Dachdecker stellt Sturmschaden am Dach fest, Gebäudeversicherung verweigert Zahlung, da Versicherungsnehmer das Datum des Sturms nicht benennen kann, korrekt?

Wir wohnen in einer DHH, die vorne in der 1. Etage eine Dachgaube hat. Oberhalb der Dachgaube befindet sich in der 2. Etage kein Fenster, so dass die Gaube von oben nicht von uns angesehen werden kann.

Letztens erhielten wir eine neue Heizung und zwecks Installation der Abluft stieg ein Dachdecker aufs Dach, um das Rohr durch das Dach der 2. Etage zu ziehen.

Beim Blick nach unten fiel ihm auf, dass sich oben auf der Gaube der 1. Etage die Dachziegel verschoben hatten. Er sagte, dies sei eindeutig ein Sturmschaden.

Zudem fanden wir einige Wochen vorher im Garten eine Firstendplatte, die aus dem Giebel gefallen war und wohl schon einige Zeit im Garten gelegen hatte.

Der Dachdecker riet dazu, den Sturmschaden der Wohngebäudeversicherung zu melden.

Beim Telefonat fragte die Versicherung, wann denn der Sturm gewesen sei. Ich sagte, dies sei unklar, da der Schaden erst jetzt bemerkt worden ist. Da wir selbst nicht aufs Dach steigen und der Schaden weder von unten, noch, mangels Fenster im 2. OG, von oben gesehen werden kann.

Lediglich wenn man aufs Dach steigt, kann man den Schaden sehen.

Die Versicherung erbat daraufhin einen Kostenvoranschlag von einem Dachdecker.

Dieser beläuft sich unter 1000€ und wurde der Versicherung zugesendet.

Heute kam die Antwort der Versicherung, dass sie nicht zahlt, da zu dem Zeitpunkt, als der Schaden gemeldet wurde, gar kein Sturm war. Man habe alte Wetterberichte durchgesehen.

Wir hatten aber bereits am Telefon gesagt, dass es sich vermutlich um einen Sturmschaden handelt, der schon einige Wochen oder Monate alt ist.

Trotz dieses Wissens verlangte die Versicherung ein Angebot. Wenn sie nie vorhatten, einen Schaden unbekannten Datums zu regulieren, warum veranlassen sie erst, dass ein Dachdecker sich die Mühe macht, ein Gutachten samt Angebot zu erstellen??

Ist es tatsächlich so, dass eine Versicherung die Regulierung mangels Schadensdatum verweigern kann, OBWOHL der Gebäudeinhaber den Schaden selbst gar nicht sehen KONNTE, sondern nur ein Dachdecker? Lohnt sich ein Widerspruch?

Wohngebäudeversicherung, Versicherung, Recht, Dach, Dachdecker, Dachziegel, Gebäudeversicherung, Versicherungsfall, Kostenvoranschlag, Sturmschaden, Hausdach, Auto und Motorrad
Eine dringende Frage an alle Kaminkehrer/Spengler/Dachdecker!?

Hallo, ich habe ein dringendes Problem in meiner Wohnung. Und zwar wurde eine Dachsanierung durchgeführt. Ebenfalls wurde das Dach erhöht und somit auch der Kamin.

Nun zur Schilderung: Durch mein Badezimmer läuft dieser Kamin hindurch. An den Ecken des Kamins tritt aber Wasser in das Haus ein.

Ich wohne im Dachgeschoss und ab den Deckenpanelen sind es vlt noch 1,50m bis zum Schornstein-Ende.

Kaminkehrer und Dachdecker welche schon hier waren, sind sich nicht einig und teilweise wird die Schuld hin und her geschoben.

Im moment ist die plausibelste Lösung dass es an Regenwasser liegt, welches durch den Beton ins Haus gelangt.

Im Anhang stelle ich mal ein paar Bilder rein. Mit dem Problem im Bad und wie der Kamin oben aussieht. Um den Betonkranz welcher den das Kaminrohr einschließt, dreht es sich.

Meine Frage bezieht sich darauf ob ihr denkt das es daran liegen kann. Bzw ist der Dachdecker der Meinung wenn es Regenwasser ist, würde es Sauber sein... aber ich meine auf dem Weg in das Haus nimmt es doch Schmutz auf (es sickert ja durch Beton..)

Oder sieht vlt die Verkleidung von oben Liedschäftig aus?

Anmerkung: Vorher war eine Abdeckung auf dem Kamin vorhanden (Napoleon-Haube). Welche aber durch die Spengler firma als nicht-nötig abgebaut wurde.

Heizung läuft: jedoch Kondenswasser wurde durch den Kaminkehrer ausgeschlossen.

Danke im Vorraus








Bild zu Frage
Hausbau, Kamin, Heizung, Dach, Dachdecker, Schornsteinfeger, verdunstung

Meistgelesene Fragen zum Thema Dach