Ist es wahrscheinlich, dass ein Vormundschaftsgericht/Amtsgericht den Verkaufspreis einer Immobilie der unter Vormundschaft stehenden Eigentümer festlegt?
Der Fall: Ein altes Ehepaar geht in ein Heim. Er dement, hat Pflegestufe, keinen Vormund. Sie keine Pflegestufe, ist noch relativ fit. Das Haus soll über einen Makler verkauft werden. Der demente Mann bekommt einen Vormund, den Sohn. Das Gericht schickt einen Sachverständigen ins Haus, das Haus wird geschätzt. Danach wird noch ein Verfahrenspfleger eingeschaltet, nun ist die mündliche Freigabe zum Verkauf erfolgt.
Wir sind seit August an dem Haus sehr interessiert, hatten unsererseits eine Sachverständigenbegehung, es wurden Fehler im Gutachten gefunden und uns wurde geraten, ein deutlich niedrigeres Gebot abzugeben, auf Verhandlungsbasis. Das ist auch erfolgt, keine Antwort vom Makler. Nach 1 1/2 Wochen stellen wir fest, das Haus steht wieder im Internet, in allen Immobilienbörsen auf Platz 1. Eine Nachfrage bei dem Makler, ob die Eigentümer sich auf unser Gebot gemeldet hätten, ergab die Antwort, das Gericht hätte das Gutachten machen lassen und der Preis wäre daher nicht verhandelbar. Weiß jemand, ob das stimmen kann?