Ist die 2 geschlechtliche Ehe verfassungswidrig?
Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
Art 6 gg
16 Stimmen
5 Antworten
Artikel 6 lautet (von Ehe zwischen Frau und Mann, steht da nichts)
.
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 6
(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.
(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.
(5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.
Weil das 1949 so selbstverständlich war
Stimmt, man hat 1949 versäumt sämtliche Entwicklungen zu stoppen. Es hätte alles, samt Schutt und Asche, so bleiben sollen. 😉 ...
... oder dachten sie damals schon wesentlich weiter als Du heute?
Ehe besteht grungestzlich klassisch aus Frau/Mann und Seit 2017 Mann/Mann
Frau/Frau
Artikel 6 GG. Absatz 1.besagt,dass Ehen und Familien unter dem besonderen Schutze des Staates stehen.
Absatz 2. besagt zusätzlich dass:
Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
Falls mit der Frage gemeint sein sollte, ob gleichgeschlechtliche Ehen verfassungswidrig seien, lautet die Antwort NEIN. Aber auch Hermaphroditismus (Gleichgeschlechtlichkeit) ist nicht verboten.
Meine Meinung ist - ich bin ein altes Fossil aus der Nachkriegszeit - zu einer Ehe gehören Mann und Frau und wenn sie denn möchten auch Kinder, davon sollten es aber nicht zu viele werden. Die sexuelle Ausrichtung der Menschen kann und sollte nicht irgendwelchen Regularien unterworfen werden und jeder und jede und sonstige Menschen sollten ihre sexuellen Bedürfnisse einvernehmlich ausleben dürfen, sofern die Rechte Dritter nicht betroffen sind. Es sollten daher für Menschen, die nicht heterosexuell veranlagt sind, keine diskriminierenden Vorschriften gelten.
Gleichwohl ist meine Meinung, dass Ehen nur zwischen Mann und Frau geschlossen werden sollten. Gleichgeschlechtliche oder sonstige Partnerschaften sollten diskriminierungsfrei Bestand haben, aber rechtlich nicht der Ehe gleichgestellt sein. Einen Anspruch auf Kinder möchte ich nicht-heterosexuellen Paaren und auch Paaren mit einem unfruchtbaren Partner, weil nicht natürlich , nicht zugestehen.
Die 2 geschlechtliche Ehe ist die Ehe zwischen man und Frau. Der Art 6 bezieht sich auf die Ehe zwischen Mann und Frau.
In Punkt auf gleichtgeschlechtliche Ehe ist der Gesetzgeber frei in seiner Entscheidung. Weder vermittelt das Grundgesetz ein Recht auf gleichgeschlechtliche Ehen noch verbietet es das. Das Gleiche gilt für Polygamie.
Die verfassungsrechtliche Grenze ist, das der Gesetzgeber alternative Ehen rechtlich nicht besser stellen darf als die klassische Ehe.
Eine Familie kann auch 2 Gleichgeschlechtliche Elternteile haben
Weil das 1949 so selbstverständlich war das eine Ehe nur zwischen Mann und Frau möglich ist, das Niemand auf die Idee gekommen wäre das ausdrücklich zu erwähnen.