Fahrzeugbrief enthält nicht meinen Namen?

2 Antworten

Vor 10 Jahren gekauft und nicht auf dich zugelassen ?

Verkauf mit schriftlichem Kaufvertrag und dem Hinweis, keine HU und es ist eine Vollabnahme notwendig für den Käufer.

Ja klar, das geht ----> so was habe ich auch schon gemacht; ich hatte 2017 einen alten 200er-Mercedes ersteigert und ihn dann schnell wieder verkauft, weil ich ihn doch nicht gebraucht habe. Angemeldet hatte ich den Wagen nie, binnen einer Woche war er verkauft. Das ging ganz normal mit Kaufvertrag und Brief/Schein, die als Eigentumsnachweis fungiert hatten. Eventuell hast du den Wagen damals gekauft und nie auf dich angemeldet, in dem Fall sind die Papiere (und falls vorhanden der damalige Kaufvertrag) ausschlaggebend.

Wichtig ist nur, dass du im Kaufvertrag als Privatperson sämtliche Garantie und Gewährleistung ausschließt und auch keine Unfallfreiheit zusicherst, sofern das nicht verifiziert und ganz sicher bekannt ist. Es gibt - sorry für den Ausdruck - genügend Pappnasen, die im Nachgang antanzen und einen großen "Herbert" veranstalten wegen irgendwelcher Spitzfindigkeiten selbst bei irgendeinem Beinahe-Veteranen für 300 Euro oder so.... du weißt sicher, was ich meine. Die kommen dann, wenn eine Glühlampe nicht geht oder sie meinen, dass ein Unfall da war oder sonstiges, wollen Geld sehen oder Rückgabe, drohen mit Anwalt usw. - die kann man als Privatperson ruhig zetern lassen, da passiert am Ende nix, aber es ist nervig und blöd.

Nur ein Beispiel: Meinen alten BMW 728i hatte ich sogar mit einem fünfseitigen (!) Kaufvertrag unter Auflistung aller mir bekannten Mängel und Ausschluss jeder Garantie, Rücknahme usw. verkauft und darauf bestanden, dass das exakt so gemacht wird, weil ich im Freundeskreis auch schon anderes erlebt hatte und auf solchen Mist keine Lust hatte.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung