Auffahrunfall auf ein stehendes Auto bei Ampel?


11.04.2025, 12:15

Die Polizei wurde dazugeholt. Sie haben sich alles angeschaut, Bilder gemacht und Personalien genommen. Außerdem gaben sie uns eine Versicherungskarte mit


11.04.2025, 12:16

Nicht Versicherungskarte sondern Vorgangsnummer

4 Antworten

Es kommt drauf an, wie die Situation war und was für einen Tatbestand die Polizei draus macht. Aber wahrscheinlich wird es der Tatbestand Nr. 101130, "Sie schädigten durch Außer-Acht-Lassen der im Straßenverkehr erforderlichen Sorgfalt Andere durch Auffahren auf ein stehendes Fahrzeug". Der kostet 35 € zzgl. Bearbeitungsgebühr und hat auf deine Probezeit keine Auswirkungen.

Wenn der Unfallgegner einen Schaden geltend macht, ist dafür deine Haftpflichtversicherung zuständig. Für den Schaden am eigenen Auto ist die Kaskoversicherung zuständig, sofern eine abgeschlossen ist, welche diesen Fall abdeckt.

In beiden Fällen kann es sich bei geringeren Schäden lohnen, den Schaden lieber selbst zu bezahlen und die Versicherung außen vor zu lassen, anstatt einen Versicherungsfall draus zu machen und die Rückstufung des Schadensfreheitsrabattes zu bekommen. Da muss man halt genau wissen, was man in seinem Versicherungsvertrag stehen hat und nachrechnen.


VectraC20  11.04.2025, 17:17

Nicht die Kaskoversicherung ist zuständig sondern die Vollkasko.

Du musst halt den Schaden des anderen Begleichen, wenn keine Polizei geholt wurde gibt es auch keine OWi von deren Seite aus.

*Auf deine Ergänzung*:

Ein Ordnungsgeld von 35,-€ oder so.

Welche Folgen hat ein Unfall während der Probezeit?

Viele Fahranfänger glauben, dass ein Unfall in der Probezeit ohne Personenschaden keine größeren Sanktionen nach sich zieht. So ist es nicht. Ob mit oder ohne Personenschaden: Ist der Fahranfänger schuld am Unfall und liegt dem ein A-Verstoß zugrunde, wird er sich mit einer Probezeitverlängerung anfreunden müssen.

Ausführliche Informationen findest du hier:

https://www.rueden.de/bussgeldkatalog/fuehrerschein/probezeit/unfall/#:~:text=Viele%20Fahranf%C3%A4nger%20glauben%2C%20dass%20ein,mit%20einer%20Probezeitverl%C3%A4ngerung%20anfreunden%20m%C3%BCssen.

dann bist du Verursacher am Unfall, hast ein Verwarngeld bezahlt. deine Haftpflicht trägt den Fremdschaden. auf deinem Schaden bleibst ohne Vollkasko sitzen.

ein Unfall der jeden Tag zigfach passiert.