TÜV abgelaufen, Mängelbericht von Polizei, Rückmeldung an die Zulassungsstelle über behobene Mängel?

Hallo,

ich bin mit abgelaufenem TÜV unterwegs gewesen und dabei von der Polizei gesichtet worden. Zuhause wieder angekommen (Auto steht auf Privatgrundstück) kamen Polizeibeamte und klemmten mir eine Postkarte hinter den Scheibenwischer:

Ein Mängelbericht mit Aufforderung zur Beseitigung der Mängel innerhalb 2 Wochen. Eine Bestätigung dessen ist möglich durch Dienststellen des TÜV und?/oder eine Polizeidienststelle, sofern die Mängelbeseitigung durch eine einfache Sichtprüfung festgestellt werden kann. Und Rücksendung der Karte an das Landratsamt innerhalb weiterer 3 Tage. Wenn ich die Karte nicht fristgerecht zurückschicke wird das Fahrzeug zwangsstillgelegt. Zusätzlich eine Anzeige, welche wohl ein Bußgeld und einen Punkt in Flensburg zur Folge hat. Das Bußgeld werde ich wohl zahlen müssen, darum geht es mir nicht. Und natürlich werde ich das Fahrzeug nicht mehr fahren.

Ich möchte das Fahrzeug auf dem Privatparkplatz stehen lassen und zu einem späteren Zeitpunkt zum TÜV bringen. Mir also eine Stilllegung und Wiederzulassung ersparen. Eine Unterbringung in einer Garage wäre zur Not auch möglich.

Meine Fragen sind:

  • Was hat es mit dieser Postkarte auf sich?
  • Wenn ich die Karte fristgerecht zurückschicke, - wer prüft nach, ob die Mängel tatsächlich behoben sind? (Habe nichts auszufüllen auf der Karte, allein die Rücksendung ist meine Bestätigung, dass die Mängel behoben wurden).
  • Kann ich zur HU gezwungen werden?
  • Unter welchen Voraussetzungen kann mein Auto nicht zwangsstillgelegt werden?

Vielen Dank für Eure Antworten.

Auto, KFZ, Recht, TÜV, Auto und Motorrad
Halterin beauftragt Abschleppunternehmen - ist die Fahrerin verpflichtet die Fahrzeugschlüssel an dritte zu übergeben?

Hallo.
Person A ist der Fahrzeughalter.
Person B fährt das KFZ. Hat dann einen Unfall, kann damit nicht mehr zum Halter zurück fahren.

In der Stadt vom Fahrzeugfahrer, also Person B gibt es zahlreiche Händler, die das Auto so wie es ist, abkaufen würden. Man müsste nur mit dem Auto dort hin fahren, was keine 2 km wären. Aber zur Halterin ist der Fahrtweg 50 km etwa. Das Risiko möchte die Person B nicht auf sich nehmen, da es zu weiteren Schäden kommen könnte, die dann auch nicht versichert wären oder man von der Polizei angehalten und ein Bußgeld bezahlen müsste.
Nun hatte die Halterin ohne eine richtige Absprache mit der Fahrerin ein Abschleppdienst beauftragt und einfach die Telefonnummer und Adresse und Namen von Person B (Fahrerin) an das Abschleppunternehmen weiter gegeben, damit die das Auto zu der Halterin (Person A) bringt.

Person B (Fahrerin) ist der Meinung, dass das alles eh Unsinn ist, weil zusätzlich noch Geld kostet, was man sparen könnte. Zeitgleich wird also von der Fahrerin verlangt, die Autoschlüssel jemanden völlig fremdes (Abschleppdienst) zu übergeben. Die Halterin will nicht zur Fahrerin kommen, damit sie als Rechtmässige Person dabei ist.

Muss die Person B, die den Wagen sonst immer gefahren hat, wirklich ohne die Halterin den Fahrzeugschlüssel dem Abschleppdienst übergeben? Ich meine es ist nicht so. Man ist ja schließlich nicht verpflichtet.

Die Halterin lässt nicht mit sich reden, verlangt es aber und will nicht verstehen, warum man die ganze Abschleppaktion und die Kosten sparen kann. Sie stellt sich stur und zeigt keinerlei Interesse an einer Absprache geschweige denn Verantwortung, sondern schiebt alles der Fahrerin zu.
Mit anderen Worten: Man könnte den Wagen auch als gestohlen melden, wenn das Auto hinter dem Rücken von irgendeinem Abschleppdienst abgeholt wird. Dieser wurde nochmal angerufen und ihm die Situation geschildert.
Letztendlich wird wohl das Unternehmen auch nicht tätig werden, um sich nicht strafbar zu machen.

Eine Reparatur würde mehr als der Wert des Auto ist, kosten.

KFZ, Autofahren
BMW M140i 2016 82k Kilometer, ist der Preis gut?
M140I XDRIVE 3-TÜRER

28.500 €

FAHRZEUGDETAILS Antrieb

Automatik

Allrad

Motorleistung in kW

250 kW

Motorleistung in PS

340 PS

Zylinder

6

Hubraum

2998 cm³

On-board Power Supply

12V

Zustand

Vorbesitzer

2

Erstzulassung

08.2016

Kilometer

81.971 km

AUSSTATTUNG Komfort & Innenausstattung

Multifunktion für Lenkrad

Komfortzugang

Sonnenschutzverglasung

Innenspiegel automatisch abblendend

Sportsitze für Fahrer und Beifahrer

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Int.Leisten Alu Längsschliff fein m.Akzentleiste Schwarz hochglänzend

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Zusätzliche 12-V-Steckdose

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Sport-Automatic Getriebe Steptronic

Variable Sportlenkung

M Sportfahrwerk

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Geschwindigkeitsregelung mit Bremsfunktion

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Real Time Traffic Information 

Speed Limit Info

Exterieur

Modellschriftzug Entfall

Glasdach, elektrisch mit Schiebe- und Hebefunktion

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