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Zweiter Hauseingang verschlossen? Ist das ein Rettungsweg?

Hallo. ich hoffe einer von euch kann mir helfen. Ich tuh mich grad schwer damit einen Text eine Klausel ein Gesetz zu finden mit dem ich meinen Vermieter etwas unter Druck setzen kann.

Seit gut 4-5 Monaten hat der Hauseigentümer den hinteren Hauseingang zum Hof gesperrt durch austauschen des Schließzylinders. An dem Hintereingang ist eine rostige Treppe mit 6 Holzbeplankten Stufen. Die letzte Stufe unten reichte nicht bis ganz zum Boden. Uns hat das nicht so gestört als Bewohner aber der Eigentümer meinte wohl das ist eine Unfallgefahr und meint jetzt zu sagen die Treppe muss erneuert werden wegen dem Absatz und dem Rost.

(meine vermutung ist, er hatte sich mit einem Mieter vom haus etwas angelegt und um jetzt seine Macht zu zeigen macht er einen auf schiekane)

Vor ca. 2 Monaten gab es eine Vorangekündigte Wohnungsbegehung bei dem wir Mieter auch unsere Anliegen unterbreiten konnten. Dort meinte er mündlich das die Treppe bis Jahresende wieder begehbar ist!

So wie ich den Eigentümer jetzt über die Jahre kennen gelernt habe und was mir andere Langzeitmieter erzählten, hat er nicht viel scheit sein Wort zu halten!

Aus einer wohl verlässilichen Quelle hat ein Mieter wohl erfahren das die Treppe erst mitte nexten Jahres wieder begehbar ist.

Es gibt noch viele andere Fehler am Haus und Hof die gravierender sind aber ich möchte erstmal das klären und auf mein Nutzungsrecht bestehen den Eingang nutzen zu können, den ich bin mit dem Eingang auch in das Haus eingezogen und konnte ihn Nutzen!

Kennt einer einen § Paragraph der micht unterstütz in meinem Nutzungsrecht?

Zur georaphie: Es ist ein Mehrfamilienhaus EG und OG Baujahr geschätzt 1940 mit 5 Partein. Es gibt einen Vordereingang auch mit einer Treppe aus Stahl mit Granitstufen und einer Flügeltürbreite von ca. 80cm. Nach der Erweiterung durch aufklappen eines kleinen Flügels ist dann ca. 130cm breite zu nutzen. Der Hintereingang hat nur eine Tür die ist aber gut 100cm breit wenn sie offen ist.

Ist er Hinterausgang zwingend auch ein Notausgang?

Gibt es da ein Paragraphen den ich dem Hauseigentümer vor die Nase halten kann und ihm sage "wenn er das nicht instand setzt bestehe ich auf Mietminderung"?

Haus, Wohnung, Rechtsanwalt, Mieter, Recht, Vermieter, Hof, Rechtsschutz

Nachbarn und Vermieter nutzen mich aus. Spinnen die?

Hi,

ich putze zwar als Neben / Minijob im Haus für die Vermieter, aber langsam nerven bestimmte Dinge:

Das Haus wird saniert und die Handwerker rufen ernsthaft bei mir an, ob die immer bei mir aufs Klo können oder ob die ein Dixi bestellen sollen.

Ich meine Hallo? Es sind hier 2 Häuser die saniert werden und ich bin auch den Tag arbeiten und will nicht die Handwerker in meiner Wohnung.

Ich denke, der Vermieter hat denen meine Telefonnummer gegeben. Wüsste nicht woher die die sonst haben...

Dann ist da eine Oma im Haus, die labert mich gerne zu, aber ich gehe immer weg, wenn ich sie sehe und sage ich habe keine Zeit.

Jetzt hat sie mich Dienstag angerufen, dass ihr PC nicht mehr geht und ich den "eben mal schnell" wieder in Ordnung bringen soll.

Ich habe gesagt vielleicht am Wochenende. Bin aber nicht hingegangen.

Die Oma ist aus so eine, die richtig nervt. Beim Wetter wie heute, kapiert die nicht, dass die Heizung auf 3 nicht warm wird. Ich habe ihr 100x erklärt, dass sie es halt auf 4 oder 5 machen soll, wenn die friert.

Dann, wenn es Minusgrade hat im tiefen Winter, dann hat die, eine einzige, Heizung in der ganzen Wohnung an und alle Fenster auf kipp und kapiert nicht, dass es nicht warm wird. Dann mache ich die Fenster zu und andere Heizungen an. Dann nach 5-6 Stunden wieder da selbe Problem.

Die kapiert es nicht mehr oder will Gesellschaft.

Dann kommen immer die Bewohner zu mir, auch gerne nachts um 10 Uhr , weil ich da putze, wenn die Heizung nicht geht oder Luft drin ist, oder sonstwas ist.

Dabei will ich Sonntags meine Ruhe. Ich gehe 6 Tage arbeiten und habe genug um die Ohren.

Ich komme mir langsam ausgenutzt vor.

In meinem Hauptjob bekomme ich immer mehr Aufträge von meiner Firma, die ich abarbeiten muss und dann werde ich in meiner Freizeit genervt.

Den Vermietern ist es recht, dann haben die keine Arbeit. Handwerker sind teurer als wenn die Putzkraft mal die Tür ölt oder eine Glühbirne erneuert.

Ich schreibe zwar meine geleisteten Stunden auf, aber ich kann bald nicht mehr auf den Stundenzettel schreiben, weil ich so viel mache.

Was denkt Ihr?

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Hartz IV nach Trennung und Auszug obwohl gemeinsames Haus?

Mein Ann und ich haben uns getrennt, verheiratet, zwei Kinder und wir beide stehen im Grundbuch unseres Hauses. Seit dem ich Mutter bin (4 und 2 Jahre alt) , war ich zuhause zur Betreuung der Kinder, ich hatte nun vor, sobald der Jüngste seine Eingewöhnung in der Kita hatte, mir wieder Arbeit zu suchen. Noch habe ich mich nicht intensiv um Stellen bemüht, da die Trennung mich emotional total süß der Bahn wirft und ich bei einem Vorstellungsgespräch wahrscheinlich losheulen würde. Ich werde mit den Kindern einvernehmlich ausziehen, sobald wir eine Wohnung gefunden haben. Mein Mann möchte das Haus behalten anstatt zu verkaufen. Auszahlen kann er mich nicht und ich will ihn auch nicht in den Ruin stürzen. Er zahlt natürlich Unterhalt für die Kinder, danach bleibt aber nach all den laufenden Krediten und Schulden und anderen Fixkosten kein Geld mehr für mich übrig. Bekomme ich unter all den genannten Umständen Hartz IV, solange ich noch keinen Job habe. Ausser dem Kundesunterhalt und dem Kindergeld, welches schließlich für die Kinder ist, habe ich keinerlei Einkommen und kann so gar nicht ausziehen, was ich aber schnellstmöglich will und er auch. Selbst wenn es eine Löschung im GB gäbe, was ich eigentlich nicht will, passiert das auch nicht von heut auf morgen, weil die Kosten im Moment gerade dafür nicht gedeckt werden könnten. Ein Teil des Hauses ist vermietet, aber diese Einnahmen stehen mir auch nicht anteilig zur Verfügung, sondern gehen direkt in den Hauskredit, der so sonst nicht stämmbar wäre mit nur einem Gehalt und all den anderen "Lebenskosten". Einen Trennungsschein werde ich schnellstmöglich besorgen, damit klar ist, dass wir es ernst meinen und nicht betrügen. Bekomme ich Hilfe vom Amt?

Ich danke euch für eure Antworten und Tips!

Haus, Recht, Trennung, Kinder und Erziehung

Makler erscheint 2 mal nicht zum Termin - wie verhalten?

Hallo, das Haus in dem wir noch wohnen soll vom Vermieter aus verkauft werden.

Wir hatten mit dem Makler jetzt bereits 2 Termine. Den ersten, einen Besichtigungstermin, er wollte den Wert des Hauses schätzen, hatten wir vor 3 Wochen. Telefonische Absprache 3 Tage vorher....

Wohnung in jeder Ecke gewienert und geputzt, früher von der Arbeit heim, da der Makler ja nach 17 Uhr nicht mehr kann...

Naja der Makler ist nicht erschienen, hat auch nicht abgesagt, ich habe auch nicht hinterhertelefoniert, weil er ja was von uns wollte.

Zwischenzeitlich war er dann doch da. Spontan eher. Naja er hatte sich entschuldigt, ihm ist was dazwischen gekommen.

Gestern hatten wir einen Termin, da er Fotos für das Inserat machen wollte von unserer Wohnung. Termin schriftlich abgesprochen (SMS Verlauf). Gestern das gleich, ganze Wohnung auf Vordermann gebracht, alle privaten Bilder entfernt, wieder Überstundenfrei genommen. Und? Makler taucht nicht auf, sagt nicht ab und ist bis heute auch Telefonisch nicht erreichbar. Mein Vermieter sagte, wir sollen die Termine mit dem Makler selber ausmachen. Das wäre einfacher.

Bin ich noch verpflichtet den Herren reinzulassen, bzw einen neuen Termin mit ihm zu machen? Ich möchte mir nicht noch einmal den ganzen Streß machen, geschweige denn irgendwie nicht Zeit dafür investieren. Wie sieht das rechtlich aus? Was muss ich, was kann ich? Kann der Vermieter mir ankreiden, wenn ich in Zukunft keine Termine mehr mit dem Makler wahrnehme?

Haus, Wohnrecht, Miete, Recht, Mietrecht, Vermieter, Gesetzeslage, Hausverkauf, Immobilienmakler

Kein sturz übern Fenster und Tür?

Hallo ich möchte umbauen. Der plan zwischen Wohnzimmer und Wintergarten eine doppel Tür mit 220 breite einzubauen ist heute ins Stocken geraten. Wir mussten feststellen das im vorhandenen Fenster und der direkt nebenstehenden Tür KEIN sturz verbaut ist sondern nur eine baustütze die vorher sehr gut mit Holz verkleidet wurde. Die stüze steht auf der fenstermauer auf. Also nicht mal durchgehend bis zum Boden.

Fusch vom Feinsten- möglich will ich mich nicht zu äußern

Was kann ich tun um dort nachträglich einen Sturz einzubauen denn ich glaube nicht dass das so iO ist es ist ein ganz stinknormales Haus darüber ist ein Zimmer mit einer Gaube.

Ich könnte noch nicht einmal Tür und Fenster wechseln. Weil die baustütze ja schließlich kein Haltepunkt gibt Punkt das alte Fenster ist um 30 cm in den Wintergarten reingezogen die Tür ist lediglich eine stinknormale Zimmertür.

Die neuen Türen hätten Wärmeschutz verglast werden sollen.

Ich könnte durch die Bauchstütze ja noch nicht mal ein normales Fenster und eine normale Tür einsetzen die alte Holztür und das alte Holzfenster welches vorgezogen ist waren ja auch über die Verkleidung nur angeschraubt wie das Ganze gehalten hat ist einigen Leuten auch nicht klar.

Am liebst würde ich die baustütze entfernen und ein Sturz einbauen alternativ müsste ich sonst nicht wie man einfach nur Fenster und Tür tauschen könnte

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