Einbürgerungskosten beim Jobcenter beantragen?

Hallo, ich bin im Jahre 1999 in Deutschland geboren, also vor dem Jahre 2000, in dem Jahr wo das Gesetz in Kraft getreten ist, dass wenn man in Deutschland geboren ist, unabhängig von der Staatsbürgerschaft der Eltern (und sie seit 8 Jahren in Deutschland leben), dass man die deutsche Staatsbürgerschaft erhält.

Vor dem Jahre 2000 hätte ich nur die deutsche Staatsbürgerschaft erlangen können, wenn mind. ein Elternteil die deutsche Staatsbürgerschaft gehabt hätte, was sie beide heute auch nicht haben.

Ich besitze ein unbefristetes Niederlassungserlaubnis und die türkische Staatsbürgerschaft. Allerdings möchte mich einbürgern lassen. Einfach aus dem Grund, weil ich mich als Deutscher sehe. Ich bin hier geboren, aufgewachsen und lebe gerne hier. Ich könnte es mir nicht vorstellen, woanders auf der Welt zu leben. Außerdem würde ich gerne das Wahlrecht in Anspruch nehmen, was man als Nicht-EU-Bürger nicht nehmen kann. (was ich auch richtig finde).

Ich wohne in einer Bedarfsgemeinschaft was Sozialleistungen erhält. Außerdem besuche ich nebenbei eine Volkshochschule um meine Mittlere Reife zu absolvieren, was mich monatlich inkl. Busfahrkarte ca. 120€ kostet. Deswegen kann ich mir die Einbürgerungskosten in Höhe von 255€ leider nicht leisten.

Kann man beim Jobcenter die Einbürgerungskosten beantragen? Oder gibt es andere Möglichkeiten auf Vergünstigungen?

ALG II, Einbürgerung, Jobcenter, Ausbildung und Studium
Lebenslauf - überqualifiziert für gewünschte Stelle, kann ich Lebensabschnitte komplett weglassen & ggf. im Gespräch "lügen"?

Hallo zusammen,

durch Corona hat sich ja der Arbeitsmarkt drastisch verschärft. Leider gibt es nicht viele Stellen auf die ich mich momentan bewerben kann (u.a. auch gesundheitliche / familiäre Gründe).

Kurze Zusatzinformation:
Ich würde nächsten Monat in ALG 2 (HARTZ IV) rutschen, weil mein ALG 1 Anspruch dann endet. In der Zeit von ALG 1 habe ich knapp 9 Monate Fortbildungen besucht (u.a. SixSigma, europäischer Wirtschaftsführerschein, Führungskompetenzen etc.). War zwischendurch für einige Jahre in einigen Unternehmen als Prozessingenieur beschäftigt, welche aber befristete Stellen waren oder durch Umsatzrückgang Mitarbeiter entlassen musste.

Auf Grund der verschiedenen Situationen könnte ich 3 Monate z. B. als Staplerfahrer irgendwo arbeiten / aushelfen und anschließend wieder 6 Monate ALG 1 beziehen.

Wenn ich nun aber mit meinem Studium (Wirtschafts- und Maschinenbauingenieur) / Berufserfahrung als Prozessingenieur mich als Staplerfahrer bewerben würde, würde dies kein Unternehmen / Personalvermittler durchgehen lassen, weil ich überqualifiziert wäre.

Ich möchte einfach vermeiden, dass ich in ALG 2 rutsche und überlege daher diese Schritte zu gehen, weil ich einfach meine Familie ernähren möchte indem ich arbeite. Während dieses "Aushilfsjobs" würde ich mich natürlich aktiv auf meine Zielstellen weiter bewerben.

Nun zu meiner Frage(n):

  1. Kann ich meinen Lebenslauf so gestalten, dass ich zu Stellen & Qualifizierungen weglasse?
  2. Kann ich bei den Lücken lügen (z.B. Oma einige Jahre gepflegt)?
  3. Wie sieht es rechtlich aus? Was könnte schlimmstenfalls passieren?

Besten Dank vorab

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Sozialwohnung meiner Schwiegermutter?

Hallo,

ich brauche dringend nochmal Eure Hilfe. Nochmal zu mir: Ich bin seit Februar 2020 mit meinem Mann verheiratet, wir haben eine 18 Monate alte Tochter und ich bin wieder schwanger in der 29. Woche. Wir leben zur Zeit mit meiner Schwiegermutter auf 56 m² mit 3 Zimmern. Es ist eine Sozialwohnung. Jetzt ist es so, dass mein Mann ab 01.09. eine Ausbildung beginnt, weil er noch keine abgeschlossen hat. Er hat bisher immer in Vollzeit gearbeitet. Da meine Schwiegermutter seit Jahren arbeitslos ist, verwitwet ist und derzeit nur Krankengeld bezieht, haben wir uns immer dazu bereit erklärt die volle Miete zu zahlen. Da mein Mann aber jetzt ab 01.09. die Ausbildung anfängt, können wir die Miete nicht mehr bezahlen, da er nur noch 830€ netto verdienen wird. Da es ja nicht unsere Wohnung ist, können wir aber ja die Miete nicht angeben im Antrag auf aufstockendes Hartz IV :( und wir können uns unmöglich die Miete leisten mit 830€ netto. Ohne Angabe von Mietbelastung hätten wir nur einen Anspruch von knapp 400€ Hartz IV d.h. wir hätten nach Abzug der Miete nur noch 500€ oder so zum Leben, davon gehen noch div. Rechnungen drauf. Wisst Ihr, ob ich mit dem Jobcenter reden kann und unsere Situation schildern kann? Einen Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein habe ich fast fertig, das Problem ist nur, dass wir dann auch nicht zu 100% wissen, ob wir die Wohnung ohne Weiteres übernehmen können. :(

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Kann eine derzeitige Sanktion als ALGII-Empfänger die Zahlung von der Krankenversicherung beeinträchtigen?

Hallo,

Ein Freund von mir bezieht ALG2 und hat sich gegen einen Vermittlungsvorschlag verwährt. Darauf hin wurde ihm sein Geld gekürzt. Und ich weiß aus den Medien bzw. aus der Vergangenheit, dass es dort schon Fälle gab wo Menschen komplett kein Geld mehr bekommen haben. Seit 2019 gibt es ja nun eine etwas menschlichere Barrikade die eine Sanktion von mehr als 30% des Geldes untersagt.

Da das Jobcenter ja auch neben den Unterhaltungskosten wie Lebensmittel, die Zahlung der Krankenversicherung übernimmt, stelle ich mir die Frage, ob es immer noch möglich ist, bei komplett maximaler Sanktionierung, den Emfänger so zu kürzen, dass er seine Krankenversicherung nicht mehr zahlen kann.

Ich kenne mich da nicht so aus, aber würde es gerne rein aus Interesse wissen. Geht das? Oder sind Sanktionen nur auf das Geld entsprechend angesetzt, die man für Lebensmittel, Miete usw. braucht? Weil in Deutschland ist man ja prinzipiell verpflichtet, krankenversichert zu sein. Es muss also ja garnicht möglich sein, Jemand der hilfebedürftig ist, dennoch fallen zu lassen.

Sorry für den langen Text. Ich hoffe man versteht was ich meine. Kurz gesagt wäre also meine Frage, wie viel 30% nun wirklich bei einem ALG2 Empfänger sind. Und wie das mit der Krankenversicherung zusammenhängt.

Recht, ALG II, Hartz IV, Jobangebot, Jobcenter, Jobsuche, Sanktionen Hartz 4
Rückforderung von Leistungen vom Jobcenter - Einmalzahlung oder Aufrechnung? Hat man da einen Einfluss drauf?

Wegen einmaligen Einkünften sind Leistungen vom Jobcenter zurückzugordern. So weit so gut. In dem Anhörungsschreiben dazu steht:

Die Erstattung kann durch Zahlung in einer Summe erfolgen oder durch Aufrechnung gegen den Anspruch auf Leistungen. Hierzu erhaltenen sie zu einem späteren Zeitpunkt einen gesonderten Bescheid.

Dann wird erläutert, dass bei Aufrechnung monatlich weniger ausgezahlt wird bis zur Tilgung. Und dann:

Die Erstattung hat grundsätzlich durch Zahlung in einer Summe zu erfolgen. Hierzu erhaltenen sie zu einem späteren Zeitpunkt einen gesonderten Bescheid.

Heißt das, dass das Jobcenter beabsichtigt, den Betrag in einer Summe zurückzufordern? Hat man da einen Einfluss drauf? Es wäre ja vielleicht besser, das über mehrere Monate abzuzahlen durch die Alternative der Aufrechnung, weil dann in einem Monat nicht gleich alles fehlt (habe mal gelesen, dass bei der Aufrechnung nur mit 10% oder 30% des monatlichen Anspruchs verrechnet werden darf...). Muss man dafür einen Antrag stellen? Muss man den Antrag dann stellen bevor der ursprüngliche Bescheid aufgehoben und die Überzahlung zurückgefordert wird? Oder kann ich das auch später noch machen?

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Muss meine Schwester Steuern zahlen, wenn ich bei ihr wohne(Eigentümerin) Jobcenter?

Hallo ich habe ein Problem. Meine Schwester ist Model und ist Eigentümerin einer Wohnung 54m2. Ich war vorübergehend arbeitslos gemeldet bis ich mein Studium begonnen habe. Es ist ein Vollzeitstudium( Fernstudium). Ich habe nun in der Zeit bei meiner Schwester in der Wohnung gewohnt und bis jetzt noch.ich muss vom Jobcentet jetzt ein Formular ausfüllen und Mietbescheinigung und Untermietervertrag abgeben um Hilfen zu bekommen (vorübergehend, wird später mit Bafög verrechnet). Nun hat meine Schwester gar kein Mietvertrag da sie Eigentümerin ist, habe ihr einfach ohne Vertrag Geld gegeben. Sie hat Angst das sie jetzt Steuern bezahlen muss wenn ich das angebe, sie vermietet die Wohnung ja nicht wirklich ich habe nur so da gewohnt.sie bezahlt keine Steuern als Vermieter. Des Weiteren habe ich Angst zu sagen, dass meine Schwester Eigentümerin der Wohnung ist, vielleicht wird mir die Hilfe vom Staat abgesagt? Aber will ja nicht von meiner Schwester leben, sie würde mir auch nie im Leben Hilfe geben, das ist nur eine Ausnahme dass ich bis ich eine Wohnung habe bei ihr wohnen kann. Also wie löse ich das jetzt am besten, ich möchte nicht das sie Ärger bekommt oder wegen mir neue Kosten oder Steuern auf sie zukommen. Sobald ich eine Wohnung habe ziehe ich aus, aber dafür brauche ich erstmal das Geld vom Jobcenter, weil mir sonst keiner eine Wohnung gibt :(. Neben mein Studium kann ich zwar bisschen arbeiten,aber muss erst ein Job finden und wollte erstmal umziehen,damit ich in der Nähe einen Job suche.

Hoffe mir kann wer weiterhelfen, weiß nicht was ich machen soll.

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Mietrückstand aufgrund Kontosperrung - ist das rechtens - was kann ich tun?

Aufgrund einer Pfändung (die aber schon beglichen wurde) wurde mein Bankkonto gesperrt.

Zudem wurde gleichzeitig ohne Vorwarnung mein Dispo (bis -2000€) gelöscht.

Ich befand mich mit ca. 1.900€ im Minus. Ich bekomme derzeit leider (Harz 4 - 820,00€) bis meine berufliche Reha beginnt. Dieser wird mir immer Ende eines Monats für den kommenden Monat auf mein Konto bezahlt. Zuletzt am 30.07.2021 für August. Doch leider habe ich aufgrund der sofortigen Löschung des Dispo kein Zugriff mehr auf dieses Geld. Dadurch konnte mein Dauerauftrag für die August Miete nicht durchgeführt werden und ich habe nur noch die restlichen 20€ Bargeld in meiner Geldbörse zur Verfügung.

Unabhängig von diversen Fixkosten fehlt mir sogar Geld zum überleben. Die Kontosperrung dürfte bald wieder aufgehoben werden. Allerdings kann ich mit dem Konto derzeit nichts anfangen bis ich wieder ins Plus komme.

Daher kann ich mein derzeitiges Konto auch nicht in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln. Bei einer anderweitigen Bank ein neues Konto eröffnen, um daraus aus P-Konto zu generieren ist leider ebenfalls nicht möglich.

Die Bank weigert sich die Dispolöschung auf den September zu verschieben. Theoretisch müsste mein Dispo seitens der Bank schon viel früher verkürzt werden. Dies ist bisher nicht geschehen und nun von jetzt auf gleich.

Wie gehe ich nun am besten vor?

PS: Zur Schuldnerberatung werde ich am Montag morgen als erstes gehen.

Ich würde mich über adäquaten Rat und Informationen ziemlich freuen.

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Jobcenter gewährt nach Antrag auf Erstausstattung für Wohnung nur Gutscheine - Rechtens?

Hallo,

ich habe für mich und meine Bedarfsgemeinschaft (2 Erwachsene + 1 Kind) einen Antrag auf Erstausstattung inkl. Elektrogeräten für die Wohnung beim Jobcenter gestellt. Der Antrag wurde nun auch bewilligt, allerdings in Form von Gutscheinen (Wert gesamt ca. 2000€).

In meinem Antrag bat ich allerdings um Überweisung auf mein Bankkonto.

Laut Harald Thome (Richtlinien des kommunalen Trägers vom 01.01.21) zahlt mein zuständiges Jobcenter die Erstausstattung in Form von Geld- oder Sachleistung als Pauschale aus. Laut telefonischer Auskunft bei der Teamleitung des Jobcenters wurde mir mitgeteilt, dass diese aufgrund einiger schlechter Erfahrungen nun hauptsächlich Gutscheine ausstellen.

Da wir kein Sozialkaufhaus im Landkreis haben sind die Gutscheine laut Jobcenter überall wo sie diese annehmen gültig. Ich kann also z. B. bei XXL Lutz einkaufen und das Jobcenter überweist dann den Betrag ans Möbelhaus. Allerdings steht auf den Gutscheinen z. B. 40€ für Staubsauger, 10€ für Lampe.

Auf Nachfrage wie es denn ist wenn ich etwas online bestellen möchte, z. B. bei Otto wurde mir mitgeteilt, dass ich etwas ja auf Rechnung bestellen könnte und die Rechnung dann beim Jobcenter einzureichen ist, damit diese es an Otto überweisen.

Nun ist es ja so, dass z. B. für eine Couch 150€, Waschmaschine 300€, usw. Pauschale bezahlt werden. Wenn ich mir jetzt aber teurere Produkte bestelle und die Rechnung einreiche, meckert das Jobcenter bestimmt. Ich finde es außerdem diskriminierend, dass sie somit jeden einzelnen Gegenstand den ich kaufe dokumentiert haben und ich somit auch nur ungefähr meinen Pauschalbetrag verwenden kann. Außerdem müsste ich bei Privatverkäufen über ebay Kleinanzeigen erwähnen, dass dies durch das Jobcenter überwiesen wird, worauf sich mit Sicherheit keiner einlässt. Außerdem möchte ich das auch gar nicht erwähnen sondern einfach ohne langes Hin und her meine Wohnungseinrichtung kaufen können.

Ist das denn so rechtens?

Diese Rechtssprechungen habe ich bereits aus dem Internet herausgefiltert:

Die Erstausstattung kann als Sach- oder Geldleistung gewährt werden (§ 24 Abs. 3 S. 5 SGB II -E). Geldleistung hat Vorrang (LPK SGB II, 2. Aufl., § 23 Rz 16; Eicher/Spellbrink 2. Aufl. § 23, Rz 37),

Sachleistungsgewährung ist tendenziell diskriminierend (LPK SGB II, 2. Aufl.,§ 4 Rz 9).

Der Geldleistungsanspruch kann auch über das Wunschrecht (nach § 33 S. 2 SGB I) begründet werden

Das Gesetz sieht hier für Erstausstattung für die Wohnung einschließlich Haushaltgeräten gem. § 23 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 SGB II keine Kontrolle vor (gilt generell für § 23 Abs. 3 SGB II).

Meint ihr ob ein Widerspruch mit diesen Urteilen gegen die Auszahlung in Form von Gutscheinen erfolgreich sein könnte?

Ich bedanke mich im Voraus recht herzlich und freue mich auf eure Rückmeldung!

Recht, ALG II, Erstausstattung, Jobcenter, Wirtschaft und Finanzen
Alg2 Folgeantrag verschwunden und nicht bearbeitet was nun?

hallo,

 ich habe ein Problem und wollte mal fragen ob ihr mir vielleicht ein wenig helfen könntet.

also:

ich musste zum 1.08  neu beantragen. Habe ab dem 1.06 versucht meine Sachbearbeiterin zu erreichen war nie erreichbar. am 24.6 hab ich noch mal eine mail geschrieben ans am mit der bitte mir einen Antrag zu zu schicken. ( meine Stadt akzeptiert keine vordrucke aus dem WWW) als ich am 28 .06  noch nichts erhalten hatte, hatte ich die ganze Behörde abtelefoniert und ein Kollege hat mir einen zu geschickt den ich am 2.07 bekommen habe und am Sonntag dem 4.07 in dem Briefkasten (unter zeugen) gesteckt hatte. als ich bis zum 19.7 noch keine Mitteilung bekommen hatte rief ich wieder an . ich konnte die Sachbearbeiterin erreichen (ein wunder) und sie sagte mir das wenn ich meine Kontoauszüge mitgeschickt hätte alles ok sei und ich mir keine sorgen machen brauch. (hatte alles mit geschickt) gestern (30.07) habe ich noch mal angerufen. mein Antrag sei nicht aufzufinden ( Sachbearbeiterin mal wieder krank und nicht da) aktuell habe ich keine alg 2 bekommen und so wie es aus sieht bekomme ich es frühsten ende nächster Woche wenn überhaupt so schnell. da ja alles geprüft und bearbeitet werden muss.

mein Problem was kann ich machen das ich schnell mein Geld bekomme  damit ich miete und co bezahlen kann ? was ist mit den rück-Lastschriften die jetzt auflaufen weil ich Strom Telefon nicht abgebucht werden kann ?

ich bin grad völlig mit den nerven runter.

wär nett wenn ihr mir Tipps geben könnt.

ALG II, Hartz IV

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