Wie verhält sich das mit dem Zugewinn im Monat?

4 Antworten

hat im Juli das Arbeiten angefangen

Interessante Formulierung :)

Der Vorschuß wird auf das Juli - ALG 2 angerechnet und die Barzahlung vom 02.08. auf das August - ALG 2, sofern dieses vom Jobcenter gezahlt wurde.

Welcher Art sind die steuerfreien Bezüge?


Ichbims1683 
Fragesteller
 03.09.2021, 11:17

Danke ...aber wurde tatsächlich alles auf August angerechnet. Versteh ich nicht warum ....

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Ichbims1683 
Fragesteller
 03.09.2021, 11:41
@Agamemnon712

OK. Eine Frage noch .... Wir haben für August, da Sie den kompletten Lohn für August angerechnet haben einen Bedarf von 190€ noch gehabt und Sie ziehen uns 108 € ab weil man uns überzahlt hatte 2020 wegen Elterngeld. Ergo bekommen wir 82€ was echt wenig ist.... Sie ziehen uns egal was wir bekommen 108€ ab. Kann ich da was machen?!

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Hier gilt das sogenannte Zuflussprinzip !

Es wird also Einkommen in dem Monat angerechnet, in dem das Einkommen zugeflossen ist.

Wenn ihr Ende Juli keine Leistungen mehr für August vom Jobcenter bekommen habt, dann kann vom Lohn der im August zugeflossen ist auch nichts mehr angerechnet werden.

Auch steuerfreie Einkünfte werden entsprechend angerechnet, wenn er auf min. 1200 Brutto gekommen ist, dann kann er derzeit max. 300 Euro Freibetrag vom Netto abziehen.

Was dann vom Netto bleibt, ist das voraussichtliche anrechenbare Erwerbseinkommen, was dann entsprechend auf den Bedarf angerechnet wird.

Es war leider sehr unklug von euch das ihr den Vorschuss Ende 07/21 bekommen habt.

das wird das Jobcenter anrechnen und dann Rückfordern.

habt ihr für 08/21 ebenfalls nochmal Geld vom Jobcenter bekommen ?


Ichbims1683 
Fragesteller
 20.08.2021, 16:33

Nein kein Geld vom JC im August da wir sofort gesperrt wurden im Juli.

Leider hat der AG des bissl vermasselt und hat so früh überwiesen OBWOHL wir sagten bitte erst im August aufs Konto überweisen... Aber gut ist nun mal so.

Es geht eher darum wie jetzt was angerechnet wird.

Wenn das Gehalt sagen wir mal 1200€ netto beträgt +50 steuerfreie Bezüge.

Juli Zufluss von 200€

Dann dürfte doch für den August nur 1000€ angerechnet werden oder?!

Und die steuerfreien Bezüge dürften sich auch nicht berechnet werden . ODER

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Richi008  20.08.2021, 16:39
@Ichbims1683

hier gilt das Zuflussprinzip.

alles was im Juli aufs Konto geflossen ist , wird auch nur für Juli angerechnet.

alles was im August aufs Konto geflossen ist , wird auch nur für August angerechnet.

wenn ihr also nur noch im Juli vom Jobcenter Geld bekommen hat und im August nicht , dann fordert das Jobcenter nur Geld für Juli zurück. Dürfte aber nicht allzu viel sein.

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Ichbims1683 
Fragesteller
 20.08.2021, 16:43
@Richi008

Danke dir ...und Steuerfreie Bezüge 🙈 wird angerechnet oder

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Geldeingänge aus Erwerbstätigkeit und / oder Einmalbezügen werden gegen vorgeleistete Leistungen vom Jobcenter jeweils immer für denjenigen Monat angerechnet , in dem sie auf dem Konto des Leistungsbeziehers eingingen .


Ichbims1683 
Fragesteller
 20.08.2021, 16:21

Ok also wird der Vorschuss von ca .sagen wir mal 200€ für den Juli angerechnet.

Wenn der Lohn also 1200€ netto beträgt , heißt es dann das nur 1000€ für den August berechnet werden weil die 200€ Vorschuss ja schon in den Juli geflossen sind. Oder?!

Und was mit Steuerfreien Bezügen? Rechnet das Jobcenter die an ??

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verreisterNutzer  20.08.2021, 16:33
@Ichbims1683
Wenn der Lohn also 1200€ netto beträgt , heißt es dann das nur 1000€ für den August berechnet werden weil die 200€ Vorschuss ja schon in den Juli geflossen sind. Oder?!

Die 200 Euro Vorschuss vom Arbeitgeber werden rückwirkend für Juli angerechnet , wenn sie Dir in diesem Monat bereits zugingen . Für August dann nochmal Nettolohn minus Vorschuss .

Bei Einkommen aus Erwerbstätigkeit hast Du grundlegend einen anrechnungsfreien Freibetrag von 100 Euro , und darüber von 100,01 Euro bis 1000,00 Euro werden 80 % auf das ALG II mindernd angerechnet . Von 1000,01 bis 1200,00 werden 90 % mindernd angerechnet .

Und was mit Steuerfreien Bezügen? Rechnet das Jobcenter die an ??

Sofern sie Bestandteil der Lohnvergütung aud Erwerbstätigkeit sind , werden sie zum Grundlohn in der Berechnung hinzuaddiert .

Handelt es sich um Einmalzahlungen aus anderen Quellen als einer Erwerbstätigkeit , entfallen o.g. Freibeträge .

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