Eine Frage zum Beichtstuhl und Priester.

9 Antworten

Der Priester geht mit Sicherheit NICHT zur Polizei. Wird aber alles daran setzten, dass sich der Mörder selber stellt.

Bei schweren Delikten wie in deinem Beispiel Mord, dürfe er glaub ich die Polizei alarmieren

Schweigepflicht , wenn er zur Polizei gehen würde würde er sich strafbar machen!

Der Priester muss auf jeden Fall schweigen. Sonst würde er massive Probleme bekommen (Amtsverlust, Exkommunikation oder noch schlimmeres!). Würde mir aber jemand einen Mord beichten, dann würde ich ihm die Lossprechung verweigern, bis er sich der Polizei gestellt hat. Das ist erlaubt! Voraussetzung für die Lossprechung ist ja die Reue des Beichtenden. Und wenn er seinen Mord bereut, dann wird er auch dafür Verantwortung übernehmen und sich stellen.

Ein Priester muss über alles was er in der Beichte erfährt den Mund halten. Keine Ausnahme. Er darf aber im Voraus Verbrechen verhindern.

Nein, selbst ein Mord fällt unter das Beichtgeheimnis. Er wird vermutlich nicht einmal bei einer Befragung durch die Polizei etwas sagen, sondern sich auf das Beichtgeheimnis berufen.