Auffahrunfall auf ein stehendes Auto bei Ampel?
Hallo Leute, mir ist heute ein Auffahrunfall auf ein stehendes Auto an der roten Ampel passiert.
Mein Vordermann stand und ich bin durch Unaufmerksamkeit hinten reingefahren. Erstaunlicherweise hatte die Person vor mir, keinen äußerlich erkennbaren Schaden (außer kleine Kratzer). Bei mir allerdings ist der Kühlergrill eingedellt. Beide Fahrzeuge sind komplett fahrtüchtig, es gibt keine Verletzten es gab keine Vorfahrt zu beachten und ich bin nicht über rot gefahren. Außerdem bin ich noch in der Probezeit.
Hatte jemand ähnliche Erfahrungen? Und wenn ja, was waren eure Konsequenzen?
Die Polizei wurde dazugeholt. Sie haben sich alles angeschaut, Bilder gemacht und Personalien genommen. Außerdem gaben sie uns eine Versicherungskarte mit
Nicht Versicherungskarte sondern Vorgangsnummer
4 Antworten
Es kommt drauf an, wie die Situation war und was für einen Tatbestand die Polizei draus macht. Aber wahrscheinlich wird es der Tatbestand Nr. 101130, "Sie schädigten durch Außer-Acht-Lassen der im Straßenverkehr erforderlichen Sorgfalt Andere durch Auffahren auf ein stehendes Fahrzeug". Der kostet 35 € zzgl. Bearbeitungsgebühr und hat auf deine Probezeit keine Auswirkungen.
Wenn der Unfallgegner einen Schaden geltend macht, ist dafür deine Haftpflichtversicherung zuständig. Für den Schaden am eigenen Auto ist die Kaskoversicherung zuständig, sofern eine abgeschlossen ist, welche diesen Fall abdeckt.
In beiden Fällen kann es sich bei geringeren Schäden lohnen, den Schaden lieber selbst zu bezahlen und die Versicherung außen vor zu lassen, anstatt einen Versicherungsfall draus zu machen und die Rückstufung des Schadensfreheitsrabattes zu bekommen. Da muss man halt genau wissen, was man in seinem Versicherungsvertrag stehen hat und nachrechnen.
Du musst halt den Schaden des anderen Begleichen, wenn keine Polizei geholt wurde gibt es auch keine OWi von deren Seite aus.
*Auf deine Ergänzung*:
Ein Ordnungsgeld von 35,-€ oder so.
Viele Fahranfänger glauben, dass ein Unfall in der Probezeit ohne Personenschaden keine größeren Sanktionen nach sich zieht. So ist es nicht. Ob mit oder ohne Personenschaden: Ist der Fahranfänger schuld am Unfall und liegt dem ein A-Verstoß zugrunde, wird er sich mit einer Probezeitverlängerung anfreunden müssen.
Ausführliche Informationen findest du hier:
dann bist du Verursacher am Unfall, hast ein Verwarngeld bezahlt. deine Haftpflicht trägt den Fremdschaden. auf deinem Schaden bleibst ohne Vollkasko sitzen.
ein Unfall der jeden Tag zigfach passiert.