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Meinung des Tages: Keine Erhöhung des Bürgergeldes 2025 - ist die Entscheidung Eurer Meinung nach richtig?

Für viele Menschen hierzulande stellt das Bürgergeld eine wichtige finanzielle Stütze dar. Laut Bundesarbeitsminister Hubertus Heil allerdings soll es im kommenden Jahr keine Erhöhung des Bürgergelds geben. Das kritisiert vor allem der Paritätische Wohlfahrtsverband...

Was ist das Bürgergeld?

Beim Bürgergeld handelt es sich um eine Grundsicherung für Arbeitssuchende, um das Existenzminimum zu gewährleisten. Das Bürgergeld soll auch dazu dienen, Ausbildungen, Weiterbildungen oder Abschlüsse zu fördern und finanziell zu unterstützen.

Anspruch auf das Bürgergeld haben grundsätzlich Menschen, die das 15. Lebensjahr vollendet haben und erwerbsfähig und hilfebedürfig sind. Zudem müssen sie ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort in der Bundesrepublik Deutschland haben.

Derzeit erhält eine alleinstehende Person laut Regelsatz 563€, ein Paar in einer Bedarfsgemeinschaft bekommt 1012€. Der Regelsatz umfasst die Kosten für den Bedarf des täglichen Lebens, insbesondere Ernährung, Kleidung, Hausrat oder Strom.

Keine Erhöhung für das Jahr 2025

Während eines Interviews, das der Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) dem Sender RTL gab, kündigte dieser an, das Bürgergeld im kommenden Jahr nicht erhöhen zu wollen. Laut Rechtsmechanismus würde eine mögliche Erhöhung des Bürgergeldes zum 1. Januar anstehen.

Die Nichterhöhung begründete Heil mit dem gesetzlich vorgegebenen Verfahren zur Berechung möglicher Regelsätze. Die Berechnungen ergaben, dass die Inflation in den vergangenen Monaten deutlich weiter als zunächst erwartet zurückging. Für 2024 waren die monatlichen Zahlungen um mehr als 12% gestiegen, was seitens vieler Politiker und Experten auf Widerstand stieß.

Bundesjustizminister Marco Buschmann machte sich jüngst sogar für eine Senkung des Bürgergeldes stark, welches nach dem gesetzlich festgelegten Berechnungsmodus eigentlich um 24€ monatlich verringert werden müsste.

Kritik vom Paritätischen Wohlfahrtsverband

Die Pläne der Bundesregierung, das Bürgergeld im kommenden Jahr nicht anheben zu wollen, stieß insbesondere beim Paritätischen Wohlfahrtsverband auf massive Kritik. Der Hauptgeschäftsführer, Joachim Rock, sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland, dass das "Bürgergeld [aktuell] immer noch viel zu niedrig" sei, während sämtliche Preise und Umkosten weiterhin steigen würden. Weiterhin kritisierte er die als "sozialpolitischen Rückschritt" bezeichnete Entscheidung dahingehend, dass eine geringere Inflationsrate nicht automatisch geringere Belastungen bedingen würde.

Rock zufolge seien die Methoden der Bundesregierung zur Berechnung des Bürgergeldes realitätsfern und "viel zu knapp" bemessen. Der aktuelle Regelsatz von 563€ für einen alleinstehenden Erwachsenen zu wenig, um eine "regelmäßige gesunde Ernährung, [ . ] angemessene Mobilität und soziale Teilhabe" zu ermöglichen.

Der Verband fordert, das Bürgergeld von derzeit 563€ für Singles auf 813€ anzuheben.

Unsere Fragen an Euch:

  • Wie bewertet Ihr die Entscheidung, das Bürgergeld 2025 nicht anheben zu wollen?
  • Haltet Ihr den aktuellen Regelsatz für angemessen?
  • Denkt Ihr, dass die Hürden, um Bürgergeld zu bekommen zu hoch/zu niedrig sind?
  • Wie bewertet Ihr generell den Absicherungsmechanismus des Bürgergeldes? Was findet Ihr gut, was weniger?
  • Sollte das Bürgergeld Eurer Meinung nach ggf. sogar eher gesenkt werden?
  • Sollte es beim Bürgergeld beispielsweise strikte Staffelungen nach Bezugsdauer geben?
  • Müsste die Höhe des Bürgergeldes vielleicht sogar regional angepasst werden?

Wir freuen uns auf Eure Antworten.

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/buergergeld-wohlfahrtsverband-kritik-100.html

https://www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/buergergeld-erhoehung-2025-nullrunde-heil-100.html

https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Grundsicherung-Buergergeld/Buergergeld/buergergeld.html

https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/wirtschaft/buergergeld-keine-erhoehung-nullrunde-100.html

https://www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/cdu-linnemann-buergergeld-grundsicherung-arbeit-100.html

Bild zum Beitrag
Ich finde die Entscheidung richtig, da... 62%
Ich kritisiere die Entscheidung, weil... 31%
Andere Meinung und zwar... 8%
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Geblitzt trotz erlöschendem grünem Rechtsabbiegepfeil? (Österreich, Dornbirn)?

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage an alle, die sich mit Verkehrsrecht oder Rotlichtblitzern auskennen oder vielleicht schon einmal in einer ähnlichen Situation waren:

Ich bin heute in Dornbirn (Brückengasse) an einer Kreuzung mit eigener Rechtsabbiegespur gefahren. Für diese Spur gibt es eine einzelne Ampel mit grünem Pfeil nach rechts, die kein Gelb und kein Rot anzeigt – nur ein grünes Licht, das regelmäßig an- und ausgeht.

(Wichtig zur Ergänzung: Es gibt dort natürlich auch eine normale Hauptampel mit Rot, Gelb und Grün – diese war zum Zeitpunkt meines Abbiegevorgangs dauerhaft rot, gilt aber vermutlich nicht für die Abbiegespur.)

Ich bin genau in dem Moment losgefahren, als der grüne Pfeil erlosch – also keine Sekunde später. Einen Blitz (wie z. B. den bekannten blauen Blitz in Dornbirn) habe ich nicht gesehen. Soweit ich weiß, befindet sich an dieser Stelle ein fest installierter Blitzer.

Nach einiger Recherche bin ich auf folgende Infos gestoßen:

  • Rotlichtblitzer lösen nur bei Rotlichtverletzung an der Haltelinie aus.
  • Wenn es kein Rotlicht gibt, sondern nur ein grünes Licht, das erlischt, liegt laut §38 StVO kein Rotlichtverstoß im klassischen Sinne vor.
  • In Foren wie motor-talk oder blitzer.de berichten viele User, dass sie in exakt dieser Situation nicht geblitzt wurden.

Trotzdem bin ich etwas verunsichert:

Könnte ein Blitzer auch auslösen, obwohl gar kein rotes Signal vorhanden war?

Hat jemand von euch diese spezielle Ampelkonstellation schon selbst erlebt – idealerweise auch in Dornbirn oder irgendwo in Österreich?

Oder kennt sich jemand mit der technischen Funktionsweise von Blitzern bei solchen Ampeln genau aus?

Ich freue mich über jede Rückmeldung – danke schon mal im Voraus! 🙏

Verkehrsrecht, Bußgeld, Ampel, Blitzer, Straßenverkehr, Verkehrsregeln

E-Fahrad, Ampel misachten Busse?

Hallozussamen

mir ist heute eventuell ein Missgeschick im Strassenverker passiert und zwar mit einem E-Fahrad mit Kenzeichen.

Wie man auf diesem Bild erkennen kann hatt es einen Veloweg, allerdings hatt es auch noch eine Ampel mit Blitzer, und auf der Spur die die Autos fahren hatt es ja falls die Ampel auf Rot geht noch einen weissen Strich bei dem man halten muss, aber auf dem Fahradweg nicht, muss ich den dort halten wo die Autos halten oder nicht. Weil der Fussgengerstreifen auf dem Bild ist ja nicht über dem Veloweg sondern nur über die Strasse, und einen Strich um zu halten falls die Ampel rot geht hatt es ja auch nicht, darf ich dan da mit dem E-Velo einfach durch fahren auch wen es rot ist ?

Beschreibung von der Szene die mich verunsicherte:

Ich fuhr mit dem E-Velo über den Fahradweg alls plötzlich die Ampel Rot wurde, Ich sah allerdings nur einen Haltestrich führ die Autos, Dadurch fuhr ich bis zum Fussgengerstreifen und hielt dan an weil ja kein Haltestrich für den Fahradweg sichtbar ist. Und dan sah ich plötzlich ein Blitz von dem Blitzer am Strassenrand, aller dings hielt ich ja zwischen dem Fussgengerstreifen und dem Haltestrich von den Autos an, um dem Fussgenger dem Vortrit zu gewähren. .

Könnte ich rechtliche Schritte einleiten wen ich wegen diesem Verhalten eine Rotlichtbusse bekommen würde ?

Wäre froh um eine gute Antwort.

Wünsche euch noch einen schönen Tag

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