. Die Beichte ist entgegen der biblischen Ordnung. Vor Gott ist sie ohnehin ungültig, es sei denn, sie wird persönlich im Gebet wiederholt. Gott möchte keine Beichte, weil dadurch Menschen Macht über andere gewinnen können. Eine Aussprache untereinander ist natürlich erlaubt. Allerdings ist das dann keine Beichte im kirchlichen Sinne

Da gibt es keine Grenze! Was der Beichtvater im Beichtstuhl zu hören bekommt bleibt im Beichtstuhl. Das Beichtgeheimnis gilt absolut. Selbst wenn es noch schlimmer wäre. ( Atombommbe...) Der Beichtvater darf nicht mal erwähnen wer wann gebeichtet hat. egal um was es geht.

Gilt das Beichtgeheimnis der katholischen Kirche auch bei Ankündigung eines Verbrechens?

Ja.

Ist der Beichtvater nun vom Kirchenrecht aus gesehen berechtigt, sich wegen des angekündigten Verbrechens z.B. an die Polizei zu wenden um den Mann aufzuhalten?

Nein.

Wie verhält es sich nun aber mit angekündigten Verbrechen, so wie oben geschildert?

Genauso wie ich die beiden Fragen weiter oben beantwortet habe.

Assoziiert das Wort Beichte nicht bereits, dass es sich dabei nur um bereits verübte Taten handelt, die einem vergeben werden können?

Nein.

Meiner Meinung nach wäre der Beichtvater also kirchenrechtlich dazu berechtigt einzugreifen und den Mann zu stoppen, da das Ankündigen einer Straftat in meinen Augen keine Beichte sein kann.

Das ist zwar keine Frage, sondern deine Meinung. Die darf du natürlich haben. Jedoch irrst du dich. Auch die ernstgemeinte (!) Ankündigung einer Straftat im Rahmen eines Beichtgesprächs kann eine Beichte sein.

Wie seht ihr das Ganze?

Das ist jetzt etwas ganz anderes. Die sachliche Beantwortung deiner Fragen war ganz einfach, wie du an der Kürze meiner Antworten sehen kannst. Hier geht es aber um ein Meinungsbild. Und da wirst du so viele Antworten erhalten, wie es Menschen gibt. Jeder hat da natürlich eine andere Meinung dazu. Aber noch so viele Meinungen, die sich vielleicht in vielen Punkten sehr ähneln, ändern nichts an der Tatsache, dass der Beichtvater schweigen muss. Da kann er selbst auch eine ganz abweichende Meinung dazu haben, es ändert trotzdem nichts an seiner Verpflichtung. Glaube mir, das kann eine verdammt schwere Last sein.

Andererseits ist das Beispiel von dir schon sehr konstruiert und "künstlich". In der Praxis --- so das einem gewöhnlichen Gemeindepfarrer überhaupt einmal in der dargestellten Weise passiert --- ist es gewöhnlich so: Wenn sich jemand in einer solchen Situation einem Priester mitteilt, selbst mit der festen Absicht, eine schwere Straftat zu begehen, so tut er/sie das, weil es als große Not empfunden wird und sich dahinter Hilflosigkeit verbirgt, wie man mit solchen Aggressionen umgehen, leben und bewältigen kann. Das Gespräch sucht jemand, weil er weiß, dass der Beichtvater absolute Schweigepflicht hat und er ihm deshalb alles in einem Beichtgespräch anvertrauen kann. Wäre diese Schweigepflicht nicht ohne Ausnahme gegeben, so würde er sich auch nicht mitteilen. Natürlich wird man als Seelsorger in einer solchen Situation gemeinsam nach konstruktiven Auswegen suchen. Das ist auch die große Chance, die eben genau durch diese Schweigepflicht (Beichtgeheimnis) eröffnet wird: Der Seelsorger kann da noch positiv auf einen Menschen einwirken, wo sonst keiner mehr etwas tun kann. Abgesehen davon darf man die "Möglichkeiten Gottes" nicht unterschätzen --- so will ich mal das "Werben um das Gute" und Einwirken Gottes auf unsere Gefühle und unseren Willen bezeichnen --- denn kein Beichtgespräch geht ohne vertrauensvolles Gebet und dem Glauben das Gott das Menschenunmögliche bewirken kann. Das gilt besonders auf unseren Willen hin, nicht mit Zwang, aber mit einer beständigen Einladung, Gott im eigenen Leben zu integrieren.